Startseite Allgemeines Patrio Plus AG Insolvenzeröffnung-Wie viele Anleger erwischt es?
Allgemeines

Patrio Plus AG Insolvenzeröffnung-Wie viele Anleger erwischt es?

Teilen

Hochgepuscht wurde das Unternehmen, jetzt die Ernüchterung für die Aktionäre. Über das Unternehmen wird die Insolvenz eröffnet.

56 IN 4/14 : Über das Vermögen der Patrio Plus AG, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 203407), vertr. d.: Ronald Wittkopf, Murnau, (Vorstand) ist am 11.04.2014 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Schreiber, Schießgrabenstraße 8/9, 21335 Lüneburg, Tel.: 004131/20100, Fax: 04131/201014, E-Mail: mail@kanzlei-sbl.de, Internet: www.kanzlei-sbl.de.

 

Die Gläubiger werden aufgefordert:

 

a)     Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.06.2014 anzumelden;

 

b)     dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 25.06.2014, 09:00 Uhr, Saal 302,  Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

 

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

 

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

 

sowie gegebenenfalls über:

 

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
    Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
    (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

 

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

 

Amtsgericht Lüneburg, 22.04.2014

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Elon Musk drängt auf radikale Neuausrichtung des US-Finanzministeriums: Lutnick als Wunschkandidat

Während Donald Trump im Hintergrund daran arbeitet, sein wirtschaftspolitisches Team für die...

Allgemeines

Trump drängt auf Bestätigung von Matt Gaetz als Justizminister trotz Kritik und Kontroversen

Der designierte US-Präsident Donald Trump steht fest zu seiner umstrittenen Entscheidung, den...

Allgemeines

Rodrigo Duterte kehrt zurück: Politische Dynastien auf den Philippinen kämpfen um ihr Überleben

Rodrigo Duterte, der frühere Präsident der Philippinen, bekannt für seine kontroverse Amtszeit...

Allgemeines

Gericht klärt: Eingliederung eines Retainers muss zusätzlich berechnet werden

In einem wichtigen Urteil hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am 23. November...