Wir kennen das aus der Vergangenheit von so manchem Unternehmen. Fängt der Mist an zu stinken, dann spielt man gerne einmal den „brutals möglichen Aufklären“. Natürlich muss es dann ein renommierter Rechtsanwalt sein, damit das dann nach Außen auch glaubhaft verkauft werden kann. Wer das bezahlt? Nun, 3 mal dürfen Sie raten? Na Sie kommen nicht darauf? Ganz einfach der Anleger von seinem Geld. Bei genanntem Unternehmen geht es um die falsche Berechnungen von Sicherheiten. Zum Zeitpunkt der Emission der Anleihe wurde der Wert des Warenlagers mit 9 Millionen beziffert und prospektiert. Tatsächlich betrug der Wert aber nur 2,5 Millionen Euro. Schwer nachvollziehbar das man sich derart verschätzen kann, da man doch Experte ist. Der Vorgang konnte bis heute nicht aufgeklärt werden daher will man von von den Anleihegläubigern eine Fristverlängerung bis Ende Februar 2015. Beauftragt hat die Familie Penell die Kanzlei CMS Hasche Sigle zur juristischen Klärung der Vorgänge. Zurzeit würden die operativen Handlungen des Unternehmens, die Umstände der Emission sowie die nicht dem Prospekt entsprechende Besicherung der Anleihe detailliert untersucht werden, berichtet das Unternehmen. Nun denn, wie war das „wer bestimmt bei der Musik was gespielt wird?“. Das einzig Richtige in solch einer Situation wäre die gesamte Anleihe Rückabzuwickeln, da der Anleihegläubiger unter ganz anderen Bedingungen die Anleihe gezeichnet hat. Ob das Geld für diese eigentlich richtige Rückabwicklung vorhanden wäre, das ist die 2.te Frage.
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