Nun, das weiß sicherlich nur das Unternehmen selber, aber wir wollen Ihnen gerne sagen, wie wir auf diese Vermutung kommen. Ganz einfach, in der letzten hinterlegten Bilanz des Unternehmens (2012) findet man nachfolgende Ausführungen:
„Wichtigstes Finanzierungsinstrument ist Mezzanine Kapital in Form von vinkulierten Namensgenussrechten. Um diese Finanzierungsform vertreiben zu dürfen, bedarf es einer Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Die erste von der PESEUS Invest und Vermögen AG begebene Emission wird ein Volumen in Höhe von TEUR 20.000 haben. Aufgrund des laufenden Genehmigungsverfahrens durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) wurde die Kapitalbeschaffung im Geschäftsjahr 2012 auf dem Wege einer „Small-Capital-Finanzierung“, welche genehmigungsfrei zulässig ist, durchgeführt. Die abschließende Genehmigung des Prospektes zur Begebung von Mezzanine Kapital in Form von vinkulierten Namensgenussrechten durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) erfolgte im Februar 2013.“
Hat man diesen Betrag wirklich eingesammelt, oder das auch nur annährend geschafft, dann dürfte eine Rückabwicklung, die man durch die BaFin auferlegt bekommen hat, wirtschaftlich schwierig werden. Wenige Unternehmen dieser Größe, die Geld einsammeln, haben soviel liquide Mittel kurzfritstig zur Verfügung, um einer solchen BaFin-Auflage dann auch Folge leisten zu können.
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