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PED Private Equity Deutschland Spezial GmbH & Co. geschl. Inv. KG – mieses realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres

geralt (CC0), Pixabay
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Genau das sagt die Bilanz aus, denn in dieser genannten Position weist die aktuelle im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz einen 6-stelligen Wert als Minusbetrag aus.

PED Private Equity Deutschland Spezial GmbH & Co. geschl. Inv. KG

Köln

Jahresbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

A. Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
Investmentanlagevermögen
1. Beteiligungen 16.990.548,74 12.429.197,91
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
a) Täglich verfügbare Bankguthaben 856.010,11 1.706.937,67
3. Forderungen
a) Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen 500,00 500,00
b) Andere Forderungen 314.517,05 37.665,32
18.161.575,90 14.174.300,90

B. Passiva

1. Rückstellungen 155.070,56 117.285,78
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a) aus anderen Lieferungen und Leistungen 12.534,42 59.071,76
3. Eigenkapital
a) Kapitalanteile der Kommanditisten 15.962.190,10 12.405.531,39
b) Nicht realisierte Gewinne/​Verluste aus der Neubewertung 2.031.780,82 1.592.411,97
18.161.575,90 14.174.300,90

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

2020 2019
EUR EUR
Investmenttätigkeit
1. Erträge
a) Sonstige betriebliche Erträge 7.046,44 0,00
Summe der Erträge 7.046,44 0,00
2. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung -101.092,97 -77.555,90
b) Verwahrstellenvergütung -19.040,00 -19.040,00
c) Prüflings- und Veröffentlichungskosten -22.200,00 -23.929,82
d) Sonstige Aufwendungen -8.054,76 -10.347,36
Summe der Aufwendungen -150.387,73 -130.873,08
3. Ordentlicher Nettoertrag -143.341,29 -130.873,08
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -143.341,29 -130.873,08
5. Zeitwertänderung
a) Erträge aus der Neubewertung 1.729.041,17 1.567.460,67
b) Aufwendungen aus der Neubewertung -1.289.672,32 -50.851,48
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres 439.368,85 1.516.609,19
6. Ergebnis des Geschäftsjahres 296.027,56 1.385.736,11

Amtsgericht Köln – HRA 32035

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist ein durch eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteter Alternativer Investmentfonds (AIF) gemäß § 1 Absatz (3) Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), auf den die Regelungen des KAGB für Spezialinvestmentvermögen Anwendung finden. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht wurden gemäß den einschlägigen Vorschriften für geschlossene Investmentkommanditgesellschaften gemäß KAGB sowie die Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (KARBV) und unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften des HGB sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gesellschaft hat gem. § 101 Abs. 1 Satz 3 KAGB in Verbindung mit § 7 KARBV einen Jahresbericht aufzustellen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 wird nach den Vorschriften des § 158 i.V.m. § 135 KAGB sowie den Bestimmungen der KARBV aufgestellt. Für die Aufstellung gelten die Bestimmungen der §§ 264 bis 289 HGB. Die §§ 264 Abs. 1 Satz 4, Abs. 3, 4 und § 264b HGB sind nicht anzuwenden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft & Co. KG im Sinne des § 267 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften des § 158 KAGB in Verbindung mit § 135 Abs. 3 KAGB und § 21 Abs. 4 KARBV in Staffelform, die der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gem. § 158 KAGB in Verbindung mit § 135 Abs. 4 KAGB und § 22 Abs. 3 KARBV.

Im Geschäftsjahr hält die Gesellschaft 100 % der Anteile an der PED Private Equity Deutschland Spezial Beteiligungs GmbH, Köln und sechs unmittelbare Beteiligungen an Private Equity-Fonds und Co-Investments. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist im Wesentlichen durch Aufwendungen für die Verwaltung der Gesellschaft, die Verwahrstelle und die Jahresabschlussprüfung sowie Steuerberatungskosten geprägt. Der Nettoinventarwert zum 31. Dezember 2020 beträgt EUR 17.993.970,92 (Vorjahr: EUR 13.997.943,36).

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Als Finanzanlagen hält die Gesellschaft unmittelbar sechs Minderheitsbeteiligungen an Private Equity-Fonds und Co-Investments, sowie 100 % der Anteile an der PED Private Equity Deutschland Spezial Beteiligungs GmbH, Köln. Die Anteile an der PED Private Equity Spezial GmbH, Köln und die unmittelbar gehaltenen Beteiligungen werden mit dem Verkehrswert angesetzt, der dem jeweiligen Net Asset Value zum 31. Dezember 2020 entspricht.

Grundlagen der Bewertung zum Bilanzstichtag sind Rechenschaftsberichte oder geprüfte Jahresabschlüsse der Beteiligungen zum 31. Dezember 2019, die aktuellsten Quartalsberichte der Beteiligungen zum laufenden Geschäftsjahr 2020 sowie der geprüfte Jahresabschluss der PED Private Equity Deutschland Spezial Beteiligungs GmbH zum 31. Dezember 2020.

Im Rahmen der Ermittlung der Verkehrswerte wurden die den Beteiligungen beizulegenden Zeitwerte grundsätzlich nach den internationalen Bewertungsrichtlinien der „International Private Equity and Venture Capital Valuation Guidelines“ (IPEVG) oder vergleichbaren Regelwerken ermittelt.

Die Barmittel und Barmitteläquivalente werden zu ihrem Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen bewertet.

Die Forderungen werden mit dem Verkehrswert bewertet. Die Laufzeit der Forderungen beträgt wie im Vorjahr weniger als ein Jahr.

Die Rückstellungen werden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sämtliche ausgewiesenen Rückstellungen haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

1. Vermögensaufstellung

Nennwert Fair Value
in EUR in EUR EUR %
A. Vermögensgegenstände
I. Beteiligungen
1. Mehrheitsbeteiligungen
PED Private Equity Deutschland Spezial Beteiligungs GmbH 6.223.214,71 6.028.273,74
2. Minderheitsbeteiligungen
Pinova GmbH & Co. Beteiligungs 2 KG 1.116.409,18 1.381.686,00
Genui Fund GmbH & Co. KG 243.330,03 1.334.265,00
Waterland Private Equity Fund VII, C.V 1.068.128,20 1.182.000,00
WMD Co-Investment GmbH & Co KG 977.203,70 1.537.073,00
Quadriga Co. Investments 4.580.813,29 4.997.249,00
Triton V US L.P. 580.183,01 530.002,00
Summe Beteiligungen 16.990.548,74 94,42%
II. Liquidität
Bankguthaben 856.010,11 4,76%
III. Sonstige Vermögensgegenstände
Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen 500,00
Andere Forderungen 314.517,05
Summe sonstige Vermögensgegenstände 315.017,05 1,75%
Summe Vermögen 18.161.575,90 100,93%
IV. Rückstellungen
Jahresabschlussprüfung und Steuerberatung 12.245,65
Management Fee 101.092,98
Verwahrstellenvergütung 38.080,00
Steuererklärungen 3.651,93
Rückstellungen 155.070,56 0,86%
V. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen 12.534,42
Verbindlichkeiten 12.534,42 0,07%
Summe der Schulden 167.604,98 0,93%
Nettoinventarwert (NIV) 17.993.970,92 100,00%

2. Eigenkapital und Hafteinlagen

Die im Handelsregister eingetragenen bzw. noch einzutragenden Hafteinlagen in der Gesamthöhe von EUR 1.000,00 sind zum Abschlussstichtag in Höhe von EUR 500,00 einbezahlt.

Der Komplementär leistet keine Einlage und ist am Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt.

Für jeden Kommanditisten werden die folgenden Kapitalkonten geführt:

Kapitalkonto I (Einlagenkonto);

Kapitalkonto II (Rücklagenkonto);

Kapitalkonto III (laufendes Konto); und

Kapitalkonto IV (Verlustvortragskonto).

