Eigentlich, sehr geehrter Herr Windisch, könnte uns in der Redaktion das egal sein, aber da sie Geld von Anlegern einsammeln, haben wir da jetzt und in der Zukunft einmal einen intensiveren Blick darauf. Hier die Namen der Unternehmen, die wir alle Herrn Windisch zuordnen.
ETK Concept Bau GmbH
19.08.2020
Anschrift · Sitzverlegung: ETK Concept Bau GmbH · Geschäftsführer: Patrick Windisch, Simon Windisch · Nicht mehr Prokura (2 Personen) · Kapital · Unternehmensgegenstand
15.08.2019 als WILABAU GmbH
Neueintragung · Anschrift · Geschäftsführer: Simon Windisch · Prokura (2 Personen) · Kapital · Unternehmensgegenstand · Gesellschaftsvertrag
ETK Concept Living GmbH
18.11.2020
Neueintragung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Kapital · Unternehmensgegenstand · Gesellschaftsvertrag
ETK Eigentum & Kapital GmbH
14.07.2021
Geschäftsführer: Patrick Windisch
17.05.2017 als PW – Immobilien Consulting UG
Neueintragung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Kapital · Unternehmensgegenstand · Gesellschaftsvertrag
ETK Projekt 1 GmbH
27.07.2021
Neueintragung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Kapital · Unternehmensgegenstand · Gesellschaftsvertrag
ETK Projekt 2 GmbH
24.02.2022
Neueintragung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Kapital · Unternehmensgegenstand · Gesellschaftsvertrag
ETK Projekt 3 GmbH
03.03.2022
Neueintragung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Kapital · Unternehmensgegenstand · Gesellschaftsvertrag
ETK Projekt 4 GmbH
03.03.2022
Neueintragung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Kapital · Unternehmensgegenstand · Gesellschaftsvertrag
ETK Verwaltungs UG
29.01.2022
Neueintragung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Kapital · Unternehmensgegenstand · Gesellschaftsvertrag
ETK Wohngold GmbH
20.07.2019
Neueintragung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Kapital · Unternehmensgegenstand · Gesellschaftsvertrag
M&W Luxury Residences GmbH
14.08.2020
Neueintragung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Prokura: Simon Laube · Kapital · Unternehmensgegenstand · Gesellschaftsvertrag
M&W Luxury Residences II GmbH
06.01.2021
Neueintragung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Prokura: Simon Laube · Kapital · Unternehmensgegenstand · Gesellschaftsvertrag
M&W Luxury Residences V GmbH
09.03.2022
Neueintragung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Prokura: Dennis Rekittke · Kapital · Unternehmensgegenstand · Gesellschaftsvertrag
M&W Luxury Residences VI GmbH
08.03.2022
Neueintragung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Prokura: Dennis Rekittke · Kapital · Unternehmensgegenstand · Gesellschaftsvertrag
Wilapro Verwaltungs-GmbH
08.11.2018
Anschrift · Sitzverlegung: WILAPRO Verwaltungs-GmbH · Geschäftsführer: Michael Lacher, Patrick Windisch · Kapital · Unternehmensgegenstand · Gesellschaftsvertrag · Satzung
23.03.2018 beim Amtsgericht Kempten
Neueintragung · Anschrift · Geschäftsführer: Michael Lacher, Patrick Windisch · Kapital · Unternehmensgegenstand · Gesellschaftsvertrag
Windisch Vermögensverwaltung GmbH
25.01.2022
Neueintragung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Kapital · Unternehmensgegenstand · Gesellschaftsvertrag
IN 492/23
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In dem Verfahren über den Antrag d.
ETK Projektsteuerungs GmbH, Burggasse 3, 86441 Zusmarshausen, vertreten durch den Geschäftsführer Windisch Patrick
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 35019
– Schuldnerin –
Geschäftszweig/Beschäftigung: Ernergetische Sanierung sowie Kernsanierung von Immobilien
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite http://www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht – 27.12.2023
Alles ein Schneeballsystem.
Neues Geld von Investoren wird benutzt um alte Schulden zu begleichen.
An den Sanierungsobjekten wird viel gepfuscht.
Nachunternehmer werden nicht bezahlt.
wissen sie mittlerweile genaueres über das Konstrukt des Herrn Windisch? Mir wurden Investments des Herrn
Windisch bekannt, bei denen bei mir persönlich ein paar unangenehme Fragen aufkommen. Bevorzugt kauft er alte Immobilien auf um diese vermeintlich hochwertig zu sanieren. Sehr gerne vergisst es dabei den Käufern mitzuteilen dass es trotz Sanierung auch Baumängel hat.Für Informationen wäre ich Ihnen dankbar.