Auch dies ist eine Tatsache, die man der nachfolgend abgebildeten Bilanz der Gesellschaft entnehmen kann. Auch hier wieder die Anmerkung, eine bilanzielle Überschuldung hat nichts mit einer insolvenzrechtlichen Überschuldung zu tun.
Trotzdem ist eine „überschuldete Gesellschaft“, auch wenn nur im bilanziellen Sinne, natürlich kein gutes Zeichen nach Aussen, das vor allem in der Immobilienbranche.
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