Peter Bratfisch
Berlin
(Auffordernder)
Aufforderung an die Inhaber der von der curasan AG
begebenen Anleihe WKN A2TR49 / ISIN DE000A2TR497
zur Abgabe von Verkaufsangeboten
zu einem Preis von bis zu 15,00 % des Nennwertes
1. Aufforderung zur Verkaufsangebotsabgabe
Der Auffordernde fordert hiermit die Anleiheinhaber („Wertpapierinhaber“) auf, ihm Verkaufsangebote für die oben genannten Wertpapiere zu unterbreiten („Aufforderung“). Der Erwerb der Anleihen schließt die Zahlung von Stückzinsen aus („flat“). Der Auffordernde berechnet keine Gebühren / Kosten.
Diese Aufforderung, die Verkaufsangebote sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Die Aufforderung richtet sich nicht an Wertpapierinhaber in einer Jurisdiktion, in der die Aufforderung gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
Die Frist („Angebotsabgabefrist“), innerhalb derer Verkaufsangebote abgegeben werden können, läuft bis zum 15.10.2020, 18:00 Uhr.
2. Durchführung der Verkaufsangebotabgabe
2.1. Verkaufsangebotserklärung und Sperrvermerk
Wertpapierinhaber können Verkaufsangebote nur innerhalb der Angebotsabgabefrist abgeben. Die Verkaufsangebotsabgabe kann nur gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen (nachfolgend „depotführendes Institut“) unter Angabe von Stückzahl und einem Preis von bis zu 15,00 % des Nennwertes erklärt werden, wobei ein Minimalpreis von 12,50 %, ein Maximalpreis von 15,00 % und Gebotsschritte von 0,50 % zu berücksichtigen sind. Die Abgabe des Verkaufsangebotes wird mit Zugang der Verkaufsangebotsabgabeerklärung bei dem depotführenden Institut wirksam.
Die Wertpapierinhaber erklären mit der Verkaufsangebotsabgabe, dass die angedienten Wertpapiere zu diesem Zeitpunkt und bis zur etwaigen Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind und bleiben werden.
Mit der Abgabe des Verkaufsangebotes beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen verkaufsangebotsabgebenden Wertpapierinhaber ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung ihres Verkaufsangebotes vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, sowie im Fall der Annahme der Verkaufsangebote durch den Auffordernden den Eigentumsübergang der eingereichten Wertpapiere auf den Auffordernden herbeizuführen.
Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung der Verkaufsangebote unwiderruflich erteilt.
2.2. Abwicklung des Verkaufsangebotes und Kaufpreiszahlung
Für die weitere Abwicklung der Verkaufsangebote ist es erforderlich, dass die depotführenden Institute
a.) spätestens an dem auf das Ende der Angebotsabgabefrist folgenden Bankarbeitstag (16.10.2020, 18:00 Uhr) dem Auffordernden Stückzahlen und Preise der angedienten Wertpapiere mitteilen, für die die Wertpapierinhaber dem depotführenden Institut fristgerecht die Verkaufsangebotsabgabe erklärt haben; und
b.) zusammen mit der Mitteilung über Stückzahlen und Preise der angedienten Wertpapiere gemäß vorstehend lit. a) dem Auffordernden mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts der Auffordernde die Kaufpreise überweisen soll; und
c.) nach Annahme der Verkaufsangebote durch den Auffordernden und Zahlung des jeweiligen Kaufpreises die Wertpapiere auf das Depot des Auffordernden übertragen.
Der Auffordernde tritt insoweit bei der Abwicklung mit Banken in Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Die Überweisung der Kaufpreise wird voraussichtlich am fünften Bankarbeitstag nach Ablauf der Angebotsabgabefrist an die depotführenden Institute beauftragt. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat der Auffordernde seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Verkaufsangebot abgebenden Wertpapierinhaber erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem verkaufsanbietenden Wertpapierinhaber gutzuschreiben.
Mitteilungen der depotführenden Institute an den Auffordernden nach den vorstehenden Absätzen sollen per E-Mail an kontakt@interstadt.de oder per Telefax an die Faxnummer 030-81451838 erfolgen.
Der Auffordernde wird den depotführenden Instituten voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Angebotsabgabefrist per Telefax oder per E-Mail die Annahme oder Nichtannahme der Verkaufsangebote mitteilen.
2.3. Kosten der Verkaufsangebotsabgabe und des Verkaufs
Etwaige mit der Verkaufsangebotsabgabe oder dem Verkauf entstehende Kosten sind von dem jeweiligen Wertpapierinhaber selbst zu tragen. Der Auffordernde berechnet keine Gebühren / Kosten.
3. Steuerlicher Hinweis
Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei den Wertpapierinhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des Wertpapierinhabers ab.
4. Rückfragen und Kontakt
Rückfragen richten Sie bitte an:
Peter Bratfisch
Kollwitzstr. 100
10435 Berlin
Telefax: 030-81451838
E-Mail: kontakt@interstadt.de
Berlin, im Oktober 2020
BITTE SENDEN SIE DIESES FORMULAR ZUR ABGABE DES VERKAUFSANGEBOTES AUSGEFÜLLT AN IHRE DEPOTBANK!
Verkaufsangebotsabgabeerklärung
zur Aufforderung von Peter Bratfisch, Kollwitzstr. 100, 10435 Berlin (Auffordernder)
an die Inhaber der von der
curasan AG
begebenen Anleihe zur Abgabe von Verkaufsangeboten.
Der Auffordernde hat durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger eine Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten („Aufforderung“) an die Inhaber der Wertpapiere WKN A2TR49 / ISIN DE000A2TR497 veröffentlicht. Die Angebotsabgabefrist endet am 15.10.2020, 18:00 Uhr. Die Aufforderung, die Verkaufsangebote sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht.
Ich
(Name, Vorname)
(Kontonummer)
(Depotnummer)
(Name der Bank)
(Bankleitzahl)
biete dem Auffordernden an, von mir Wertpapiere der
WKN A2TR49 / ISIN DE000A2TR497
im Nominalwert von EUR ____________ zu einem Preis von ____% (ohne Stückzinsen, d.h. „flat“),
nach Maßgabe der Bestimmungen der Aufforderung zu erwerben.
Ich erkläre, dass die zum Erwerb angedienten Wertpapiere im Zeitpunkt der Verkaufsangebotsabgabe sowie bis zum etwaigen Eigentumsübergang auf den Auffordernden frei von Rechten Dritter sind. Der Auffordernde behält sich die Annahme oder Nichtannahme des Verkaufsangebotes nach Maßgabe der Bestimmungen der Aufforderung vor.
Ort, Datum Unterschrift
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