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DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 26. Februar 2021 eine Geldbuße in Höhe von 320.000 Euro gegen die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hatte nicht rechtzeitig eine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2019 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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