Manche sagen „Abzockmodell“, manche sagen „alles ok und super gelaufen“. Wie immer wird die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegen. Tatsache ist aber auch, dass sich das Unternehmen Pfando immer neuen Gerichtsprozesse gegenüber sieht. Die Gerichtsentscheidungen sind dabei sehr unterschiedlich, so dass man von einer einheitlichen Meinung bei den Gerichten in Deutschland zu dem Geschäftsmodell nicht reden kann.
Die Pfandunternehmen werben damit, dass es Kunden möglich ist, schnell an Geld zu kommen – ganz ohne große Nachteile, denn es gibt weder eine Bonitätsprüfung noch einen Schufa-Eintrag. Zusätzlich können die Kunden ihr Fahrzeug, das sie verpfänden, weiterhin nutzen.
Doch was vielen Kunden nicht klar zu sein scheint ist, Sie verkaufen ihr Auto an das Pfandunternehmen und mieten es nur noch zurück – das wird eigentlich aus dem Slogan „sale-and-rent-back“ deutlich.
Nach Ablauf des Vertrages räumt z.B. Pfando vielen Kunden aus Kulanz eine Art „Rückkaufsrecht“ ein – sind sie aber einmal in Verzug mit Zahlungen oder es treten andere Probleme oder Missverständnisse auf, gilt das als Vertragsbruch und das Unternehmen setzt seine Interessen durch.
Da Sie bei Unterschrift des Vertrages mit Pfando Ihren Fahrzeugschein und auch den Zweitschlüssel abgeben müssen, können sich die Mitarbeiter Zutritt zu dem Fahrzeug verschaffen und tun dies auch.
Schließlich gehört das Auto nun Pfando und auch im Vertrag ist vermerkt, dass die Mitarbeiter dazu berechtigt sind, sich Zutritt zum Grundstück zu verschaffen und das Fahrzeug zu entwenden. Dies wird dann von Mitarbeitern direkt umgesetzt, das Auto wird Ihnen entwendet. Und das alles auch noch auf Ihre Kosten, denn dafür werden Ihnen hohe 3 stellige bis sogar 4 stellige Kosten in Rechnung gestellt.
Pfando wiederum versteigert die Autos dann möglicherweise sogar.
Schauen wir doch mal, welche Urteile man da so im Internet finden kann:
Das Landgericht Berlin hat in der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung vom 15.03.202, Az. 36 O 145/ 20 erneut bestätigt, dass das früher von der Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH betriebene sale-and-rent-back Vertragsmodell unter bestimmten Voraussetzungen rechtswidrig ist, da die Verträge gegen § 34 Abs. 4 GewO verstoßen.
Dies führte auch zur Nichtigkeit der Übereignung.
Der Verfasser berichtete bereits, dass das Amtsgericht Charlottenburg im Verhandlungstermin vom 24.06.2021 zu der Auffassung gelangt ist, dass die im Gerichtsverfahren zu beurteilenden Verträge (Kaufvertrag und Mietvertrag -Sale and rent back) und Umstände des Falles wegen des Verstoßes gegen das Verbot des Rückkaufhandels nach § 34 Abs. 4 GewO gemäß § 134 BGB nichtig sind. die Argumente, die die Beklagte vorgebracht hatte, überzeugten das Amtsgericht Charlottenburg in der Verhandlung vom 24.06.2021 nicht. Die von Pfando verwendete Vertragsklausel, die eine sogenannte Rückführungsgebühr zugunsten von Pfando begründen sollte, hielt das Amtsgericht Charlottenburg ebenfalls für unwirksam.
Landgericht Frankfurt: Verträge der Pfando’s cash & drive GmbH rechtmäßig
Pfando´s Cash & Drive verliert erneut vor dem OLG Frankfurt / Main – erleichterter Nachweis der Nichtigkeit !
Sie sehen nicht einmal die Gerichte sin sich ind en Urteilen einig. Grundsätzlich sollten sie sich aber darüber im KLaren sein, das Unternehmen Pfando ist kein Unternehmen das „das Wort Sozialamt“ im Namen trägt. Ganz klar Pfando will Geld verdienen mit seinem Geschäftsmodel, und das soviel wie möglich. Das ein Anderer das dann zahlen muss, auch das dürfte klar sein, denn Geld vermehr sich nun mal nicht.
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