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Pearl Gold AG

stux (CC0), Pixabay
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PEARL GOLD AG

Frankfurt am Main

– ISIN DE000A0AFGF3 –
– WKN A0AFGF –

Bekanntmachung durch Aktionärin gemäß § 122 Abs. 3 AktG
zur Erweiterung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der Gesellschaft hat durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 28.10.2022 zur ordentlichen Hauptversammlung der PEARL GOLD AG am Freitag, den 09.12.2022, um 10.00 Uhr (MEZ) im Frankfurt Marriott Hotel, Hamburger Allee 2, 60486 Frankfurt am Main, eingeladen.

Aufgrund gerichtlicher Ermächtigung des Amtsgerichts Frankfurt am Main durch Beschluss vom 06.12.2022, Aktenzeichen 32 C 4101/​22 (22), wird durch die Aktionärin KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um folgenden weiteren Punkt einschließlich des Beschlussvorschlages bekannt gemacht:

Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 AktG

Die Hauptversammlung möge beschließen:

„Zur Prüfung der nachfolgend genannten Vorgänge bei der Gesellschaft wird ein Sonderprüfer bestellt:

1.

Der Sonderprüfer soll die folgenden Vorgänge untersuchen:

a)

Versäumnisse des Vorstands und des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Übernahme von 55% von Wassoul’Or durch die Mali National Gold SA

Vor dem Verkauf der 55% von Wassoul’Or hat die Gesellschaft eine Forderung von mehr als EUR 59 Millionen im Insolvenzverfahren der Wassoul’Or SA festgestellt und gesichert. Der Fortführungsplan der Wassoul’or SA beinhaltete die Anerkennung von Schulden in Höhe von US-Dollar 70 Millionen gegenüber der Gesellschaft.

Der Sonderprüfer soll insbesondere prüfen:

i.

Wie hat der Vorstand den Anspruch der Gesellschaft bei der Übertragung der Kontrolle über die Wassoul’Or SA von Sodinaf SA auf die Mali National Gold SA gesichert?

ii.

Hat der Vorstand dabei die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet und auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft gehandelt?

iii.

Hat der Aufsichtsrat den Vorgang geprüft und Ansprüche gegen den Vorstand geprüft?

b)

Versäumnisse des Vorstands und des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit dem Verkauf von 11.377 Unzen Goldlieferrechte durch die Gesellschaft

Der Sonderprüfer soll insbesondere prüfen:

i.

Was waren die wahren Umstände des Verkaufs von 11.377 Unzen Goldlieferrechte durch die Gesellschaft an Mali National Gold SA zum Preis von EUR 900 pro Unze im Jahr 2019, während der Goldwert über EUR 1.800 pro Unze lag?

ii.

Hat der Vorstand dabei die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet und auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft gehandelt?

iii.

Hat der Aufsichtsrat den Vorgang geprüft und Ansprüche gegen den Vorstand geprüft?

Zum Sonderprüfer wird die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, bestellt. Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifiziertem Personal, insbesondere von Personen mit Kenntnissen der Branche der Gesellschaft und forensischer Expertise, heranziehen.“

 

Dezember 2022

KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED

Der Vorstand

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