Diese Frage stellt sich bei einer solchen BaFin Verfügung immer. Viele der Unternehmen, die solch eine BaFin Verfügung zur Rückabwicklung bekommen müssen dann in der Folge oft die Insolvenz anmelden, da die von Investoren eingenommenen Gelder oft langfristig investiert sind. Eine kurzfristige Rückholung der Gelder, durch Auflösung der getätigten Investments ist kaum möglich. Man muss dann aber auch beachten, dass von den eingenommenen Geldern auch Provisionen, Allgemeine Geschäftskosten usw. bezahlt wurden. Alleine das dürfte dann schon über 20% des eingezahlten Geldes der Anleger anbetreffen. Renditen sind oftmals noch gar keine erzielt wordem, da der Geschäftsplan des Unternehmens dort ein anderer war, als das Investment aufzulösen. Die 2.Verfügung der BaFin innerhalb kurzer Zeit zur Rückabwicklung getätigter Investitionen von Unternehmen ohne rechtliche Grundlage dafür das dafür erforderliche Kapital auch einsammeln zu dürfen, bestätigt aber bereits am Anfang des Jahres dahingehend, dass wir in diesem Bereich ein „heißes Jahr“ vor uns haben werden.
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