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Anlegerschutz

Peter Bratfisch – nun denn

geralt (CC0), Pixabay
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Peter Bratfisch

Berlin

(Auffordernder)

Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten
an die Inhaber verschiedener Anleihen

Emittent WKN ISIN Minimalpreis Maximalpreis
1. Dessauer Beteiligungs AG A1A6AJ DE000A1A6AJ1 0,05% 0,10%
ClinicAll Germany GmbH A12T15 DE000A12T150 0,25% 0,50%
ClinicAll Germany GmbH A1619V DE000A1619V9 0,25% 0,50%
ClinicAll Germany GmbH A2BPB9 DE000A2BPB92 0,25% 0,50%
ClinicAll Germany GmbH A2GSL5 DE000A2GSL50 0,25% 0,50%
ClinicAll Germany GmbH A2LQ59 DE000A2LQ595 0,25% 0,50%
EN Storage GmbH A161YY DE000A161YY0 0,25% 0,50%
EN Storage GmbH A2BPU8 DE000A2BPU81 0,25% 0,50%
EN Storage GmbH A2BPVQ DE000A2BPVQ2 0,25% 0,50%
Günther Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG A1K0YD DE000A1K0YD5 0,05% 0,10%
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG A1X25B DE000A1X25B5 1,25% 1,75%
N. prior energy GmbH A0Z2MM DE000A0Z2MM1 1,25% 1,75%
Rickmers Holding AG A1TNA3 DE000A1TNA39 0,50% 1,00%
SIC Processing GmbH A1H3HQ DE000A1H3HQ1 2,00% 2,50%
Strenesse AG A1TM7E DE000A1TM7E4 1,00% 1,50%

0. Information and offer for English-speaking bondholders
Bondholders are invited to participate in this reverse tender offer as laid out below or to sell their bonds directly for an individually negotiated price, with bank-based settlement.

The inviter assumes and requests that banks and other financial institutions as recipients of this notice will, in the course of their normal customer business, inform potential holders and end-customers about this event.

The offer deadline is 18.11.2020 at 18:00 Central European Time (CET). Banks are requested to notify the inviter of the offered amounts and respective prices until 19.11.2020, 18:00 CET.

Only the German version of this reverse tender offer is binding.

1. Aufforderung zur Verkaufsangebotsabgabe
Der Auffordernde fordert hiermit die Wertpapierinhaber auf, ihm Verkaufsangebote für die oben genannten Anleihen („Wertpapiere“) zu unterbreiten („Aufforderung“). Der Erwerb der Anleihen schließt die Zahlung von Stückzinsen aus („flat“). Der Auffordernde berechnet keine Gebühren / Kosten.

Diese Aufforderung, die Verkaufsangebote sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Die Aufforderung richtet sich nicht an Wertpapierinhaber in einer Jurisdiktion, in der die Aufforderung gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

Die Frist („Angebotsabgabefrist“), innerhalb derer Verkaufsangebote abgegeben werden können, läuft bis zum 18.11.2020, 18:00 Uhr.

2. Durchführung der Verkaufsangebotabgabe und des Verkaufs
2.1. Verkaufsangebotserklärung
Wertpapierinhaber können Verkaufsangebote nur innerhalb der Angebotsabgabefrist abgeben. Die Verkaufsangebotsabgabe kann nur gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen (nachfolgend „depotführendes Institut“) unter Angabe von Stückzahl und Preis schriftlich erklärt werden, wobei die in der obigen Tabelle angegebenen Minimalpreise, Maximalpreise und Gebotsschritte i.H.v. 0,05% zu berücksichtigen sind. Die Abgabe des Verkaufsangebotes wird mit Zugang der Verkaufsangebotsabgabeerklärung bei dem depotführenden Institut wirksam.

