Wer kennt ihn nicht den Bezahldienst von ebay PAYPAL. Er wird als sicherer Käuferschutz nach Außen verkauft, was er aber wohl nach Meinung vieler Paypal Nutzer nicht ist. PayPal wirbt damit, dass für den Kunden kostenlos eine Überweisung mit nur zwei Klicks getätigt werden kann und dass es sich dem „Käuferschutz“ verschrieben hat. Wer ersteigerte Waren bei eBay bezahlen möchte kann dies mittels eines PayPal-Kontos durchführen, wenn der Verkäufer dies anbietet. Kommte s dann zu einer Diskussion mit dem Verkäufer über die gelieferte Ware, dann allerdings entscheidet Paypal nach eigenem Gutdünken wie ein Fall entschieden wird. Der Willkür ist Tür und Tor geöffnet. Insbesondere wegen der nachfolgenden Formulierung aus den AGB des Unternehmens. Hier heisst es:PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand entsprechend einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich entsprechend von der Artikelbeschreibung abweicht. Diese Entscheidung und damit auch die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig und der Rechtsweg ausgeschlossen.“ Hier müsste jedem Nutzer von Paypal einleuchten, dass es sich bei dem vielbeworbenen Käuferschutz um eine reine Kulanzleistung des Unternehmens handelt. Eine derartig überraschende Klausel könnte nach deutschem Recht auch durchaus unzulässig sein.
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