Schokoladenhasen dürfen auch in Zukunft frei durch europäische Osternester hoppeln, ungebunden vom Markenschutz.
Das hat am Freitag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Er wies damit eine Klage der Schweizer Firma Lindt & Sprüngli und des deutschen Süßwarenherstellers August Storck AG ab. Die Schweizer wollten sich die Form eines goldenen Schokohasen sowie die eines Rentiers schützen lassen. Storck ging es um den Markenschutz für eine Schoko mit Mausrelief. Hase und Rentier seien zu bestimmten Jahreszeiten, insbesondere zu Ostern und zu Weihnachten „typische Formen von Schokolade“, hat der EuGH entschieden.
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