Die Wertpapierinhaber erklären mit der Verkaufsangebotsabgabe, dass die angedienten Wertpapiere zu diesem Zeitpunkt und bis zur etwaigen Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind und bleiben werden. Sofern der Wertpapierinhaber die Wertpapiere bereits in dem jeweiligen Insolvenzverfahren angemeldet hat, verpflichtet sich der Wertpapierinhaber mit Abgabe des Verkaufsangebotes, die Forderung beim Insolvenzverwalter zurückzuziehen.

Mit der Abgabe des Verkaufsangebotes beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen verkaufsangebotsabgebenden Wertpapierinhaber ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung ihres Verkaufsangebotes vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, sowie im Fall der Annahme der Verkaufsangebote durch den Auffordernden den Eigentumsübergang der eingereichten Wertpapiere auf den Auffordernden herbeizuführen.

Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung der Verkaufsangebote unwiderruflich erteilt.

2.2. Abwicklung des Verkaufsangebotes und Kaufpreiszahlung
Für die weitere Abwicklung der Verkaufsangebote ist es erforderlich, dass die depotführenden Institute
a.) spätestens an dem auf das Ende der Angebotsabgabefrist folgenden Bankarbeitstag (19.11.2020, 18:00 Uhr) dem Auffordernden Stückzahlen und Preise der angedienten Wertpapiere mitteilen, für die die Wertpapierinhaber dem depotführenden Institut fristgerecht die Verkaufsangebotsabgabe erklärt haben; und
b.) zusammen mit der Mitteilung über Stückzahlen und Preise der angedienten Wertpapiere gemäß vorstehend lit. a) dem Auffordernden mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts der Auffordernde die Kaufpreise überweisen soll; und
c.) nach Annahme der Verkaufsangebote durch den Auffordernden und Zahlung des jeweiligen Kaufpreises die Wertpapiere auf das Depot des Auffordernden übertragen.

Der Auffordernde tritt insoweit bei der Abwicklung mit Banken in Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Die Überweisung der Kaufpreise wird voraussichtlich am fünften Bankarbeitstag nach Ablauf der Angebotsabgabefrist an die depotführenden Institute beauftragt. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat der Auffordernde seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Verkaufsangebot abgebenden Wertpapierinhaber erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem verkaufsanbietenden Wertpapierinhaber gutzuschreiben.

Mitteilungen der depotführenden Institute an den Auffordernden nach den vorstehenden Absätzen sollen per E-Mail an kontakt@interstadt.de oder per Telefax an die Faxnummer 030-81451838 erfolgen.

Der Auffordernde behält sich vor, alle, keine oder nur die ihm niedrigstpreisig angebotenen Wertpapiere zu kaufen. Der Auffordernde wird den depotführenden Instituten voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Angebotsabgabefrist per Telefax oder per E-Mail die Annahme oder Nichtannahme der Verkaufsangebote mitteilen.

2.3. Kosten
Etwaige mit der Verkaufsangebotsabgabe oder dem Verkauf entstehende Kosten sind von dem jeweiligen Wertpapierinhaber selbst zu tragen. Der Auffordernde berechnet keine Gebühren / Kosten.

3. Steuerlicher Hinweis
Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei den Wertpapierinhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des Wertpapierinhabers ab.

4. Rückfragen und Kontakt
Rückfragen richten Sie bitte an:
Peter Bratfisch
Kollwitzstr. 100
10435 Berlin
Telefax: 030-81451838
E-Mail: kontakt@interstadt.de

 

Berlin, im Oktober 2020

Peter Bratfisch

 

BITTE SENDEN SIE DIESES FORMULAR ZUR ABGABE DES VERKAUFSANGEBOTES AUSGEFÜLLT AN IHRE DEPOTBANK!

Verkaufsangebotsabgabeerklärung

zur Aufforderung von
Peter Bratfisch, Kollwitzstr. 100, 10435 Berlin (Auffordernder)
zur Abgabe von Verkaufsangeboten an die Inhaber verschiedener Anleihen.