Kapitalkontoentwicklung

Kontenstand 01.01.2020 Zuführungen Minderungen Ergebnisanteil Kontenstand 31.12.2020
Euro Euro Euro Euro Euro
Kapitalkonto I (Einlagenkonto)* 1.000,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00
Kapitalkonto II (Rücklagenkonto) 12.820.646,45 3.700.000,00 0,00 0,00 16.520.646,45
Kapitalkonto III (laufendes Konto) -89.261,90 0,00 0,00 0,00 -89.261,90
Kapitalkonto IV (Verlustvortragskonto) -326.853,16 0,00 0,00 -143.341,29 470.194,45
Summe* 12.405.531,39 3.700.000,00 0,00 -143.341,29 15.962.190,10

* darin enthalten ist der Kommanditanteil des geschäftsführenden Kommanditisten in Höhe von EUR 500,00

Für den Komplementär wird ein laufendes Konto geführt.

3. Verbindlichkeiten

Sämtliche ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

Kreditaufnahmen sind gemäß Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen und dürfen lediglich für die kurzfristige Zwischenfinanzierung zur Überbrückung ausstehender Kapitaleinlagen eingegangen werden. Die Gesellschaft verfügt somit über keinen Leverage im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 25 KAGB.

IV. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufwendungen gliedern sich im Wesentlichen in die Verwaltungsvergütung 2020 in Höhe von insgesamt EUR 101.092,97, in die Verwahrstellenvergütung in Höhe von EUR 19.040,00 und die zurückgestellten Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung 2020 in Höhe von EUR 22.200,00.

Die Gesamtkostenquote für das Geschäftsjahr beträgt 0,94 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes.

V. Nettoinventarwert

Berechnungen des Nettoinventarwerts je Anteil erfolgen grundsätzlich zum Bilanzstichtag, werden darüber hinaus aber auch dann durchgeführt, wenn das Gesellschaftsvermögen der Fondsgesellschaft erhöht oder herabgesetzt wird. Bewertungen der Vermögensgegenstände und Berechnungen des Nettoinventarwertes je Anteil werden den Anlegern nach jeder Bewertung offengelegt.

Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft und gibt keine Anteile im engeren Sinne an seine Gesellschafter aus. Aus den gesellschaftsrechtlichen Regelungen kann ein virtueller Anteil je EUR 1.000 Kapitalanteil (Stimmrecht) abgeleitet werden. Diese Größe stellt den Nominalwert eines Anteils dar und wird für die Bemessung des Anteilswertes herangezogen.

Der Wert des Fondsvermögens (Nettoinventarwert) beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 17.993.970,92 (Vorjahr: EUR 13.997.943,36).

Der Nettoinventarwert pro Anteil beläuft sich somit auf EUR 1.089,11.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Geschäftsjahr Fonds-Eigenkapital* Wert einer Anteilseinheit
in EUR in EUR
2018 10.545.421,06 988,73
2019 13.997.943,36 1.091,74
2020 17.993.970,92 1.089,11

* darin enthalten ist der Kommanditanteil der KVG in Höhe von EUR 500,00

VI. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft geführt durch:

PED Private Equity Deutschland Beteiligungs GmbH, Köln, als Komplementär, vertreten durch

Frau Angelika Cremer, Geschäftsführer (bis zum 08.01.2021)

Herrn Dr. Stephan Bellin, Geschäftsführer (bis zum 08.01.2021)

Herrn Felix Wickenkamp, Geschäftsführer (ab 08.01.2021)

Herrn Dr. Jochen Korn, Geschäftsführer (ab 08.01.2021)

Herrn Sebastian Lüdigk, Geschäftsführer (ab 08.01.2021)

CAM Alternatives GmbH, Köln, als geschäftsführende Kommanditistin und extern bestellte AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft, vertreten durch

Herrn Andreas Schmidt, Geschäftsführer

Herrn Jürgen Borchers, Geschäftsführer

Herrn Dr. Rolf Wickenkamp, Geschäftsführer

2. Liquiditätsmanagement und Risikoprofil

Ausführungen zu dem Liquiditätsmanagement und dem Risikoprofil sind dem Lagebericht zu entnehmen.

3. Persönlich haftender Gesellschafter

Persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die PED Private Equity Deutschland Beteiligungs GmbH, Köln, mit einem gezeichneten Kapital von TEUR 25.

4. Verwendungs- und Entwicklungsrechnung

Das realisierte Ergebnis der Gesellschaft beträgt EUR – 143.341,29 und ist in voller Höhe den Gesellschafterkonten entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquoten belastet worden:

Verwendung- und Entwicklungsrechnung

gem. § 24 Abs. 1 und 2 KARBV für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

Verwendungsrechnung gem. § 24 Abs. 1 KARBV

TEUR
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -143
2. Gutschrift/​Belastung auf Kapitalkonten 143
3. Bilanzgewinn/​Bilanzverlust 0

Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten und der Komplementärin gem. § 24 Abs. 2 KARBV

TEUR
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 13.998
1. Zwischenentnahmen 0
2. Mittelzufluss (netto)
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 3.700
b) Mittelabschlüsse wegen Gesellschafteraustritten 0
3. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendung -143
4. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 439
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 17.994

5. Angaben zu den Beteiligungen

Die Angaben zu den Beteiligungen können der Anlage zum Anhang entnommen werden.

6. Sonstige finanziellen Verpflichtungen

Die Gesellschaft hält zum 31. Dezember 2020 sechs Minderheitsbeteiligungen an Private Equity-Fonds und Co-Investments mit einer Zeichnungssumme von TEUR 15.960. Die Einlagen werden von den Gesellschaften nach Bedarf und Investitionsverlauf abgerufen.

Aus Einzahlungszusagen bei diesen Beteiligungen bestehen am Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 6.062.

Ferner hat die Gesellschaft über die 100% – Beteiligung an der PED Private Equity Deutschland Spezial Beteiligungs GmbH bis zum 31. Dezember 2020 drei Minderheitsbeteiligungen an Private Equity Fonds und Co-Investments mit einer Zeichnungssumme von TEUR 7.317 gezeichnet. Ausstehende Einzahlungsverpflichtungen bestehen am Bilanzstichtag noch in Höhe von TEUR 486.

Eine rechtliche Einlageverpflichtung seitens der Gesellschaft bei der PED Private Equity Deutschland Spezial Beteiligungs GmbH besteht nicht. Faktisch stellt die Gesellschaft jedoch die Mittel für die Investmentaktivitäten der PED Private Equity Deutschland Spezial Beteiligungs GmbH bereit.

Die offenen Einzahlungsverpflichtungen von insgesamt TEUR 6.548 sollen durch die noch nicht abgerufenen Kommanditeinlagen, das bestehende Bankguthaben sowie die Reinvestition von zukünftigen Kapitalrückzahlungen der Fonds gedeckt werden.

 

Köln, den 22. Juni 2021

Die Geschäftsführung der PED Private Equity Deutschland Beteiligungs GmbH

gez. Dr. Jochen Korn, Geschäftsführer

gez. Sebastian Lüdigk, Geschäftsführer

Die Feststellung des vorgenannten Jahresabschlusses erfolgte am 23. Juni 2021.

Firma Rechtsform Sitz der Gesellschaft Gesellschaftskapital Höhe der Beteiligung
(absolut)
1. PED Private Equity Deutschland Spezial Beteiligungs GmbH GmbH Köln 25.000 € 25.000 €
2. Pinova GmbH & Co. Beteiligungs 2 KG Spezial AIF München 180.000.000 € 1.802.572 €
3. Genui Fund GmbH & Co. KG Spezial AIF Hamburg 406.525.600 € 2.494.820 €
4. Waterland Private Equity Fund VII, C.V. C.V. Amsterdam 2.000.000.000 € 3.000.000 €
5. WMD Co-Investment GmbH & Co. KG Spezial AIF München 8.149.814 € 962.427 €
6. Triton Fund V US L.P. L.P. Jersey 4.000.000.000 € 1.700.000 €
7. Quadriga Co.-Investments L.P. Jersey 108.500.000 € 6.000.000 €
Firma Höhe der Beteiligung Zeitpunkt des Erwerbs Verkehrswert
(prozentual) in EUR
1. PED Private Equity Deutschland Spezial Beteiligungs GmbH 100,00% 17.06.2016 6.671.318,88 €
2. Pinova GmbH & Co. Beteiligungs 2 KG 1,00% 24.11.2016 1.381.686,00 €
3. Genui Fund GmbH & Co. KG 0,61% 12.09.2016 1.334.265,00 €
4. Waterland Private Equity Fund VII, C.V. 0,15% 20.07.2017 1.182.000,00 €
5. WMD Co-Investment GmbH & Co. KG 11,81% 11.09.2018 1.537.073,00 €
6. Triton Fund V US L.P. 0,04% 05.10.2018 530.002,00 €
7. Quadriga Co.-Investments 5,53% 11.05.2020 4.997.249,00 €

