Jeder zweite Verbraucher (53 Prozent) geht davon aus, nicht ausreichend abgesichert zu sein, wenn er selbst zum Pflegefall würde – das zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Der vzbv fordert, Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Pflegekosten zu entlasten. Die Pflegeleistungen sollten jährlich automatisch der Kostenentwicklung angepasst werden.
„Verbraucher haben Angst vor dem Leben im Alter. Pflegeleistungen werden immer teurer, und die Kostensteigerungen müssen zu einem Großteil von den Betroffenen selbst getragen werden. Eine erste Verbesserung der Situation wäre einfach zu realisieren: Die Leistungen der Pflegekassen müssen automatisch angepasst werden – und das jährlich“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Pflegebedürftige tragen mehr als die Hälfte der Pflegekosten
„Die Sorgen der Menschen sind berechtigt, denn Pflegebedürftige müssen immer mehr zu den Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung zuzahlen“, so Müller. Aktuell zahlen Betroffene etwa die Hälfte der Kosten. Hinzu kommen jedoch weitere Posten, etwa für Umbaumaßnahmen der Wohnung, Pflegehilfsmittel oder Unterbringungskosten im Heim. Die Kostenübernahme wird hier von den Kassen im Einzelfall entschieden.
Hinzu kommt, dass im Jahre 2015 bereits rund 350.000 Menschen in Deutschland Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII bezogen haben. Sie verfügen nicht über die notwendigen Mittel, um den privat zu tragenden Kostenanteil zu übernehmen.
Pflegeleistungen entsprechen nicht dem realen Bedarf
Das Problem ist, dass die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung nicht den realen Kostenentwicklungen angepasst werden. Die Pflegekosten steigen aber kontinuierlich, etwa durch höhere Löhne des Pflegepersonals. Zwischen den Jahren 1995 und 2008 stagnierte die Höhe der Leistungen komplett. Erst ab dem Jahr 2008 erfolgten überhaupt Anpassungen, die allerdings nicht den Realwertverlust der Leistungen für Pflegebedürftige ausgleichen konnten.
Eine Überprüfung der Pflegeleistungen ist zurzeit nur alle drei Jahre vorgesehen. Der vzbv setzt sich dafür ein, dass diese Überprüfung stattdessen jährlich und automatisch anhand eindeutig festgelegter Kriterien erfolgt und die tatsächliche Kostenentwicklung berücksichtigt. Für die Zeit, in der keine oder nur eine geringe Anpassung der Leistungssätze erfolgte, muss in den nächsten Jahren zudem schrittweise der entstandene Kaufkraftverlust bei den Leistungen der Pflegeversicherung abgebaut werden.
Quelle:VZBV
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