Der Auffordernde hat durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger eine Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten („Aufforderung“) an die Inhaber verschiedener Anleihen veröffentlicht. Die Angebotsabgabefrist endet am 18.11.2020, 18:00 Uhr. Die Aufforderung, die Verkaufsangebote sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht.

 

Ich

(Name, Vorname)

(E-Mail-Adresse)

(Kontonummer)

(Depotnummer)

(Name der Bank)

(Bankleitzahl)

 

biete dem Auffordernden an, von mir die folgenden Wertpapiere

 

1. Dessauer Beteiligungs AG
A1A6AJ / DE000A1A6AJ1

im Nominalwert von EUR ____________ zu einem Preis von _______% (ohne Stückzinsen, d.h. „flat“),

 

ClinicAll Germany GmbH
A12T15 / DE000A12T150

im Nominalwert von EUR ____________ zu einem Preis von _______% (ohne Stückzinsen, d.h. „flat“),

 

ClinicAll Germany GmbH
A1619V / DE000A1619V9

im Nominalwert von EUR ____________ zu einem Preis von _______% (ohne Stückzinsen, d.h. „flat“),

 

ClinicAll Germany GmbH
A2BPB9 / DE000A2BPB92

im Nominalwert von EUR ____________ zu einem Preis von _______% (ohne Stückzinsen, d.h. „flat“),

 

ClinicAll Germany GmbH
A2GSL5 / DE000A2GSL50

im Nominalwert von EUR ____________ zu einem Preis von _______% (ohne Stückzinsen, d.h. „flat“),

 

ClinicAll Germany GmbH
A2LQ59 / DE000A2LQ595

im Nominalwert von EUR ____________ zu einem Preis von _______% (ohne Stückzinsen, d.h. „flat“),

 

EN Storage GmbH
A161YY / DE000A161YY0

im Nominalwert von EUR ____________ zu einem Preis von _______% (ohne Stückzinsen, d.h. „flat“),

 

EN Storage GmbH
A2BPU8 / DE000A2BPU81

im Nominalwert von EUR ____________ zu einem Preis von _______% (ohne Stückzinsen, d.h. „flat“),

 

EN Storage GmbH
A2BPVQ / DE000A2BPVQ2

im Nominalwert von EUR ____________ zu einem Preis von _______% (ohne Stückzinsen, d.h. „flat“),

 

Günther Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG
A1K0YD / DE000A1K0YD5

im Nominalwert von EUR ____________ zu einem Preis von _______% (ohne Stückzinsen, d.h. „flat“),

 

MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
A1X25B / DE000A1X25B5

im Nominalwert von EUR ____________ zu einem Preis von _______% (ohne Stückzinsen, d.h. „flat“),

 

N. prior energy GmbH
A0Z2MM / DE000A0Z2MM1

im Nominalwert von EUR ____________ zu einem Preis von _______% (ohne Stückzinsen, d.h. „flat“),

Rickmers Holding AG
A1TNA3 / DE000A1TNA39

im Nominalwert von EUR ____________ zu einem Preis von _______% (ohne Stückzinsen, d.h. „flat“),

 

SIC Processing GmbH
A1H3HQ / DE000A1H3HQ1

im Nominalwert von EUR ____________ zu einem Preis von _______% (ohne Stückzinsen, d.h. „flat“),

 

Strenesse AG
A1TM7E / DE000A1TM7E4

im Nominalwert von EUR ____________ zu einem Preis von _______% (ohne Stückzinsen, d.h. „flat“),

 

nach Maßgabe der Bestimmungen der Aufforderung zu erwerben.

Ich erkläre, dass die zum Erwerb angedienten Wertpapiere im Zeitpunkt der Verkaufsangebotsabgabe sowie bis zum etwaigen Eigentumsübergang auf den Auffordernden frei von Rechten Dritter sind. Der Auffordernde behält sich die Annahme oder Nichtannahme des Verkaufsangebotes nach Maßgabe der Bestimmungen der Aufforderung vor.

 

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