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Personenanzeigen: BaFin veröffentlicht Rundschreiben zu Online-Anzeigen über Bestellung von Mitgliedern der Aufsichtsorgane

Pixaline (CC0), Pixabay
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Die BaFin hat ihr Rundschreiben (02/2022) veröffentlicht, das den unter direkter Aufsicht der BaFin stehenden Unternehmen ermöglicht, bestimmte Personenanzeigen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin einzureichen (siehe BaFinJournal April 2021).

Zunächst betrifft dies Anzeigen über die Bestellung von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen. Das Ausscheiden dieser Mitglieder können die Institute vorerst nur über die MVP anzeigen, wenn sie auch die Bestellung bereits über diesen Weg gemeldet haben. Auf der MVP wird das Fachverfahren „Personenanzeigen: KWG“ ab dem 17. Februar 2022 zur Verfügung stehen.

Von diesem Zeitpunkt an müssen die Unternehmen diese Anzeigen dann nicht mehr zusätzlich in Papierform oder per E-Mail übersenden – weder an die BaFin noch an die Deutsche Bundesbank. Die elektronische Einreichung ist zunächst freiwillig. In der Übergangsphase wird die BaFin das System noch weiter optimieren, wobei sie auch Feedback der Anwender berücksichtigen will.

Für die Zukunft ist ferner beabsichtigt, die MVP um weitere Personenanzeigen zu erweitern, insbesondere solche nach § 24 Abs. 1 Nr. 1, 2 KWG, wie etwa die Anzeige über die Absicht der Bestellung und das Ausscheiden der Geschäftsleiter. Details zum Meldeprozess sind auf der Informationsseite zum Fachverfahren gebündelt.

Sie finden dort unter anderem das Informationsblatt zum MVP-Fachverfahren „Personenanzeigen: KWG“ und die „Hinweise zum Ausfüllen des Formulars Lebenslauf ARM/VRM“.

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