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CPI PROPERTY GROUP S.A.: BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 19. Januar 2021 eine Geldbuße in Höhe von 685.000 Euro gegen die CPI PROPERTY GROUP S.A. festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 26a Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) alte Fassung zugrunde. Die CPI PROPERTY GROUP S.A. hatte die Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nicht rechtzeitig vorgenommen.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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