6. Erklärung nach § 289 Abs. 1 S. 5 HGB (Bilanzeid)

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gem. den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Köln, den 23. Juni 2021

Die Geschäftsführung der PED Private Equity Deutschland Beteiligungs GmbH

gez. Dr. Jochen Korn, Geschäftsführer

gez. Sebastian Lüdigk, Geschäftsführer

LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2020

PED Private Equity Deutschland Spezial GmbH & Co. geschl. Inv. KG

Köln

A Allgemeine Informationen

A.1 Geschäftsmodell

A.2 Kapitalverwaltungsgesellschaft

A.3 Verwahrstelle

A.4 Jahresabschlussprüfer

A.5 Nettoinventarwert, Anteilswert und Anteile im Umlauf

B Wirtschafts- und Tätigkeitsbericht

B.1 Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft

B.2 Tätigkeitsbericht

B.2.1 Anlageziele und -politik der Gesellschaft

B.2.2 Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2019

B.2.3 Gesamtvergütung

B.3 Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

C Chancen- und Risikobericht

D Prognosebericht

A Allgemeine Informationen

A.1 Geschäftsmodell

Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen Spezial-AIF in der Rechtsform einer geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft. Sie wurde am 28. Juni 2016 gegründet und ist unter HRA 32035 beim Amtsgericht Köln eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Geschäftsführender Kommanditist der Gesellschaft ist die CAM Alternatives GmbH, Köln, Komplemetär ist die PED Private Equity Deutschland Beteiligungs GmbH, Köln. Einziger Investor der Gesellschaft per 31. Dezember 2020 (Eintragung ins Handelsregister am 27. September 2016) mit einer Einlage i.H.v. T€ 23.500 ist die PED Private Equity Deutschland GmbH & Co. geschl. Inv. KG, Köln. Mit Beschluss vom 23. April 2020 wurde das Gesamtcommitment von T€ 18.000 um T€ 5.500 erhöht. Letztgenannte Gesellschaft bildet als deutscher Parallelfonds mit der in England ansässigen German Access Fund, L.P., aufgelegt als Limited Partnership nach britischem Recht und dessen luxemburgischer Feeder-Struktur (German Access Fund Feeder EUR of AWM Luxembourg SICAV-SIF), das German Access Fund-Anlageprogramm.

Gegenstand der Gesellschaft ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung der Mittel der Gesellschaft nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den §§ 273 bis 277 und 285 bis 292 KAGB zum Nutzen der Anleger. Dies beinhaltet insbesondere Aufbau, Halten und Verwalten eines Portfolios von passiven Kapitalanlagen, deren regionaler Fokus auf Deutschland liegt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere durch unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen an Private Equity Fondsstrukturen (einschließlich Feeder-Fonds oder vergleichbaren Strukturen) sowie unmittelbare oder mittelbare Co-Investments in Gesellschaften (nachstehend gemeinsam „Beteiligungsgesellschaften”). Die Gesellschaft kann Anlagen an Beteiligungsgesellschaften auch über eine oder mehrere Zwischengesellschaften, an denen die Gesellschaft als Gesellschafterin beteiligt ist, eingehen oder Beteiligungen auf eine oder mehrere solcher Zwischengesellschaften übertragen.

A.2 Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die CAM Alternatives GmbH, Gereonshof 12, 50670 Köln, ist als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft („KVG“) mit der kollektiven Vermögensverwaltung der Gesellschaft beauftragt.

Die KVG übernimmt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen beziehungsweise entsprechend den Bestimmungen des Fremdverwaltungsvertrags insbesondere die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement für die Fondsgesellschaft. Dies umfasst unter anderem die Anlage und Verwaltung der Fondsgesellschaft sowie die allgemeine Verwaltungstätigkeit, d. h. insbesondere den An- und Verkauf von Vermögensgegenständen, deren Verwaltung sowie das entsprechende Risikomanagement. Darüber hinaus verantwortet die KVG die Betreuung der Anleger sowie die Vertriebssteuerung.

Der Fremdverwaltungsvertrag vom 28. Juni 2016 läuft auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft kündbar.

Die CAM Alternatives GmbH haftet gegenüber der Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Für ihre Tätigkeit als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält die CAM Alternatives GmbH nachfolgende laufende Vergütung

während der regelmäßigen Laufzeit der Fondsgesellschaft in Höhe von 0,63% p.a. der Bemessungsgrundlage1 ;

1 Bezogen auf die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Fondsgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag von der Fondsgesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen, maximal aber 100 % der von den Anlegern gezeichneten Kommanditeinlagen (inklusive Umsatzsteuer).

im Falle der Laufzeitverlängerung vom Ende der regelmäßigen Laufzeit der Fondsgesellschaft bis zum Beginn der Liquidationsphase der Fondsgesellschaft in Höhe von 0,49 % p.a. der Bemessungsgrundlage;

ab Beginn der Liquidationsphase bis zur vollständigen Beendigung der Fondsgesellschaft 0,42 % p.a. der Bemessungsgrundlage.

Die KVG ist berechtigt, auf die jährliche Vergütung quartalsweise anteilige Vorschüsse auf Basis der jeweils aktuellen Planzahlen zu erheben. Mögliche Überzahlungen sind nach Feststellung des tatsächlichen Nettoinventarwerts sowie der tatsächlich geleisteten Auszahlungen auszugleichen.

Die KVG kann wesentliche Teile der Verwaltungsvergütung zur Begleichung der Vergütung der von ihr beauftragten Dienstleister verwenden.

Die wesentlichen Tätigkeiten der KVG richten sich nach folgendem Katalog:

Konzeption

Marketing

Vertriebssteuerung

Portfolioplanung

Portfoliorealisation

Risikomanagement

Liquiditätsmanagement

Administrative und sonstige Tätigkeiten wie Kundenbetreuung und Berichtswesen

Folgende Tätigkeiten hat die CAM Alternatives GmbH gemäß § 36 KAGB ausgelagert:

Finanzbuchhaltung (inkl. Lohnbuchhaltung und Teile des Anzeige- und Meldewesens)

Die Finanz- und Lohnbuchhaltung und Jahresabschlusserstellung ist mit Wirkung zum 1. September 2018 an die Vistra GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals optegra Investment Services GmbH) Köln ausgelagert worden. Ab dem 1. Juli 2021 wird diese Aufgabe durch die Ypsilon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, übernommen.

Interne Revision

Die Interne Revision ist an die VIVACIS Consulting GmbH, Bad Homburg, ausgelagert.

Von der Auslagerung unberührt bleibt die Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung der CAM Alternatives GmbH für die Interne Revision. Die Geschäftsleitung der CAM Alternatives GmbH überzeugt sich daher regelmäßig von der Einhaltung aller gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie der Einhaltung der internen betrieblichen Regelungen und Richtlinien. Darüber hinaus hat die CAM Alternatives GmbH eine Revisionsbeauftragte ernannt.

Die Interne Revision prüft und bewertet die Angemessenheit und Wirksamkeit der Systeme, internen Kontrollmechanismen und Vorkehrung der CAM Alternatives GmbH, empfiehlt auf Grundlage etwaiger Befunde Verbesserungen und überprüft die Einhaltung der Empfehlungen.

Geldwäschebeauftragter, Zuständigkeit für die Verhinderung der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, „sonstiger strafbarer Handlungen“ und Embargoverstößen

Die KVG übernimmt die organisatorische Ausgestaltung des Risikomanagementsystems zur Verhinderung von Geldwäsche, Betrug und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.

