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PATRIZIA Retail Zwei Immobilien GmbH & Co. KG – Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten fast verdreifacht

geralt (CC0), Pixabay
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Auch wo der Name „Patrizia“ draufsteht, muss nicht immer Gewinn für die Anleger herauskommen. Hier ist der „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten“ innerhalb eines Jahres nahezu auf das 3-fache gestiegen.

PATRIZIA Retail Zwei Immobilien GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

Sachanlagen

9.645.013,91

9.881.577,83

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

80.656,94

151.799,79

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

81.744,48

113.460,11

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

152.608,66

315.010,08

228.771,59

494.031,49

C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten

560.990,27

189.367,51

Summe Aktiva

10.521.014,26

10.564.976,83

PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Kapitalanteile der Komplementärin

0,00

0,00

II. Kapitalanteile der Kommanditisten

-560.990,27

-189.367,51

III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten

560.990,27

0,00

189.367,51

0,00

B. Rückstellungen

19.390,85

24.328,02

C. Verbindlichkeiten

10.501.623,41

10.540.648,81

Summe Passiva

10.521.014,26

10.564.976,83

ANHANG

I. Allgemeine Hinweise

Gesellschaft:

PATRIZIA Retail Zwei Immobilien GmbH & Co. KG

Sitz:

Hamburg

Registergericht:

Amtsgericht Hamburg

Handelsregisternummer:

HRA 120440

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften i.S.d. § 264a HGB. Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewendet.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben.

Die Vorräte werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zum Nennwert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nennwerten bewertet.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit größer 1 Jahr sind nicht vorhanden.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

a. Umlaufvermögen

Vorräte

Die Vorräte bestehen aus noch nicht abgerechneten Nebenkosten gegen Mieter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (82 T€) bestehen gegen Mieter.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

b. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen bestehen aus Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 in Höhe von 5 T€, die Erstellung der Steuererklärungen 2018 und 2019 in Höhe von 4 T€, sowie für ausstehende Rechnungen in Höhe von 10 T€.

c. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.

(Vorjahr)

insgesamt

davon bis zu 1 Jahr

davon mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren

davon mehr als 5 Jahre

T€

T€

T€

T€

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

7.200

0

0

7.200

(7.200)

(0)

(0)

(7.200)

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

73

73

0

0

(117)

(117)

(0)

(0)

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

3.204

54

600

2.550

(3.208)

(58)

(600)

(2.550)

sonstige Verbindlichkeiten

25

25

0

0

(15)

(15)

(0)

(0)

Summe

10.502

152

600

9.750

(10.540)

(190)

(600)

(9.750)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ein verzinsliches Darlehen der Berlin Hyp, Berlin, in Höhe von 7.200 T€. Diese Verbindlichkeiten sind in voller Höhe durch ein Grundpfandrecht gesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 3.150 T€ sowie Darlehenszinsen in Höhe von 54 T€.

IV. Sonstige Angaben

a. Bilanzielle Überschuldung

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2019 bilanziell überschuldet. Aufgrund einer positiven Fortführungsprognose und ausreichenden stillen Reserven liegt keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn vor.

b. Haftungsverhältnisse

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Berlin Hyp AG. Dieses Darlehen ist durch Grundpfandrechte gesichert. Mit diesen haftet die Gesellschaft gesamtschuldnerisch auch für mit ihr verbundene Unternehmen. Die Gesellschaft ist Gesamtschuldnerin und Garantin für die gesamten Darlehensverbindlichkeiten der verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 120,5 Mio. (einschließlich der eigenen Darlehensverbindlichkeiten) gegenüber der Berlin Hyp AG

c. Nachtragsbericht nach § 285 Nr. 33 HGB

Der Ausbruch der Corona Pandemie in 2020 wird auch unsere Gesellschaft negativ beeinflussen; wir können jedoch die konkreten Auswirkungen auf die Fachmarktzentren noch nicht einschätzen, da diese von mehreren Faktoren abhängen (Länge des Lockdowns, Staatshilfen usw.). Es ist jedenfalls von kurzfristigen Ertragsminderungen im Geschäftsjahr 2020 auszugehen (sinkende Umsatzmieten, Ausfall von Mietern u. ä.). Wir gehen von einer Unternehmensfortführung aus.

 

Hamburg, den 31. März 2020

gez. Sebastian Lohmer; Dominik Röhrich; Irmgard Linker

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25. August 2020

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