- Die umstrittene Fortführungsgesellschaft Novalumen GmbH wird liquidiert;
Anlegervertreter begrüßen das Ende eines „Selbstbereicherungssystems“
Einer der umstrittensten Insolvenzvorgänge Deutschlands findet endlich ein Ende: Die Novalumen GmbH, die – angeblich – im Gläubigerinteresse installierte Fortführungsgesellschaft der Deutschen Lichtmiete-Gruppe, wird liquidiert. Damit haben die Anleger endlich eine Chance, selbst von den beträchtlichen Werten zu profitieren, die in der Insolvenzmasse auch heute noch enthalten sind. Für Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß ist es die letzte Chance, sich ehrlich zu machen und erstmals seine gesetzlichen Aufgaben wahrzunehmen und die Interessen der Gläubiger zu schützen.
Was genau passiert ist und was Anlegervertreter beanstanden:
Die Münchener Restrukturierungsberatung One Square Advisors war und ist gemeinsamer Vertreter der Lichtmiete-Anleihegläubiger, hatte also von Gesetzes wegen ausschließlich deren Interessen zu schützen. Aber nein: In dieser Funktion als Gemeinsamer Vertreter hat One Square Advisors einen Beschluss herbeigeführt, durch den einer Schwestergesellschaft mit identischem Gesellschafterkreis (50 % Frank Günther, 50 % Wolf Waschkuhn, teils über Zwischengesellschaften), nämlich der Novalumen GmbH, alle Assets der Deutschen Lichtmiete-Gruppe zugeschanzt worden sind. Der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger hat sich also letztlich selbst Millionenwerte aus der Insolvenzmasse verschafft.
Ein Barkaufpreis ist nicht gezahlt worden. Die Gläubiger haben bis zum heutigen Tage keinen einzigen Cent erhalten. Das hätte für immer so bleiben können, denn: Novalumen hat als „Kaufpreis“ nur eine Anleihe begeben. Auf diese Anleihe waren Zahlungen erst dann zu leisten, wenn in der Novalumen überschüssige Liquidität in Höhe von mindestens 3 Mio. EURO / Jahr generiert worden wäre. Nur: Dieser Fall konnte niemals eintreten. Denn die freie Liquidität wurde durch Rechnungsstellung der Schwestergesellschaft One Square Advisors immer gleich wieder abgesaugt. One Square Advisors hat gegenüber der Schwestergesellschaft Novalumen Rechnungen von bis zu 180.000 EURO im Monat gestellt. Leistungen einfacher Mitarbeiter wurden mit EUR 350,- pro Stunde netto abgerechnet. Insgesamt wurden allein in einem Zeitfenster von 6 Monaten über 1 Million Euro aus der Novalumen abgesaugt. Daher hat die Insolvenzmasse bis heute keinen einzigen Cent erhalten.
Dr. Wolfgang Schirp aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach aus Berlin, die zahlreiche Anleger der Lichtmiete-Gruppe vertritt, außerdem auch die Light Now AG, hinter der sich mittlerweile über 85 % der Lichtmiete-Direktinvestoren versammelt haben:
„Die unentgeltliche Weitergabe der Lichtmiete-Assets an die Novalumen ist eines der krassesten Selbstbereicherungssysteme der deutschen Insolvenzgeschichte. Die Lichtmiete-Insolvenzmasse konnte niemals einen einzigen Cent von Novalumen erhalten, so wie das Vertragsverhältnis gestaltet war. Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat die Gläubigerinteressen mit Füßen getreten. “
Bereits im Jahre 2023 hat die Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg erwirkt, durch das der Novalumen verboten wurde (Urt. v. 07.02.2023 – 2 U 8/23), die Leuchten von Direktinvestoren ohne deren Einverständnis an Dritte zu verkaufen. Damit waren unberechtigte Verfügungen über das Eigentum der Direktinvestoren unterbunden. Das war ein erster Schritt.
Im zweiten Schritt galt es, auch die Mieten bzw. Nutzungsentgelte der vermieteten Leuchten zu sichern, die im Eigentum von Direktinvestoren stehen. Denn auch an diesen Mieten steht der Löwenanteil den Direktinvestoren zu, die Eigentümer der Leuchten sind. Das bestreitet nicht einmal Insolvenzverwalter Weiß; seine eigenen Gutachter haben dieses Ergebnis bestätigt. Dennoch hat er 90 % der Mieten bzw. Nutzungsentschädigungen laufend an Novalumen weitergegeben, von wo die Gelder dann – unter anderem in Richtung One Square Advisors – weiter abgezogen wurden.
Um diese unberechtigte Verfügung über die Nutzungsentgelte abzustellen, haben Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg angestrengt (Az. 332 O 82/24) und dieses auch in der Beschwerdeinstanz vot dem Oberlandesgericht Hamburg weiterverfolgt (Az. 11 W 28/24). Dieses einstweilige Verfügungsverfahren hat zwar aus rechtstechnischen Gründen nicht zu einem obsiegenden Beschluss geführt. Jedoch hat Insolvenzverwalter Weiß unter dem Druck dieses Verfahrens wesentliche Zugeständnisse machen müssen, die den unberechtigten Abfluss der Nutzungsentgelte beendet haben:
– Insbesondere hat Insolvenzverwalter Weiß die eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er per 28.02.2024 die Weiterleitung von Mieten/Nutzungsentgelten an die Novalumen GmbH komplett eingestellt hat.
– Er hat zusätzlich an Eides Statt versichert, dass er bis auf weiteres nicht beabsichtige, die Zahlungen an die Novalumen GmbH wieder aufzunehmen. Damit ist das „Fass ohne Boden“-Problem fürs Erste gestoppt.
Nunmehr wird die Novalumen GmbH liquidiert, wie Insolvenzverwalter Weiß und die Novalumen selbst am Abend des 28.05. bekanntgaben. Nochmals Dr. Wolfgang Schirp: „Wir begrüßen, dass das Selbstbereicherungssystem nun endlich ein Ende findet. Es ist großer Schaden angerichtet worden. Sollte Insolvenzverwalter Weiß nun erstmals bereit sein, seriöse Lösungen im Sinne der Gläubiger mitzutragen, so sind wir gesprächsbereit. Auch jetzt sind immer noch Werte vorhanden, die dringend für die Gläubiger gesichert werden müssen.“
Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, Leipziger Platz 9, D – 10117 Berlin, Tel. 030-3276170 oder 0179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp,com
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