Startseite Vorsicht Anlegerschutz Patrick Windisch – kann man so viele neue Unternehmen gleichzeitig erfolgreich machen?
Anlegerschutz

Patrick Windisch – kann man so viele neue Unternehmen gleichzeitig erfolgreich machen?

qimono (CC0), Pixabay
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Eigentlich, sehr geehrter Herr Windisch, könnte uns in der Redaktion das egal sein, aber da sie Geld von Anlegern einsammeln, haben wir da jetzt und in der Zukunft einmal einen intensiveren Blick darauf. Hier die Namen der Unternehmen, die wir alle Herrn Windisch zuordnen.

ETK Concept Bau GmbH

19.08.2020

Anschrift · Sitzverlegung: ETK Concept Bau GmbH · Geschäftsführer: Patrick Windisch, Simon Windisch · Nicht mehr Prokura (2 Personen) · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand

15.08.2019 als WILABAU GmbH

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Geschäftsführer: Simon Windisch · Prokura (2 Personen) · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

ETK Concept Living GmbH

18.11.2020

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

ETK Eigentum & Kapital GmbH

14.07.2021

Geschäftsführer: Patrick Windisch

17.05.2017 als PW – Immobilien Consulting UG

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

ETK Projekt 1 GmbH

27.07.2021

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

ETK Projekt 2 GmbH

24.02.2022

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

ETK Projekt 3 GmbH

03.03.2022

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

ETK Projekt 4 GmbH

03.03.2022

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

ETK Verwaltungs UG

29.01.2022

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

ETK Wohngold GmbH

20.07.2019

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

M&W Luxury Residences GmbH

14.08.2020

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Prokura: Simon Laube · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

M&W Luxury Residences II GmbH

06.01.2021

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Prokura: Simon Laube · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

M&W Luxury Residences V GmbH

09.03.2022

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Prokura: Dennis Rekittke · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

M&W Luxury Residences VI GmbH

08.03.2022

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Prokura: Dennis Rekittke · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

Wilapro Verwaltungs-GmbH

08.11.2018

Anschrift · Sitzverlegung: WILAPRO Verwaltungs-GmbH · Geschäftsführer: Michael Lacher, Patrick Windisch · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag · Satzung

23.03.2018 beim Amtsgericht Kempten

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Geschäftsführer: Michael Lacher, Patrick Windisch · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

Windisch Vermögensverwaltung GmbH

25.01.2022

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Geschäftsführer: Patrick Windisch · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

3 Kommentare

  • IN 492/23
    |
    In dem Verfahren über den Antrag d.

    ETK Projektsteuerungs GmbH, Burggasse 3, 86441 Zusmarshausen, vertreten durch den Geschäftsführer Windisch Patrick
    Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 35019
    – Schuldnerin –
    Geschäftszweig/Beschäftigung: Ernergetische Sanierung sowie Kernsanierung von Immobilien
    auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
    |
    Beschluss:

    Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.

    Rechtsbehelfsbelehrung:

    Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

    Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

    Amtsgericht Augsburg
    Am Alten Einlaß 1
    86150 Augsburg

    einzulegen.

    Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

    Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

    Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

    Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

    |
    Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

    Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

    Elektronische Dokumente müssen
    |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
    |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

    Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
    |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
    |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

    Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite http://www.justiz.de verwiesen.

    |

    Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht – 27.12.2023

  • Alles ein Schneeballsystem.
    Neues Geld von Investoren wird benutzt um alte Schulden zu begleichen.
    An den Sanierungsobjekten wird viel gepfuscht.
    Nachunternehmer werden nicht bezahlt.

  • wissen sie mittlerweile genaueres über das Konstrukt des Herrn Windisch? Mir wurden Investments des Herrn
    Windisch bekannt, bei denen bei mir persönlich ein paar unangenehme Fragen aufkommen. Bevorzugt kauft er alte Immobilien auf um diese vermeintlich hochwertig zu sanieren. Sehr gerne vergisst es dabei den Käufern mitzuteilen dass es trotz Sanierung auch Baumängel hat.Für Informationen wäre ich Ihnen dankbar.

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