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Peter Schmidt den kennen wir doch von der HEROES AG

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Nun ganz ehrlich, überrascht waren wir nicht wirklich über die Veröffentlichung der BaFin, denn mit Peter Schmidt bzw. seinem Anwalt hatten wir schon einen Disput. Hierbei ging es allerdings nicht um die von der BaFin gemeldeten Unternehmen, sondern, wie angeführt, um die HEROES AG aus Göttingen.

Hier hatte man uns Unterlagen, Präsentationen zugespielt, die aus unserer Sicht zur Geldeinwerbung von Anlegern gedacht waren und angebliche Aussagen zu Verträgen bzw. LOI’s zu Unternehmen im Sportbereich enthalten haben, bei denen wir dann von so manchem Club keine Bestätigung für die getätigten Aussagen in der Präsentation bekommen konnten. Ein Schelm, wer da möglicherweise Böses denkt.

Ungewöhnlich war auch die Reaktion des Heroes-Mitgliedes Rechtsanwalt Tobias Weisenborn. Teile seiner Mail, die an unsere Redaktion gerichtet war, konnte man dann möglicherweise auch als „Drohung“ auffassen.

Nun hat Rechtsanwalt Weisenborn möglicherweise ja ganz andere Baustellen gemeinsam mit Peter Schmidt. Wollen wir mal nicht hoffen, dass da nun auch die Heroes AG mit in die Diskussion gerät.

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