Einen interessanten Hinweis haben wir dazu von einem unserer User bekommen. Augenscheinlich gibt es da zunächst einmal keine Zusammenhang. Das ändert sich aber dann, wenn man erfährt, dass es hier schon ein Bindeglied gibt zwischen der Genossenschaft Co. Net und der RWG Inkasso GmbH. Das Bindeglied ist Rechtsanwalt Füllwock aus Hamburg http://www.rwg-inkasso-gmbh.de/kooperationen/. Das ist der Anwalt der uns gegenüber angezeigt hat, dass er für die Co. Net Verbrauchergenossenschaft der rechtliche Vertreter sei. Nun denn. Manche Kooperation können durchaus erfolgreich sein für einen Rechtsanwalt. Man muss aber als Anwalt, wenn einem der eigene Ruf nicht ganz egal ist, darauf achten, dass man mit so einem Unternehmen, wenn man dort als Kooperationspartner benannte wird, nicht selber in einen schlechten Ruf kommt. Liest man die Einträge auf so manchem Forum über das Unternehmen, dann ist es da mit einem tadellosen Ruf nicht arg weit her. http://www.seitcheck.de/rwg-inkasso-gmbh/9778 . Liest man dann noch nachfolgende Information, dann schließt sich hier vermutlich ein Kreis conet füllwock treuhänder Copy . Wir bleiben dran an dem Thema.
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