Die CAM Alternatives GmbH hat mit der VIVACIS Consulting GmbH, Bad Homburg, einen Vertrag über die Auslagerung der Funktion des Geldwäschebeauftragten mit Wirkung zum 01. September 2018 abgeschlossen. Dieser ist für die Durchführung der Vorschriften zur Bekämpfung und Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zuständig und Ansprechpartner für die Strafverfolgungsbehörden, das Bundeskriminalamt -Zentralstelle für Verdachtsanzeigen – und die BaFin.

Compliance

Die Compliance Funktion ist mit Wirkung zum 01. September 2018 vollständig an die VIVACIS Consulting GmbH, Bad Homburg, ausgelagert worden.

Bei Ausführung ihrer Aufgaben hat Compliance jederzeit Zugangs-, Einsichts- und Auskunftsrechte zu allen Vorgängen und Unterlagen der CAM Alternatives GmbH.

Fondsverwaltung

Die Verwaltungsarbeiten werden auf gesellschaftsvertraglicher Basis von der CAM Alternatives GmbH, Köln, übernommen. Mit Wirksamkeit zum 15. November 2016 sind entsprechende Tätigkeiten auf die Vistra GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, übertragen worden. Ab dem 1. Juli 2021 werden diese Tätigkeiten durch die Ypsilon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, sowie die Clockwork Services GmbH, Köln, übernommen.

Zu den Aufgaben der allgemeinen Fondsverwaltung gehören unter anderem die allgemeinen die Fondsgesellschaft unterstützenden Dienstleistungen, wie die Unterstützung bei der Erstellung des Jahresberichts (einschließlich Jahresabschluss und Lagebericht), die Koordination der Abschlussprüfung, die Führung des Rechnungswesens, die Erstellung von ungeprüften Quartalsberichten, die Berechnung des Nettoinventarwerts der Fondsgesellschaft, Führen und Pflegen des Anlegerregisters, die Korrespondenz mit den Gesellschaftern, die Unterstützung bei der Durchsetzung von Anti-Geldwäsche- und „Know-your-customer“-Regelungen, das Online-Reporting, die Wahrnehmung von Cash-Flow-Berechnungen, die Unterstützung bei steuerlichen Berichtspflichten.

Sonstiger Bezug von Dienstleistungen, die nicht als Auslagerung im Sinne des § 36 KAGB qualifizieren

Datenschutz

Die Funktion des Datenschutzbeauftragten der CAM Alternatives GmbH ist seit dem 1. September 2018 an die VIVACIS Consulting GmbH, Bad Homburg, ausgelagert und wird derzeit von Herrn Jochen Geck wahrgenommen.

IT

Die CAM Alternatives GmbH betreibt seit dem 1. September 2018 ihre IT Infrastruktur in einem Rechenzentrum von ITecon und hat mit diesem Betreiber einen Auslagerungsvertrag sowie Vereinbarungen zum Betrieb, Wartung und Support abgeschlossen. Alle IT-Systeme der CAM sind virtualisiert. Neben den Servern werden als Client sowohl virtualisierte Desktops als auch Terminal Sessions für die Benutzer zur Verfügung gestellt. Als Hardware werden ThinClients und Laptops verwendet. Als Betriebssystem wird Microsoft Windows Server 2016 verwendet. Die Anbindung via VPN ins Rechenzentrum erfolgt über redundant ausgelegte Internetverbindungen von zwei unterschiedlichen Netzanbietern.

Recht und Steuern

Der Bereich Recht und Steuern wird grundsätzlich von der CAM Alternatives GmbH selbst wahrgenommen. Sie bedient sich dabei allerdings weiterhin vor allem externer Berufsträger und Beratungsgesellschaften, mit denen sie schon seit Jahren zusammenarbeitet.

A.3 Verwahrstelle

Die State Street Bank International GmbH, Brienner Straße 59, 80333 München, ist zur Verwahrstelle bestellt.

A.4 Jahresabschlussprüfer

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Tersteegenstraße 19-23, 40474 Düsseldorf, ist zum Jahresabschlussprüfer bestellt.

A.5 Nettoinventarwert, Anteilswert und Anteile im Umlauf

Der Nettoinventarwert der Gesellschaft beläuft sich zum 31.12.2020 auf T€ 17.994 (Vorjahr: T€ 13.998).

Die Gesellschaft ist eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft und gibt keine Anteile im engeren Sinne an seine Gesellschafter aus. Aus den gesellschaftsrechtlichen Regelungen kann ein virtueller Anteil je € 1.000 eingezahltem Kapitalanteil abgeleitet werden. Diese Größe stellt den Nominalwert eines Anteils dar und wird für die Bemessung des Anteilswertes herangezogen. Insgesamt befinden sich danach zum 31.12.2020 16.522 Anteile (Vorjahr: 12.822 Anteile) im Umlauf.

Der Anteilswert pro Anteil beläuft sich zum 31.12.2020 auf € 1.089 (Vorjahr: T€ 1.092).

B Wirtschafts- und Tätigkeitsbericht

B.1 Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche2

Insgesamt ist die Weltwirtschaft 2020 um 3,2 % geschrumpft (im Vorjahr um 3,1 % gewachsen).

Im Jahr 2020 hat die globale Verbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 zu einer weltweiten Krise geführt. Lockdowns unterschiedlicher Ausprägung über das gesamte Jahr 2020 hinweg führten auf globaler Ebene zu erheblichen Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben und ökonomischen Handeln.

Die Wirtschaft im Euro-Raum wurde durch die Pandemie schwer getroffen. Die Realwirtschaft der EU ist 2020 um 6,8 % geschrumpft (im. Vorjahr um 1,2 % gewachsen). Eine Reihe staatlich finanzierter Kurzarbeiterprogramme und Rettungspakete wurden aufgelegt, um Insolvenzen und Massenentlassungen zu verhindern. Zudem wurde ein EU-weites gemeinsam finanziertes Covid-19-Rettungspaket auf den Weg gebracht.

Auch die US-Wirtschaft musste ab April Lockdowns hinnehmen. Als Folge kam es zu einem historischen Einbruch auf dem Arbeitsmarkt mit einer hohen Kurzarbeits- und Entlassungswelle. Die US-Wirtschaft schrumpfte im Jahr 2020 um rund 3,5 % (im. Vorjahr um 2,3 % gewachsen). Dank einer aggressiven Bilanzausweitungsstrategie der US-Notenbank (Fed) und zahlreichen Rettungspaketen konnten die Kapitalmärkte stabilisiert und Insolvenzen in größerem Umfang in 2020 vermieden werden.

Mit Blick auf die Schwellenländer zeigt sich, dass einige Staaten auch aufgrund der Erfahrungen mit vorangegangenen Pandemien schneller und rigoroser mit Eindämmungsmaßnahmen auf Covid-19 reagiert haben. Auf diese Weise ist es China gelungen sein, 2020 ein positives Wachstum von immer noch 2,1% (im Vorjahr 6,2%) zu erzielen. Auch den übrigen größeren Volkswirtschaften Asiens, mit Ausnahme Indiens, gelang es vergleichsweise gut, die Pandemie in Schach zu halten. Am anderen Ende der Skala befinden sich Süd- und Lateinamerika, die überdurchschnittlich stark unter dem Virus gelitten haben.

2 Quelle: ifo Konjunkturprognose Frühjahr 2021: Deutsche Wirtschaft taumelt in die dritte Coronawelle per 19.03.2021. Zu den Wachstumsraten der geografisch abgegrenzten Märkte siehe: ifo Konjunkturprognose Winter 2020: Das Coronavirus schlägt zurück – erneuter Shutdown bremst Konjunktur ein zweites Mal, aus Dezember 2020.

An den internationalen Aktienmärkten kam es gegen Ende Februar 2020 aufgrund schnell ansteigender Infektionszahlen zu hohen Kursverlusten. Durch beherztes Eingreifen der Zentralbanken, insbesondere durch aggressive Bilanzausweitungen, konnte der Kursverfall bereits Ende März gestoppt werden. Gegen Ende des Jahres hingegen waren die Börsen geradezu in Hochstimmung. Dazu trugen insbesondere die kurz bevorstehende Zulassung gleich mehrerer Impfstoffe, der Wahlsieg Joe Bidens und die Aussicht auf eine Fortsetzung einer expansiven Geld- und Fiskalpolitik bei. Viele Aktienmärkte sind jedoch hoch bewertet, werden aber aufgrund der begrenzten Alternativen im Anlagebereich von Investoren weiter in Anspruch genommen werden.

