Pfandbriefbanken müssen bei ihren Meldungen bestimmte Vorgaben erfüllen. Diese sind in der Pfandbrief-Meldeverordnung (PfandMeldeV) enthalten. Dazu zählen die elektronische Einreichung sowie die Datenformate.
Die Finanzaufsicht BaFin informiert über die wesentlichen Bestimmungen.
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