Ein Pflegegutachten dient der Einschätzung des kontinuierlichen Pflegebedarfs des Betroffenen.
Die Entscheidung über die Bewilligung einer Pflegestufe wird von der Ermittlung des Pflegebedarfes durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) abhängig gemacht. Nach eingehender Prüfung wird das Pflegegutachten erstellt.
Erkenntnis:
Leider kann es hier auch zu Fehleinschätzungen kommen. Das private Pflegegutachten hilft Ihnen, Ihren Standpunkt, gegenüber dem medizinischen Dienst der Krankenkassen mit Zahlen,Daten und Fakten Ihre Fragen und Ihren Widerspruch zu begründen.
Ich gewährleiste Ihnen eine objektive Beurteilung Ihrer Situation und erkläre Ihnen, warum welche Pflegestufe in Frage kommt.Aber auch bei Fragen zur Pflege eines Angehörigen, welche Hilfeleistungen möglich sind und bei der Suche nach geeigneten Pflegediensten stehen ich Ihnen gern zurr Seite.
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