Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 der Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung für das Jahr 2025 zugestimmt. Damit steht einer Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte nichts mehr im Weg.
Beitragssatz steigt auf 3,6 Prozent
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung von bisher 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent angehoben. Laut Bundesregierung sollen die zusätzlichen Einnahmen in Höhe von etwa 3,7 Milliarden Euro dazu beitragen, die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig zu sichern. Die Anpassung orientiert sich an der Entwicklung von Löhnen und Beschäftigungszahlen und soll gewährleisten, dass bereits geplante Leistungen der Pflegeversicherung auch in Zukunft abgedeckt werden können.
Demografischer Wandel stellt Pflegeversicherung vor Herausforderungen
In der Begründung der Verordnung verweist die Bundesregierung auf die wachsende Zahl von Pflegebedürftigen, die den Finanzierungsdruck in der Pflegeversicherung erhöht. Ursache ist vor allem der demografische Wandel: Während immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen sind, sinkt gleichzeitig die Zahl der Beitragszahlenden. Besonders in den Jahren 2022 und 2023 sei der Anstieg der Pflegebedürftigen stärker ausgefallen als prognostiziert. Hinzu kommen die anhaltenden finanziellen Belastungen durch die Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie, die das System zusätzlich beanspruchen.
Inkrafttreten zum Jahresbeginn 2025
Die Verordnung wird planmäßig am 1. Januar 2025 wirksam. Sie soll die Stabilität der sozialen Pflegeversicherung sicherstellen und den wachsenden Herausforderungen im Pflegebereich Rechnung tragen.
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