An den Rohstoffmärkten konnte Gold im Jahr 2020 – bedingt durch die sehr lockere Geldpolitik – zwischenzeitlich Kurse von über 2.000 US-Dollar pro Unze erzielen. Gegen Ende des Jahres kam es hier zu größeren Kursrückgängen, da aufgrund der Verfügbarkeit von Impfstoffen einige Marktteilnehmer davon ausgegangen waren, dass im kommenden Jahr weniger expansive geldpolitische Maßnahmen umgesetzt werden würden.

Die Private Equity Branche verzeichnete im Jahr 2020 ein gegenüber dem Vorjahr deutlich geringeres Fundraising im Bereich der Buyout Finanzierungen. Dem Informationsdienstleister Preqin zufolge sanken die Fundraising Volumina im Buyout Bereich 2020 von einem Vorjahresniveau von US-$ 394,1 Mrd. auf jetzt US-$ 288,4 Mrd.; sie nahmen damit um fast 27 % ab. Dem entsprechend lag die Anzahl der im Jahr 2020 geschlossenen Buyout Fonds mit 244 ebenfalls signifikant unter dem Vorjahreswert (275 Fonds). Zum Ende des Jahres 2020 befanden sich im Buyout Segment 366 Fonds mit einem Gesamtzielvolumen von US-$ 331,3 Mrd. im Fundraising (Vorjahr: 347 Fonds mit US-$ 300,0 Mrd.).3

Die drei größten geschlossenen Fonds waren CVC Capital Partner VIII (Europa) mit US-$ 24,0 Mrd., Silver Lake Partners VI (USA) mit US-$ 20,0 Mrd. und Thoma Bravo Fund XIV (USA) mit US-$ 17,8 Mrd.

Die wesentlich durch Buyout Fonds getragene globale Investmentaktivität übertraf 2020 mit insgesamt US-$ 520,6 Mrd. das Vorjahresniveau (US-$ 484,8 Mrd.) um sieben Prozent. In Europa wurde in 2020 einer der drei größten Buyout-Deals durchgeführt: Ein Konsortium aus Advent, Cinven und der RAG-Stiftung zahlte für die Aufzugsparte von Thyssen-Krupp US-$ 18,8 Mrd.

Insgesamt lag die Anzahl der durch Buyout Fonds weltweit gesponserten IPOs im Jahr 2020 mit 101 weit unter Vorjahresniveau (im Vorjahr 127). Größere Börsengänge waren u. a. der europäische Internetauktionsplattform-Betreiber Allegro (US-$ 2,7 Mrd., gesponsert von Cinven, Permira, Mid Europa), der lateinamerikanische Krankenhausbetreiber Rede d’Or Sao Luiz (US-$ 2,3 Mrd., gesponsert von Carlyle) sowie der amerikanische Healthcare-Anbieter Royalty Pharma (US-$ 2,2 Mrd., gesponsert von Quilvest Private Equity).4

B.2 Tätigkeitsbericht

B.2.1 Anlageziele und -politik der Gesellschaft

Das Anlageziel ist der Aufbau eines Portfolios von direkt und indirekt gehaltenen Unternehmensbeteiligungen mit Fokus auf den deutschen Mittelstand. Unter dem Oberbegriff „deutscher Mittelstand“ können die sogenannten KMU (kleinen und mittleren Unternehmen) mit einem Umsatz unter T€ 50.000 zusammen mit den Unternehmen mit einem Umsatzvolumen von T€ 50.000 bis T€ 500.000 zusammengefasst werden. Bei den Investments der Fondsgesellschaft sollen ausschließlich Minderheitsbeteiligungen an Private Equity-Zielfonds sowie Co-Investments getätigt werden.

3 Quelle: Preqin, Funds in Market Onlinedatenbank, Datenstand per 31.12.2020, Abfrage per 26.01.2021. Abweichungen ggü. im Vorjahr berichteten Werten resultieren aus Überarbeitungen der Datenbasis seitens Preqin.
4 Quelle: Preqin, Buyout Deals Analyst Onlinedatenbank, Datenstand per 31.12.2020, Abfrage per 26.01.2021.

Den Anlegern soll mittels Private-Equity-Investments, d. h. mittels des Aufbaus eines diversifizierten Beteiligungsportfolios, Zugang zu diesem Segment der nicht börsennotierten Unternehmen ermöglicht werden. Zweck der Fondsgesellschaft ist die Partizipation an der wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmensbeteiligungen und die Erzielung eines positiven Beteiligungsergebnisses für den Anleger nach Deckung der laufenden Kosten der Fondsgesellschaft.

Dabei kann das Anlageziel durch drei Zugangswege erreicht werden:

Co-Investments

Eingehen von unmittelbaren oder mittelbaren Co-Investments in Gesellschaften, die typischerweise zusammen mit Private-Equity-Fonds als Hauptsponsor erfolgen.

Primary Fund Investments

Erwerb von Beteiligungen an neu aufgelegten allgemeinen oder spezialisierten, insbesondere in kleinere und mittelgroße Unternehmen investierenden, Private-Equity-Fondsstrukturen (einschließlich Feeder-Fonds oder vergleichbaren Strukturen).

Secondary Fund Investments

Erwerb von bestehenden Beteiligungen an allgemeinen oder spezialisierten Private-Equity-Fondsstrukturen (einschließlich Feeder-Fonds oder vergleichbaren Strukturen) von Dritten auf dem Sekundärmarkt.

Der Erwerb oben genannter Investments kann dabei sowohl direkt über die Gesellschaft als auch mittelbar über die Tochtergesellschaft PED Private Equity Deutschland Spezial Beteiligungs GmbH erfolgen.

Angestrebt wird dabei, zusammen mit Private-Equity-Gesellschaften zu investieren, die sich bereits in der Vergangenheit durch eine gute Wertentwicklung ausgezeichnet haben.

B.2.2 Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2020

Die Gesellschaft hat im September 2016 die Investitionstätigkeit aufgenommen.

Im Mai 2020 beteiligte sich die Gesellschaft mit insgesamt T€ 6.000 an zwei weiteren Co-Investments aus dem deutschen Healthcare-Segment. Die beiden Co-Investments werden dabei aggregiert über eine Zweckgesellschaft in einer Fondsstruktur gehalten.

Über die sieben direkten Beteiligungen an Private Equity-Fonds und Co-Investments (Gesamtcommitment T€ 15.960) sowie die mittelbar über die Tochtergesellschaft PED Private Equity Deutschland Spezial Beteiligungs GmbH gehaltenen Beteiligungen an Private Equity-Fonds und Co-Investments (Commitment T€ 7.317) wurden im Geschäftsjahr 2020 Finanzmittel in Höhe von insgesamt T€ 6.274 (Vorjahr: T€ 1.771) abgerufen. Im Jahr 2020 waren weitere Distributionen in Höhe von T€ 1.964 (Vorjahr: T€ 864) zu verzeichnen, davon sind ca. 39,5 % als wiederabrufbar qualifiziert.

Die Gesellschaft rief zwischen Januar 2020 und Dezember 2020 von dem einzigen Kommanditisten PED Private Equity Deutschland GmbH & Co. geschl. Inv. KG insgesamt T€ 3.700 (Vorjahr: T€ 2.156) ab, dies entspricht 15,7 % der Einlage i.H.v. T€ 23.500.

Die Bewertung der Gesellschaft zum Jahresende 2020 ist wesentlich durch Veränderungen der Neubewertung des Beteiligungsportfolios (direkt und mittelbar gehalten) bei einem unterjährig hohen Investitionsbedarf insbesondere bei den Zielfondsbeteiligungen geprägt. Das Jahr 2020 war signifikant beeinflusst durch die Corona Pandemie mit zum Teil erheblichen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und damit Neubewertung verschiedener Zielunternehmen. Unter Berücksichtigung dieses Marktumfelds entspricht die Entwicklung der für Private Equity-Fonds typischen Entwicklung von Beteiligungsportfolien mit vergleichbarer Strategie und Struktur. Der Nettoinventarwert zum 31.12.2020 liegt zum Jahresende über den eingezahlten Pflichteinlagen in Höhe von T€ 16.522 (Vorjahr: T€ 12.822) und beträgt zum 31.12.2020 T€ 17.994 (Vorjahr: T€ 13.998).

