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Pensionskasse der Novartis Pharma in Nürnberg VVaG – Anlagepolitik

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Pensionskasse der Novartis Pharma in Nürnberg VVaG

Nürnberg

Anlagepolitik der Pensionskasse der Novartis Pharma GmbH VVaG gem. § 234i VAG

Allgemeine Beschreibung der beabsichtigten Anlagepolitik

Die Kapitalanlage erfolgt mit dem Ziel einer möglichst hohen Rentabilität (Rendite) bei angemessener Risikobegrenzung unter Berücksichtigung von Mischung und Streuung. Die Anlage der Mittel der Pensionskasse orientiert sich an den ordentlichen Leistungsverpflichtungen der Pensionskasse. Die Kapitalanlage hat so zu erfolgen, dass die Zahlungsfähigkeit der Pensionskasse jederzeit sichergestellt ist. Dies setzt voraus, dass die ordentlichen Erträge der Kapitalanlage langfristig den Rechnungszins der Pensionskasse übersteigen. Der Rechnungszins der Kasse beläuft sich generell auf 3,50 %. Im Tarif 1 wurde der Rechnungszins bis 31.12.2030 jedoch auf 2,40 % abgesenkt. Im Tarif 2 wurde der Rechnungszins, ebenfalls bis 31.12.2030, auf 2,50 % abgesenkt.

Grundlage der Kapitalanlagepolitik ist eine detaillierte Analyse der Risiken auf der Aktiv- und Passivseite und das Verhältnis beider Seiten zueinander. Dies erfolgt durch ein Asset Liability Management – ALM. Eine ausführliche ALM-Analyse wird in einem regelmäßigen Turnus, zuletzt im September 2018 durchgeführt. Eine Aktualisierung der ALM-Studie ist wieder für das Jahr 2021 vorgesehen.

Im Rahmen der ALM-Studie wird auf Basis einer Asset-Liability-Betrachtung die Wechselwirkung von Vermögens- und Verpflichtungswerten analysiert. Hierbei werden aktuarielle Prognosen der Deckungsrückstellung, der Beiträge, Schlussbeiträge, Leistungen und Kosten miteinbezogen und mögliche Zusammensetzungen des Sicherungsvermögens (Portfolios) der Pensionskasse mit Hilfe eines stochastischen Modells realitätsnah simuliert. Neben der Verteilung der Solvabilitätsbedeckung sowie der Insolvenzwahrscheinlichkeit wird auch die langfristige Gewährleistung der Erwirtschaftung des Rechnungszinses überprüft. Mit Hilfe dieser Analyse lassen sich zentrale Ziel- und Ergebnisgrößen sowie die Bandbreite und die Verteilung der möglichen Ergebnisse beurteilen.

Basierend auf diesen Ergebnissen legt die Pensionskasse eine auf die Art und Dauer der Altersversorgungsleistungen abgestimmte strategische Anlageallokation für den Pensionsplan fest.

Im Rahmen der strategischen Anlageallokation werden die Kapitalanlagen nach Anlageklassen aufgeteilt, für die in den Kapitalanlagerichtlinien jeweils minimale und maximale Anlagegrenzen festgelegt sind. Das laufende Kapitalanlagemanagement erfolgt innerhalb dieser Bandbreiten. Eine ggf. notwendige Anpassung der Bandbreiten erfolgt durch den Vorstand der Pensionskasse oder den von ihm gewählten Anlageausschuss.

Die Anlagerichtlinie sieht derzeit eine strategische Anlageallokation vor, die ihren Schwerpunkt in Rentenpapieren hat. Die Rentenanlagen verteilen sich auf europäische sowie globale Staats- und Unternehmensanleihen. Im Vergleich zu 2019 wurde eine weitere Diversifizierung des Rentenportfolios durch die Anlage in alternative Kreditstrategien und Unternehmensdarlehen vorgenommen. Zudem wurde die Allokation in Immobilien erhöht. Aktienanlagen sind in begrenztem Umfang vorgesehen. Die Anlage in Aktien erfolgt in verschiedene regionale und globale Aktienmärkte. Der Schwerpunkt liegt auf Aktien in Industrienationen, ein kleiner Teil ist in Schwellenländer investiert. Weitere im Portfolio getätigte Investments umfassen Barmittel.

Langfristige strategische Anlagestruktur

Anlageklasse Gewicht
Aktien 17 %
Renten 56 %
Immobilien 25 %
Diversifizierende Anlage 2 %

Umsetzung der Kapitalanlage

Zur Umsetzung der Kapitalanlage wurde ein Ausgliederungsvertrag mit einem Vermögensverwalter geschlossen. Die Kapitalanlage im Sicherungsvermögen erfolgt fast zu 100 % mittels eines Spezial-AIF (Spezialfonds). Der Vermögensverwalter des Spezial-AIF erhält den Auftrag, den hierin enthaltenen Betrag nach den vorgegebenen spezifischen Anlagerichtlinien („Investment Guidelines“), die auf das Profil und die Laufzeit der Verbindlichkeiten der Pensionskasse ausgerichtet sind, anzulegen. Der Vermögensverwalter erhält für seine Tätigkeiten eine vierteljährliche Verwaltungsgebühr, die sich an der Höhe des verwalteten Vermögens orientiert. Die Beurteilung des Vermögensverwalters erfolgt anhand des Anlageergebnisses in Prozent nach Kosten.

