Die BaFin hat am 2. Juli 2021 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung diverser pfandbriefrechtlicher Verordnungen zur Konsultation gestellt.
Durch die Änderungsverordnung soll unter anderem ein pfandbriefrechtliches Meldewesen geschaffen werden – und zwar auf Grundlage des 2015 eingeführten § 27a Pfandbriefgesetz (PfandBG). Damit wird Artikel 21 der Richtlinie (EU) 2019/2162 umgesetzt.
Auch die bestehenden pfandbriefrechtlichen Verordnungen (Pfandbrief-Barwertverordnung, Deckungsregisterverordnung, Beleihungswertermittlungsverordnung, Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung und Flugzeugbeleihungswertermittlungsverordnung) sowie die Refinanzierungsregisterverordnung sollen durch die Änderungsverordnung geändert werden.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 15. August 2021 unter der E–Mail-Adresse „Konsultation-10-21@bafin.de“ entgegen.
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