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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 22. März 2021 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 22. März 2021 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

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