B.2.3 Angaben zur Vergütung gemäß § 101 Abs.3 KAGB

Die PED Private Equity Deutschland Spezial GmbH & Co. geschl. Inv. KG beschäftigt kein eigenes Personal. Die Geschäfte werden durch die KVG (CAM Alternatives GmbH) geführt.

Die CAM Alternatives GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Gesellschaft in einer Vergütungsrichtlinie geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen.

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 gezahlten Vergütungen beträgt €9,2 Mio. (nachfolgend „Gesamtsumme“) und verteilt sich auf 42 Mitarbeiter. Die Zahl der Begünstigten entspricht der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 festgestellten durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Hiervon entfallen €5,0 Mio. auf feste und €4,2 Mio. auf variable Vergütungen (inkl. Carried Interest).

Die Vergütung von Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder der von ihr verwalteten Investmentvermögen auswirkt („Risikoträger“) betrug € 7,0 Mio. Die Vergütung von Führungskräften belief sich auf € 7,0 Mio. Der Personenkreis der Risikoträger und Führungskräfte ist deckungsgleich und umfasst die Geschäftsführung und weitere wesentliche Mitarbeiter. Die Vergütung der identifizierten Mitarbeiter setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen, wobei der Anteil der festen Komponente an der Gesamtvergütung jeweils genügend hoch ist, um eine flexible Politik bezüglich der variablen Komponente uneingeschränkt zu gewährleisten.

Aus diesem Fonds wurden keine direkten Beträge, auch nicht als Carried Interest, an Mitarbeiter der KVG gezahlt.

Die Vergütungen der identifizierten Mitarbeiter sind so ausgestaltet, dass sie keine Anreize zur Eingehung von Risiken setzen, die nicht mit der Anlagestrategie und dem Risikoprofil vereinbar sind. Die Festlegung der variablen Vergütungskomponenten orientiert sich dabei an der allgemeinen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft sowie an berücksichtigungswürdigenden Leistungen des identifizierten Mitarbeiters im vergangenen Jahr.

B.3 Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Der einzige Kommanditist hat bis zum 31.12.2020 insgesamt Einlagen i.H.v. T€ 16.522 (Vorjahr: T€ 12.822) an die Gesellschaft geleistet.

Zum 31.12.2020 bestehen noch nicht geleistete Einlageverpflichtungen des Kommanditisten i.H.v. T€ 6.979 bezogen auf das im Jahr 2020 erhöhte Commitment i.H.v. T€ 23.500 (Vorjahr: T€ 5.178 bezogen auf ein Commitment von T€ 18.000).

Das Vermögen der Gesellschaft besteht zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus den im Finanzanlagevermögen gehaltenen Beteiligungen sowie täglich verfügbaren Bankguthaben.

Die zum 31. Dezember 2020 im Finanzanlagevermögen gehaltenen Beteiligungen sowie die zum Stichtag bestehenden Forderungen stellen Vermögensgegenstände dar, die schwer zu liquidieren sind und für die deshalb besondere Regelungen gelten (§ 300 Abs. 1 Nr. 1 KAGB). Der prozentuale Anteil bezogen auf das gesamte bilanzielle Aktivvermögen beträgt Ende des Geschäftsjahres 2020 95,3 % (Vorjahr: 88,0 %).

Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020 ist in erster Linie durch Erträge determiniert. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Neubewertung nicht realisierter Beteiligungen. In geringerem Maße prägten Aufwendungen das Ergebnis der kollektiven Vermögensverwaltung, hauptsächlich resultierend aus der Neubewertung nicht realisierter Beteiligungen, der Verwaltungsvergütung sowie aus der gesetzlichen Verpflichtung zur Durchführung einer Jahresabschlussprüfung.

Das realisierte Ergebnis vor Ergebnisverwendung beträgt T€ -143 (Vorjahr: T€ -131). Der Verlust reflektiert den für Private Equity Fonds üblichen J-Curve-Effekt und setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

Kosten für die kollektive Vermögensverwaltung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 i.H.v. T€ 101,1 (Vorjahr T€ 77,5).

Kosten aus der Vergütung der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2020 i.H.v. T€ 22,2 (Vorjahr T€ 23,9).

Kosten aus der Vergütung der Verwahrstelle für das Geschäftsjahr 2020 i.H.v. T€ 19,0 (Vorjahr T€ 19,0).

Für die Analyse von Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft sind folgende finanzielle Leistungsindikatoren von Bedeutung.

TVPI: Total Value to Paid-In (Net Asset Value plus Rückzahlungen an Investoren im Verhältnis zu Einzahlungen von Investoren).

Zum 31. Dezember 2020 betrug der TVPI der PED Private Equity Deutschland Spezial GmbH & Co. geschl. Inv. KG 108,9% (Vorjahr: 109,2%).

Paid-In-Ratio: Verhältnis der Einzahlungen zum fondsbezogenen Commitment.

Per 31.12.2020 ist die Gesellschaft über Minderheitsbeteiligungen direkt an vier Private Equity-Fonds und drei Co-Investments beteiligt (Gesamtcommitment T€ 15.960, davon entfallen T€ 8.997 auf Fonds-Beteiligungen und T€ 6.962 auf Co-Investments). Diese haben bis zum 31.12.2020 Finanzmittel in Höhe von insgesamt T€ 9.898 von der Gesellschaft abgerufen. Dies entspricht einer Quote per 31. Dezember 2020 von 62,0 % (Vorjahr: 51,8 %).

Die Vermögenslage der PED Private Equity Deutschland Spezial GmbH & Co. geschl. Inv. KG ist konzeptionell durch eine vollständige Eigenkapitalfinanzierung gekennzeichnet. Der Gesellschafter stellt die Eigenkapitalausstattung durch Einzahlungen in die Kapitaleinlage sicher. Die Gesellschaft darf ausschließlich zur Überbrückung von ausstehenden Kapitaleinlagen Zwischenfinanzierungen aufnehmen. Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionen in Private Equity-Beteiligungen ist gemäß Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen. Die Gesellschaft hat insoweit kein Leverage i.S. des § 1 Abs. 19 Nr. 25 KAGB.

C. Chancen- und Risikobericht

Die PED Private Equity Deutschland Spezial GmbH & Co. geschl. Inv. KG investiert in Private Equity Fonds und Co-Investments. Insgesamt soll mit diesen Investments eine überdurchschnittliche Rendite erwirtschaftet werden. Die Geschäftsführung beobachtet den Private Equity-Markt intensiv und stellt eine laufende Überwachung der Fondsaktivitäten sicher, indem sie das Portfolio mit standardisierten Prozessen verwaltet und die Geschäftsführung regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Portfolio und Markt informiert wird. Durch diese Prozesse werden die Risiken der Investments identifiziert und mittels Gegenmaßnahmen minimiert.

Die KVG hat folgende wesentliche Risikokategorien für die weitere Entwicklung identifiziert:

Liquiditätsrisiko

Liquiditätsrisiken können sich aus illiquiden Investitionen sowie aus den über das eingezahlte Kapital hinausgehenden Kapitalzusagen ergeben. Die KVG unterhält für die Fondsgesellschaft ein Liquiditätsmanagementsystem, welches im Einklang mit der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie und der Struktur der Fondsgesellschaft als geschlossenem Spezial-AIF, bei dem keine ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten und somit keine Rücknahme oder Umtausch von Anteilen vorgesehen sind, steht. Durch dieses Liquiditätsmanagement soll unter anderem die Zahlungsfähigkeit der Fondsgesellschaft sowie ein effizienter Zahlungsverkehr fristgerecht sichergestellt werden.

Das Liquiditätsmanagement der KVG für die Fondsgesellschaft berücksichtigt drei Ebenen:

Die erste Ebene der Liquiditätsströme zwischen Fondsgesellschaft und deren Anlegern wird bestimmt durch die Kapitalabrufe der Fondsgesellschaft bei den Anlegern sowie die an die Anleger zu leistenden Ausschüttungen.

