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PEARL GOLD AG-Insolvenzeröffnung

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Am 13.10.2016 um 12:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren  PEARL GOLD AG, Neue Mainzer Straße 28, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 84285),

vertreten durch:

Michael Reza Pacha, (Vorstand),  eröffnet worden.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Fabio Algari, Bleichstraße 2-4, D 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/91 30 92 – 750, Fax: 069/91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu

Die Gläubiger werden aufgefordert:

  1. a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 13.12.2016  bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
  2. b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).

Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht findet am Dienstag, 24.01.2017, 10:15 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:

  • Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
  • Wahl eines Gläubigerausschusses
  • Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
  • Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
  • Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
  • gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
  • zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160  InsO als erteilt.810 IN 609/16 P-12-3

Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.10.2016

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