Die für die Verwaltung des Spezial-AIF zuständige KVG überprüft die Einhaltung der vertraglichen Investment Guidelines ebenso wie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KVG). Es wird angestrebt, das Transaktionsvolumen grundsätzlich gering zu halten. Die Pensionskasse überprüft regelmäßig die Entwicklung des Fondsvermögens sowie die durch den Vermögensverwalter getätigten Transaktionen und Volumina.

Neben dem Spezial-AIF werden Direktanlagen in geringem Umfang gehalten. Darüber hinaus bestehen zwei Verrechnungskonten im Sicherungsvermögen sowie ein Konto zur Liquiditätsplanung außerhalb des Sicherungsvermögens. Das Sicherungsvermögen ist entsprechend § 129 Abs. 1 VAG so zu sichern, dass nur mit Zustimmung des Treuhänders darüber verfügt werden kann. Dies ist durch Anbringung eines Sperrvermerks an Konten und Depots der Pensionskasse erfolgt.

In dem Spezial-AIF wird unmittelbar keine Wertpapierleihe durchgeführt.

Beschreibung des geplanten Anlagebestandes

Der geplante Anlagebestand zum Ende des Geschäftsjahres 2020 entspricht dem Anlagebestand zum 31.12.2019 plus der im Kalenderjahr 2020 erzielten Marktwertperformance der Kapitalanlage abzüglich dem Saldo aus den laufenden Beiträgen und laufenden Versorgungszahlungen im Geschäftsjahr 2020. Eine Überwachung/Steuerung der Kapitalanlage innerhalb des Spezial-AIF und des restlichen Sicherungsvermögens ist im Rahmen der Anlagerichtlinie laufend vorgesehen. Die Kapitalanlage der Pensionskasse ist auf den einschlägigen Rechnungszinssatz abgestimmt. Nach der durchgeführten ALM-Studie im September 2018 ist trotz geringfügiger Anpassung der langfristigen Anlagestrategie grundsätzlich eine Fortsetzung der bisherigen Anlagepolitik geplant.

Risikobewertung und Risikomanagement

Die Ziele des Risikomanagements sind im Risikohandbuch der Pensionskasse beschrieben. Sie basieren auf der Unternehmensstrategie der Pensionskasse und der daraus abgeleiteten Risikostrategie mit den risikopolitischen Grundsätzen. Produktstrategie und Kapitalanlagestrategie sind Teile der Risikostrategie. Wesentliches Ziel des Risikomanagements ist es, Entwicklungen, die den Fortbestand der Pensionskasse gefährden, möglichst frühzeitig zu erkennen und adäquate Maßnahmen zu ergreifen.

Im Risikohandbuch der Pensionskasse werden die organisatorischen Regelungen und Maßnahmen sowie die Umsetzung des Risikomanagements beschrieben. Hierbei werden zwei wesentliche Ziele verfolgt. Erstens wird der Vorstand mit einem effizienten Risikomanagement in seiner täglichen Arbeit unterstützt, um eine qualifizierte Basis für Entscheidungen zu schaffen. Zweitens sind die gesetzlichen Anforderungen zum Risikomanagement mit einer formalen Berichterstattung zu erfüllen. Die Anforderung zur Dokumentation gemäß § 23 Abs. 5 VAG wird mit dem Risikohandbuch erfüllt.

Das Risikomanagement pflegt zusammen mit der unabhängigen Risiko-Controlling-Funktion das Risikohandbuch und stimmt Änderungen/Anpassungen mit dem Vorstand ab. Die Bewertung der Risiken erfolgt in einer jährlichen Risikoinventur. Das Dokument zur Risikoinventur ist Anlage zum Risikohandbuch.

Die laufende Überwachung der Kapitalanlage und der Verpflichtungsseite der Pensionskasse erfolgt in einem monatlichen Reporting für den Vorstand. In diesem Bericht erfolgen eine ausführliche Darstellung sowohl der Buch- als auch Marktwerte der Vermögenswerte und der Verpflichtungen sowie deren Deckungsgrad und stille Reserven. Eine Überwachung der Performance der Anlageklassen einzeln und in ihrer Gesamtheit findet ebenfalls statt. Ebenso wird überwacht, wie die einzelnen Asset Manager in ihren Mandaten im Vergleich zur jeweilig festgelegten Benchmark performen. Andere qualitative Aspekte des Monitorings umfassen eine qualitative Bewertung der Investment Manager für die Publikumsfonds im Sicherungsvermögen sowie für die Immobilienfonds. Dieses bildet die Stärken und Schwächen der Investment Manager, eine Bewertung der Managerfähigkeiten, eine mögliche zukünftige Abweichung der Rendite von der Benchmark und eine Soft-Risk-Einschätzung mit Hinsicht auf die Stabilität des bewerteten Anlagemanagers ab.

