Bisher hatten wir zwar immer die Vermutung das es da „mehr als Geschäftskontakte geben könnte“, aber es hat uns letztlich nicht weiter interessiert da wir dazu auch keine kritischen Hinweise von Usern unserer Plattform bekommen haben. Das hat sich nun geändert, denn nach unserem Bericht erhielten wir von einigen Usern ein paar „merk-würdige“ Hinweise zu den genannten Unternehmen.
Das Unternehmen PBM AG befindet sich derzeit in Insolvenzantargsverfahren heißt hier gab es solch wirtschaftlich eklatanten Probleme, das die dort amtierende Geschäftsführung, nur noch den Ausweg einer Insolvenz gesehen hat. Ok passiert, wir haben berichtet weil wir das Unternehmen kennen, aber was auch wir dann offensichtlich nicht wussten ist, daß es wohl doch eine „engere Verbindung“ innerhalb der genannten gegeben haben muss.
Einige Anleger der ehemaligen PESEUS waren wohl selber über die Meldung der Insolvenz der PBM AG bei uns so überrascht, das man bei uns nachgefragt hat „ob das denn stimmen würde?“. Als wir dann sagten „davon gehen wir aus“ haben wir eine interessante Geschichte gehört. Angeblich sollen ehemalige Nachrangdarlehen der PESEUS in Nachrangdarlehen der PBM Private Banken Makler AG umgetauscht worden sein. Stimmt das, dann wäre das ein unglaublicher Vorgang, und damit würden dann bei der PBM AG auch Anleger möglicherweise geschädigt worden sein bzw. werden können.
Wir haben dazu dann am heutigen Tage eine Anfrage an BaFin übermittelt „ob es so eine Rückabwicklung dann geben kann, und ob das im Sinne der BaFin ist“, denn im Sinne der Anleger kann das ja hier wohl nicht gewesen sein. Rückabwicklung heißt, Geld zurück an die Anleger und nicht „Umschichten in ein neues ebenfalls zweifelhaftes Investment“. Vom Regen in die Traufe könnte man das dann sonst auch nennen.
Sobald der Insolvenzverwalter bekannt ist, werden wir usn natürlich auch mit einer Presseanfrage an diesen wenden um dann auch prüfen zu können, ob die uns gegenüber gemachten Angaben letztlich auch sich bestätigen.
Wenn man den Gerücten um Herrn Mhomas Manske Glauben schenken darf, dann soll er mehr Einnahmen durch seinen Autohandel erzielt haben als durch den Vertrieb von Finanzdienstleistungen.
Mich wundert es jedoch wo diese Einnahmen verbucht wurden! Wo tauchen diese auf? Mit welchem Kapital wurden die Mengen an PKW s gekauft?
Wann werden die Ausichtsräte in Haftung genommen? Wann wird sich ein Herr K.H. Förster zu dem Vorgehen äußern.
Meines Erachtens muss sich ein Herr K.H. Förster einen sehr großen Teil der Schuld anhaften, denn sollte es stimmen handelte er ausschließlich im Auftrag von Herrn Manske.
Ich freue mich neue News zu hören. Event. weiss ja der Eine oder Andere bereits mehr.
Sebastian M.
Lieben Dank an die Redaktion für diese ausführliche Stellungnahme und Erklärung. Mich würde jedoch interessieren, ob Herr Manske und Vorstand sich denn zu dieser Situation geäußert haben bzw. ob schon Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft vorliegen.
Es ist ein Unding was hier unter Rückendeckung des Aufsichtsrates gelaufen ist. Sollten alle Fäden reissen so wäre es ratsam diese in die Haftung zu nehmen.
In diesem Falle lohnt es sich sicher einmal einen genaueren Blick auf diese zu werfen.
Es ist derzeit sehr ruhig geworden um die PBM Posse ….
Detlef
Wenn das tatsächlich der Fall sein sollte wird hoffentlich jemand strafrechtlich gegen die Herren vorgehen. Sollten Dritte hiervon gewusst haben auch gegeb diese Personen. Mich würde zudem noch interessieren was es mit dem Autohandel im Hause der PBM AG auf sich hat. Event. kann hier ja jemand Infos weiter geben. Dieses Thema ging in Dresden sowie bei den MAs rum.
Ich frage, da ich leider selbst betroffen bin.
Danke
Martin
Anmerkung der Redaktion:
Also ds mit dem Autohandel ist völlig in Ordnung steht auch so im Gesellschaftszweck mit drin. Siehe hier Auszug aus dem Unternehmensregister:HRB 31337: PBM – Private Banken Makler AG – Vermittlung von Bankdienstleistungen, Dresden, Tolkewitzer Str. 90, 01279 Dresden. Die Hauptversammlung vom 13.05.2015 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Vermittlung von Darlehen, Krediten und Konten deutscher und internationaler Kreditinstitute, soweit nicht erlaubnispflichtig nach KWG. Die Gesellschaft erbringt für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute die Anlageberatung und Anlagevermittlung von Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagengesellschaft oder einer Investmentaktiengesellschaft ausgegeben werden, die über eine Erlaubnis hierzu verfügt, sofern die sonstigen Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG eingehalten werden. Die Gesellschaft nimmt hierbei weder Geld noch Anteile von Kunden an und vermittelt keine Anteile an Sondervermögen mit zu-sätzlichen Risiken. Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Immobilien sowie Edelmetallen. An- und Verkauf von Edelmetallen. Die Gesellschaft kann Immobilien (Grundstücke, Gebäude, Wohnungen) erwerben, verkaufen, planen, bauen, renovieren und sanieren sowie managen und verwalten (Makler, Bauträger und Baubetreuer); ebenso Immobilienanteile anderer Unternehmen erwerben und vermitteln (Investmentanteile an Immobilien sind hiervon nicht umfasst). Tätigen von Investitionen, u. a. in nachhaltige, erneuerbare bzw. ökologische Technologien, Projekte sowie Produkte und Dienstleistungen. Vermittlung von Dienstleistungen und Produkten im Bereich Energie und Telekommunikation sowie Dienstleistern und spezialisierten Partnern. Vermittlungen und / oder Investitionen / Abwicklungen von Finanzdienstleistungsprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht erlaubnispflichtig nach KWG sind. Inanspruchnahme von Kapitalakquise- und Refinanzierungsmöglichkeiten, sofern nicht nach KWG erlaubnispflichtig, insbesondere zur Nutzung im Bereich des jeweils internen und externen Geschäftsbetriebs, der Infrastruk-turentwicklungen sowie zu Wachstumszwecken. Alle Bereiche der Unternehmensberatung, Projektentwicklung, Controlling. Recruiting und HR-/ Personalmanagement. Vorstands-, Aufsichtsrats-, Ge-schäftsführer- und Arbeitnehmer-, Personal- und Vertriebspartner-überlassungen (soweit zugelassen nach AÜG) sowie Übernahme externer Management- und Arbeitsaufgaben. Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Durchführung von Referats-, Dozenten- und Unterrichtstätigkeiten, auch als Aus- und Fortbildungseinrichtung. Bürodienstleistungen aller Art, insbesondere Schreibarbeiten, Rechenarbeiten und Datenerfassungen. Marketing- sowie PR-Tätigkeiten. Kauf, Verkauf, Handel, Vermietung, Überlassung von Büro- und IT-Waren aller Art sowie KFZ (Einzelhandel, ohne Fahrerdienste); KFZ-Flottenmanagement. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck national und international auch andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Sie kann Unternehmen, an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, unter ihrer Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.