Die Niedrigzinsen haben nun auch die Pensionskassen und damit die betriebliche Altersvorsorge erreicht. Ab 2017 senkt die Neue Leben Pensionskasse ihren Garantiezins, also die Mindestverzinsung für Beitragszahlungen, bei ihren privaten Rentenversicherungsverträge von 3,25 auf 1,25 Prozent. Von dieser Zinssenkung sind alle Pensionskassenverträge betroffen, die zwischen 2002 und 2005 abgeschlossen wurden. Damit erhalten laut Medienberichten etwa 80.000 Arbeitnehmer weniger Betriebsrente.
Auch wenn der gesenkte Garantiezins nicht für bereits gebildetes Kapital oder bereits laufende Renten gilt, sondern ausschließlich für Beitragszahlungen ab 2017, so müssen sich doch viele, die mit einem festen Betrag zum Renteneintritt gerechnet haben, auf geringere Auszahlungen einstellen. Vor allem jüngere Menschen, deren Verträge noch nicht so lange laufen, machen Miese.
Gut zu wissen: Versicherte, die eine gesonderte arbeitsrechtliche Zusage zur garantierten Höhe ihrer betrieblichen Altersvorsorge haben, können eventuell ihren Arbeitgeber in Anspruch nehmen. Doch das ist von Fall zu Fall verschieden und muss anhand der Vertragsunterlagen geprüft werden.
Darf die „Neue Leben“ das?
Eigentlich ist die Höhe der Garantiezinsen für Pensionskassenverträge festgeschrieben. Eine Absenkung des Zinssatzes ist nach den Versicherungsbedingungen nur im Notfall zulässig. Solch ein Notfall ist nun für die Neue Leben Pensionskasse eingetreten. Ob der Garantiezins dauerhaft abgesenkt bleibt, ist noch unklar. Angesichts der klammen Pensionskasse ist jedoch in nächster Zukunft keine Erhöhung zu erwarten.
Was sollte ich tun?
Was die Senkung des Garantiezinses für jeden Einzelnen der Betroffenen bedeutet, hängt stark von den persönlichen Umständen ab. Seinen Pensionskassenvertrag kann man nicht kündigen, sondern nur beitragsfrei stellen. Letzteres kann hin und wieder sinnvoll sein, bei Weitem jedoch nicht bei allen.
Daher raten wir zu einer genauen Prüfung der Vertragsunterlagen. Unsere Juristen können das was für Sie übernehmen. Allerdings sollten abwarten, bis Sie die neuen Zahlen für Ihren persönlichen Vertrag erhalten. Hier finden Sie eine genaue Übersicht unserer Beratungsangebote und -zeiten mit konkreten Hinweisen zu unserer Vertragsprüfung.
Zum Weiterlesen
Mehr über das Thema Garantiezins im Allgemeinen lesen Sie in unserem Beitrag „Garantiezins: Aus und vorbei“.
Stand vom Montag, 11. Juli 2016
Quelle:VZ Hamburg
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