Potenzielle Risiken der Kapitalanlage

Die Kapitalanlage der Pensionskasse kann vor allem durch Marktrisiken sowie Liquiditäts- und auch Konzentrationsrisiken beeinflusst werden.

Zu den Marktrisiken gehören Aktienrisiken, Währungsrisiken, Kreditrisiken und Zinsrisiken. Insbesondere bestehen im Anleihebereich, trotz der Anlage in hochrangige Investment-Grade-Anleihen, Kreditrisiken und Zinsänderungsrisiken, die sowohl markt- als auch anleihespezifisch bedingt sind. Sämtliche globalen Rentenanlagen in entwickelten Märkten sind derzeit währungsgesichert gegenüber dem Euro. Aktienrisiken werden vor allem im Blickwinkel des regulatorischen Stresstests aktiv gemanagt.

Um Liquiditätsrisiken vorzubeugen, sind die Mittel der Pensionskasse so anzulegen, dass die laufenden Zahlungsverpflichtungen der Pensionskasse jederzeit erfüllt werden können. Neben einer langfristigen Planung erfordert dies auch eine kurz- und mittelfristige Liquiditätsplanung. Die jederzeit kurzfristige Zahlungsfähigkeit der Pensionskasse ist durch Vorhaltung entsprechender Kassenmittel auf den Konten in laufender Rechnung oder Tagesgeldern bzw. Termingeldern zu gewährleisten. Für die generelle Liquiditätsplanung wird auch ein kontinuierlicher Daten- und Informationstransfer zwischen den einzelnen Aufgabenbereichen der Pensionskasse zwecks Erfassung von Mittelzu- und -abflüssen durchgeführt. Die Direktanlage in eine Immobilie und die Anlage in Immobilienfonds bilden jedoch weitere Faktoren ab, die zum Liquiditätsrisiko beitragen, da es marktbedingt nicht gewährleistet ist, sie jederzeit zu günstigen Konditionen auflösen zu können. Durch die Anlageorientierung an dem Cashflow-Profil der abzudeckenden Verpflichtungen, das überwiegende Investment in liquide Renten- und Aktienpapiere sowie die jederzeitige Möglichkeit der Rückgabe von Anteilen an dem Spezial-AIF werden die Liquiditätserfordernisse der Pensionskasse hinreichend berücksichtigt.

Konzentrationsrisiken im Anlageportfolio werden durch die ALM-Analyse erfasst, um sowohl starke Korrelationen innerhalb der Anlageklassen als auch zwischen den Anlageklassen zu erkennen und zu diversifizieren.

Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht und Abstimmungsverhalten

Die Pensionskasse hält Aktien nur indirekt über Investmentfonds und übt selbst keine Aktionärsrechte aus. Somit kann die Pensionskasse keine Angaben über eine eigene Mitwirkungspolitik machen. Auch der Vermögensverwalter entwickelt keine Mitwirkungspolitik und nimmt keine Aktionärsrechte wahr. Stattdessen werden die Aktionärsrechte auf einen Stimmrechtsberater übertragen, der alle Rechte als Aktionär aktiv wahrnimmt. Alle Aktivitäten und das Abstimmungsverhalten des Stimmrechtsberaters sind unter folgendem Link einzusehen:

https://www.hermes-investment.com/de/stewardship/eos-library/

Nachhaltigkeitsstrategie der Kapitalanlagen

Das Thema „Nachhaltigkeit“ bzw. „ESG – Environment, Social and Governance“ hat sich als Kernbegriff für nicht-finanzielle Kriterien in der Kapitalanlage etabliert. Willis Towers Watson (WTW) als verantwortlicher Vermögensverwalter ist seit 2011 Unterzeichner der „UN Principles for Responsible Investments (UN PRI)“. Die Novartis AG ist ebenfalls bestrebt, die höchsten Standards der Nachhaltigkeit und Social Responsibility in einer verantwortlichen Unternehmensführung umzusetzen und hat eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt:

https://www.novartis.com/investors/environmental-social-and-governance

Innerhalb des Investmentprozesses berücksichtigt WTW ökologische und soziale Kriterien sowie Leitlinien für eine gute Unternehmensführung und überprüft bei der Bewertung und Auswahl von Zielfonds, ob die Manager einen integrierten ESG-Ansatz verfolgen. Wird eine Schwäche des Managers bei der Integration von ESG-Kriterien identifiziert, so arbeitet WTW darauf hin, dass der Manager die Art und Weise des Umgangs mit ESG überdenkt und eine verbesserte Herangehensweise anstrebt. Eine Schwäche in diesem Bereich führt nicht zu einem automatischen Ausschluss des Managers, wird jedoch als Malus erfasst. Im Rahmen der Analysen werden unter anderem das Abstimmungsverhalten bei Aktienanlagen und die Einflussnahme des Managers auf das jeweilige Unternehmen beurteilt. In der Kapitalanlage werden aktuell weder Ausschlusskriterien noch Positivlisten eingesetzt. Übergeordnet findet das Proportionalitätsprinzip Anwendung, d. h. bei Abwägung der Umsetzung nachhaltiger Ziele wird die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.

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