Da muss man schon „Nerven wie Drahtseile“ haben, wenn man noch am 24 Januar ein solches Schreiben an eine Anlegerin der Piccor AG übermittelt.Sehr geehrte Frau……………….
Sie haben sich mit Kapital an einem durch die Piccor AG vertraglich gehaltenen Vermögensverwaltungsmandat beteiligt, dies stellt keine Beteiligung an der Piccor AG dar.
Die Piccor AG fungiert dabei auf Basis des Vermögensverwaltungsmandates als reine Abrechnungsstelle und ist auf die Handlungen, insbesondere die Auskehr von Guthaben durch den Vermögensverwalter angewiesen.
Wie Sie durch die Picam Unternehmensgruppe und ihren Berater informiert werden mussten, kam es bei der Abwicklung von Kundengeldern zu Unregelmäßigkeiten, welchen derzeit mittels Strafermittlungsbehörden gegen den Vermögensverwalter nachgegangen wird.
Über den Abschluss sowie den Ausgang der Ermittlungen können wir keine Mutmaßungen anstellen.
Wir bedauern, Ihnen keine anderslautende Mitteilung machen zu können und verbleiben.
Mit freundlichen Grüßen
(Schreiben liegt der Redaktion vor)
Mit dem Wissen von Heute, sehr geehrter Herr Züllig muss man sich als Anleger doch völlig von Ihnen veralbert vorkommen. Zumindest dann, wenn die Ausführungen im Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Berlin Tiergarten so stimmen.
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