Die zweite Ebene der Liquiditätsströme zwischen Fondsgesellschaft und deren Investments wird bestimmt durch

seitens der Investments bei der Fondsgesellschaft angeforderte Kapitalabrufe;

den Verlauf der von den Investments an die Fondsgesellschaft geleisteten Ausschüttungen beziehungsweise Kapitalrückzahlungen (gegebenenfalls unter Verrechnung von laufender Verwaltungsvergütung und Carried Interest);

Zeitpunkt und Höhe des Wiederabrufes von temporären Kapitalrückzahlungen, die Investments möglicherweise an die Fondsgesellschaft geleistet haben; und

andere Effekte aus z. B. Wechselkursentwicklungen.

In einer dritten Ebene ergeben sich Liquiditätsströme aus den Beziehungen zu Dritten, wie z. B. laufende Vergütungen, Aufwendungen und Kosten, die von der Fondsgesellschaft zu tragen sind oder Zinserträge aus Liquiditätsanlagen bei Banken.

Alle Ebenen ergeben in einer Gesamtbetrachtung die Gesamtliquiditätssituation der Fondsgesellschaft.

Weitere wesentliche Elemente sind das kurzfristige (bis zu einem Jahr) und das langfristige Liquiditätsmanagement sowie die Ermittlung einer ausreichenden Liquiditätsreserve. Durch quartalsweise durchgeführte Stresstests findet eine regelmäßige planerische Überprüfung statt, inwieweit die Fondsgesellschaft auch unter ungewöhnlichen wirtschaftlichen Szenarien in der Lage wäre, auftretende Liquiditätsspitzen zu decken. Die KVG führt für die Fondsgesellschaft diese Stresstests auf der Grundlage eines eigens entwickelten Cash Flow-Prognosemodells mit Hilfe zuverlässiger und aktueller quantitativer oder, falls dies nicht angemessen ist, qualitativer Informationen durch.

Das Liquiditätsrisiko des Investmentvermögens wird aktuell als gering bewertet, da auch unter extremen Marktbedingungen die kurz- und langfristige Zahlungsfähigkeit des Investmentvermögens gewährleistet sein sollte. Im Berichtszeitraum kam es zu keiner Unterschreitung von Liquiditätslimits.

Beteiligungs- und Marktrisiko

Risiken ergeben sich daraus, dass die Investitionen in Private Equity Fonds/​Co-Investments ein gering diversifiziertes Portfolio entstehen lassen oder einzelne von den Private Equity-Fonds gehaltene Unternehmen bzw. Co-Investments erheblich an Wert verlieren oder sogar wertlos werden. Konjunkturelle und branchenspezifische Risiken werden durch eine breite Diversifikation des Portfolios nach definierten Anlagerichtlinien gesteuert. Die gewählte Portfoliostruktur der PED Private Equity Deutschland Spezial GmbH & Co. geschl. Inv. KG stellt einen wichtigen Beitrag zur Minimierung des Geschäftsrisikos dar. Nach der Auswahl der Private Equity Fondsbeteiligungen und Co-Investments erfolgt die laufende Risikoüberwachung der Private Equity Fonds und Co-Investments durch die Abteilung Risk Management der KVG.

Das Marktumfeld der PED Private Equity Deutschland Spezial GmbH & Co. geschl. Inv. KG unterliegt einem dynamischen Veränderungsprozess, der Chancen aber auch Risiken birgt. Die Fondsgesellschaft verfügt im Berichtszeitraum über eine ausreichende Risikodiversifikation und sieht sich keinen außergewöhnlichen Marktrisiken ausgesetzt. Die regelmäßig vom Risikomanagement durchgeführten Marktrisikoberechnungen und Stresstestanalysen zeigen keine ungewöhnlichen Ergebnisse oder negative Entwicklungstendenzen.

Im Jahr 2020 hat die globale Verbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 zu einer weltweiten Krise geführt. Diese hatte insbesondere im 1. Halbjahr 2020 auch zu negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Vermögen der PED Private Equity Deutschland Spezial GmbH & Co. geschl. Inv. KG geführt. Im 2. Halbjahr 2020 allerdings stiegen die Marktwerte der Beteiligungen der Gesellschaft – parallel zu den globalen Kapitalmärkten – wieder signifikant an. Während des gesamten Geschäftsjahrs 2020 wurden potentielle Auswirkungen der Krise im Rahmen einer Working Group bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft des Fonds, der CAM Alternatives GmbH, fortlaufend analysiert, Risikofaktoren bzw. -treiber in Bezug auf eine etwaige Beeinflussung durch das Corona-Virus betrachtet und analysiert und portfoliobezogene Risikoindikatoren im Rahmen von Stresstests überprüft. Die genannten Analysen wurden und werden durch die KVG im Jahr 2021 fortgeführt.

Aus heutiger Sicht ist die Geschäftsführung optimistisch, dass im Verlauf des Jahres 2021, insbesondere unter Berücksichtigung des globalen Impffortschritts, einer sich erholenden Weltwirtschaft, aber auch aufgrund der breiten Diversifikation des Portfolios über unterschiedlichste Regionen, Lebensphasen, Investitionsstrategien und Branchen hinweg, eine Covid-bedingt negative Marktwertkorrektur der Beteiligungen der PED Private Equity Deutschland Spezial GmbH & Co. geschl. Inv. KG größeren Ausmaßes ausbleiben wird. Unsicherheiten über die weitere Entwicklung der Covid-Krise, auch und gerade in Bezug auf mögliche neue Virusmutationen, und sich daraus potentiell ergebende Auswirkungen auf das Marktumfeld im Allgemeinen sowie die Fondsbeteiligungen und Co-Investments der Gesellschaft im Speziellen bestehen aber weiterhin.

Aus heutiger Sicht stellt das einzelne oder kumulierte Eintreten geschäftsspezifischer Risiken, auch unter Berücksichtigung oben beschriebener Unwägbarkeiten im Kontext der „Corona-Krise“, keine Gefahr für den Fortbestand des Unternehmens dar.

Die KVG begegnet potentiellen Risiken aus der Berufshaftpflicht der Geschäftstätigkeit durch den Abschluss einer D & O /​ E & O Versicherung (spezielle Vermögensschadenshaftpflichtversicherung) sowie durch die Eigenkapitalausstattung der KVG.

Risikomanagementsystem

Das Risikomanagement der Fondsgesellschaft wird von der KVG wahrgenommen. Die Abteilung Risk Management der KVG, die funktional und hierarchisch von der Abteilung der KVG, die für das Portfoliomanagement der Fondsgesellschaft zuständig ist, getrennt ist, unterhält dauerhafte Vorkehrungen zur Sicherstellung des Risikomanagements für die Fondsgesellschaft. Im Rahmen des Risikomanagements werden die für die Umsetzung der Anlagestrategie und die Erreichung der Anlageziele der Fondsgesellschaft bedeutsamen Risiken laufend erfasst, gemessen, gesteuert und überwacht. Bedeutsame Risiken, die im Rahmen des Risikomanagements überwacht werden, liegen vor allem in den Bereichen Marktrisiken, Liquiditätsrisiken und Private Equity-spezifische Risiken wie z. B. das Managerauswahlrisiko bezüglich der Investments oder Bewertungsrisiken.

Bereits in der Phase bis zum Beitritt der Anleger zur Fondsgesellschaft wird das Risikoprofil der Fondsgesellschaft festgelegt. Ebenso werden die Risikolimits definiert. Dies umfasst unter anderem die Festlegung der maximalen Zeichnungshöhen je Investment oder anderer Grenzen zur Risikomischung unter Beachtung von Anlagestrategie und -zielen der Fondsgesellschaft, die Festlegung einer angepassten Mindestliquiditätsreserve oder auch Fremdfinanzierungsgrenzen. Risikogrenzen können während der Fondslaufzeit angepasst werden, um den unterschiedlichen Lebenszyklusphasen der Fondsgesellschaft gerecht zu werden. In der Investmentphase beziehungsweise vor Investmententscheidungen wird jedes Investment, das getätigt werden soll, durch die Abteilung Risk Management der KVG unter anderem daraufhin geprüft, ob es unter Berücksichtigung der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie, -grenzen und -ziele sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Portfoliozusammensetzung für die Fondsgesellschaft erwerbbar ist. Die Abteilung Risk Management der KVG gibt dazu eine Stellungnahme zu den Risiken an das Investmentkomitee ab. In die Stellungnahme fließen vor allem eine Überprüfung der Übereinstimmung mit Anlagestrategie und Risikoprofil der Fondsgesellschaft sowie die Einhaltung der Risikolimits ein. Ebenso wird die Risikoanalyse aus der Due Diligence überprüft.

