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Am 9. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der PfalzGranit GmbH einen berichtigten Beschluss erlassen. Die PfalzGranit GmbH hat ihren Sitz in der Neustadter Straße 23, 76829 Landau in der Pfalz und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Landau in der Pfalz unter der Nummer HRB 31415 eingetragen. Die Geschäftsführung wird von Fabian Schlink übernommen, der seinen Wohnsitz in der Eckenerstraße 5, 76829 Landau in der Pfalz hat. Rechtsbeistand erhält die GmbH von der Buchalik, Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin.
Im ursprünglichen Beschluss vom 20. September 2024 war eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet worden. Der Beschluss wurde nunmehr wie folgt berichtigt:
Die Berichtigung des Beschlusses erfolgte auf Antrag der PfalzGranit GmbH selbst und wurde durch das Gericht von Amts wegen gemäß § 4 InsO und § 319 ZPO vorgenommen. Der Grund für die Korrektur lag in einer „offenbaren Unrichtigkeit“, die mit einem Schreib- oder Rechenfehler vergleichbar ist.
Die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bedeutet, dass die PfalzGranit GmbH weiterhin unter der Kontrolle ihrer Geschäftsführung steht, jedoch in enger Zusammenarbeit mit einem vorläufigen Sachwalter agiert. Dieser überwacht die finanziellen Maßnahmen des Unternehmens und sorgt dafür, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben. Die vorläufige Eigenverwaltung bietet der PfalzGranit GmbH die Möglichkeit, das Unternehmen selbstständig zu restrukturieren und eine Insolvenz möglicherweise abzuwenden, indem sie ihre Geschäftstätigkeit fortführt und versucht, eine wirtschaftliche Stabilisierung zu erreichen.
Gegen diese Entscheidung ist eine sofortige Beschwerde möglich, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 Euro übersteigt. Die Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Landau in der Pfalz oder beim Landgericht Landau in der Pfalz eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder dessen Verkündung.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei die rechtzeitige Einreichung bei den genannten Gerichten entscheidend ist. Die Beschwerdeschrift muss die genaue Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Mit der Berichtigung des Beschlusses hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz wichtige Rahmenbedingungen für das Insolvenzantragsverfahren der PfalzGranit GmbH angepasst. Die vorläufige Eigenverwaltung eröffnet dem Unternehmen die Möglichkeit, unter gerichtlicher Aufsicht Maßnahmen zur Stabilisierung und Restrukturierung zu ergreifen. Dies kann ein entscheidender Schritt sein, um die wirtschaftliche Lage der GmbH zu verbessern und eine langfristige Perspektive zu entwickeln. Ob die PfalzGranit GmbH den Weg aus der Krise findet, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.
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