Darüber hinaus begleitet die Abteilung Risk Management der KVG auch die weiteren Phasen der Laufzeit der Fondsgesellschaft über die Realisierungsphase bis hin zur Liquidationsphase und überwacht laufend die Einhaltung der definierten Risikolimits. Die KVG überprüft das zugrunde liegende Risikomanagementsystem regelmäßig, mindestens aber jährlich und aktualisiert es gegebenenfalls entsprechend. Eine umgehende Überprüfung ist zudem erforderlich, wenn wesentliche Änderungen an den Grundsätzen für das Risikomanagement sowie an den vorgesehenen Vorkehrungen, Prozessen und Verfahren oder wesentliche Änderungen an der Anlagestrategie und den Anlagezielen der Fondsgesellschaft vorgenommen werden.

Zur quantitativen Risikobewertung und zum Risikocontrolling werden periodische Stresstests und Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Stresstests und Sensitivitätsanalysen dienen dabei auch der Erfassung von Risiken potentieller Veränderungen der Marktbedingungen oder anderer Faktoren wie z. B. der Liquidität der Fondsgesellschaft oder von Wechselkursen.

D. Prognosebericht

Die Auswirkungen des Coronavirus auf das Private Equity-Marktumfeld dürften auch 2021 erst einmal bestehen bleiben. Die Ereignisse des Jahres 2020 haben beim Fundraising zweifellos ihre Spuren hinterlassen, aber nicht in dem Ausmaß, wie man vielleicht ursprünglich befürchtet hatte. Die Gesellschaft geht von einer globalen Wachstumsrate von 5,8 % für das Jahr 2021 aus. Trotz der Schockwellen der Pandemie, planen laut einer Umfrage von Private Equity International 45 % der 100 weltweit befragten institutionellen Investoren, 2021 mehr Kapital für Private Equity zu allokieren als im Vorjahr.5

Bezogen auf den Private Equity Markt lässt sich feststellen, dass Buyout-Fonds im Jahr 2020 das dritthöchste Fundraising Niveau seit 2006 erreicht haben, insbesondere getrieben durch Large-Cap- und Mega-Fonds. Die zehn größten Buyout-Fonds allein machten mit über US-$ 120 Mrd. über 42 % des Fundraising Volumens für 2020 aus, in 2021 kommen die fünf größten Buyout-Fonds zusammen auf ein angestrebtes Zielvolumen von ca. US-$ 73 Mrd.6

Die Exit-Aktivität ist aufgrund der Corona-Pandemie in der ersten Jahreshälfte 2020 weitestgehend zum Stillstand gekommen, verzeichnete aber in der zweiten Jahreshälfte 2020 eine deutliche Belebung. Ob dieser Trend sich 2021 fortsetzt, ist eng mit dem Pandemieverlauf und dem Impffortschritt gekoppelt und bleibt vorerst abzuwarten. Laut einer Umfrage von Dechert LLP /​ Mergermarket betrachten etwa 39 % der befragten Fondsmanager das Exit-Umfeld der nächsten 12 Monate pessimistisch.7 Der schwache IPO-Markt dürfte in 2021 als Exit-Kanal nicht einfach zu nutzen sein. Dies ist auch einer der Gründe, warum Unternehmen in letzter Zeit vermehrt neuere Alternativen zu einem klassischen IPO, wie z.B. Direktplatzierung oder SPAC (Special Purpose Acquisition Company), gewählt haben, ein Trend der sich auch 2021 fortsetzen dürfte.

5 Quelle: Private Equity International – Perspectives 2021 per Januar 2021.
6 Quelle: Preqin, Funds in Market Onlinedatenbank, Datenstand per 31.12.2020, Abfrage per 26.01.2021. Top 5 derzeit im Fundraising: EQT IX, Asian Institutional Investor Joint Overseas Investment Fund, KKR North America XIII, Clayton, Dubilier & Rice Fund XI, KKR Asia IV.
7 Quelle: Dechert LLP/​ Mergermarket – 2021 Global Private Equity Outlook per Dezember 2020.

Wir erwarten weiterhin, dass die Mittelzuflüsse in Private Equity Strukturen bzw. Managed Accounts in Zukunft steigen werden. Versicherungen und Pensionskassen werden in den nächsten Jahren über erhebliche Mittelzuflüsse aus dem Wachstumsmarkt der privaten und betrieblichen Altersvorsorge verfügen, wobei zumindest ein Teil dieser Mittel über Fondsprodukte oder Managed Accounts auf Alternative Assets allokiert werden wird. Im derzeitigen Kapitalanlageumfeld solcher Unternehmen werden weitere Investments in höher rentierliche Anlagen strategisch als sinnvoll und notwendig erscheinen. Allokationen in Alternative Assets unterliegen bei Versicherungen und Banken jedoch den erhöhten Eigenkapitalunterlegungspflichten nach Solvency II und Basel III. Inwieweit Versicherungen und Banken tatsächlich erhöhte Allokationen in Private Equity vornehmen werden, hängt daher nicht unwesentlich von der Verfügbarkeit von ausreichend Risikokapital ab.

Für das Geschäftsjahr 2021 erwartet die Geschäftsführung der PED Private Equity Deutschland Spezial GmbH & Co. geschl. Inv. KG im positiven Fall einen weiteren Anstieg der Portfoliobewertung (TVPI) um 20 % oder mehr unter der Voraussetzung, dass der schädliche Einfluss aus der COVID 19-Krise aufgrund des weltweiten Impffortschritts weiter abnimmt und sich die konjunkturellen und (geo-)politischen Rahmenbedingungen stabilisieren. Sollte im weiteren Verlauf des Jahres 2021 die Covid-19-Krise neue konjunkturelle Rückschläge verursachen und sich die gesamtwirtschaftliche Situation nochmals verschlechtern, hält die Geschäftsführung der PED Private Equity Deutschland Spezial GmbH & Co. geschl. Inv. KG in einem negativen Szenario eine rückläufige Portfoliobewertung von bis zu 15 % für möglich.

Die Einzahlungsquote (Paid-In-Ratio) lag per Jahresende 2020 bei 70,3 % (bezogen auf das im Jahr 2020 erhöhte Gesamtcommitment i.H.v. T€ 23.500) und wird sich in 2021, abhängig von der Intensität der weiteren Abruftätigkeit der Zielfondsbeteiligungen, voraussichtlich um 5,0 % bis 15,0 % weiter erhöhen.

Die Verbreitung und die Auswirkungen des Corona-Virus SARS-CoV-2 sowie die Entwicklung an den Kapitalmärkten können dazu führen, dass sich die Annahmen, die unseren Prognosen zugrunde liegen, nicht als zutreffend erweisen. In welchem Umfang sich Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PED Private Equity Deutschland Spezial GmbH & Co. geschl. Inv. KG ergeben werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen.

2 Wiedergabe des Vermerks

Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Vermerk erteilt:

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die PED Private Equity Deutschland Spezial GmbH & Co. geschl. Inv. KG, Köln

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der PED Private Equity Deutschland Spezial GmbH & Co. geschl. Inv. KG, Köln – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PED Private Equity Deutschland Spezial GmbH & Co. geschl. Inv. KG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Verordnungen als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten-falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter-falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der PED Private Equity Deutschland Spezial GmbH & Co. geschl. Inv. KG, Köln, zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Düsseldorf, den 23. Juni 2021

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Kügler, Wirtschaftsprüfer

gez. Josephs, Wirtschaftsprüferin

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