Das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) beinhaltet auch Änderungen, die die Soziale Pflegeversicherung betreffen. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
Das frühere Eckpunktepapier und der Arbeitsentwurf für ein Pflegereformgesetz weckten Hoffnungen auf spürbare Entlastungen der Betroffenen. Sie sahen unter anderem vor: einen Zuschuss zu den Investitionskosten im Pflegeheim durch die Bundesländer, eine feste Deckelung der Pflegekosten im Heim sowie eine Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung im ambulanten und stationären Bereich um 5 %.
Übrig geblieben sind punktuelle, sehr bescheidene Entlastungen, die weder den ambulant gepflegten Menschen noch den Pflegeheimbewohnern nachhaltig helfen. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt – sie trifft die ausbleibende Erhöhung des Pflegegeldes sehr hart. Und für Heimbewohner fallen die Entlastungen so gering aus, dass bereits in zwei Jahren wieder das heutige Durchschnittsniveau der Eigenanteile von über 2.100 Euro erreicht sein wird. Das übersteigt die durchschnittliche Rente von 1.500 Euro bei Weitem.
Die Bundesregierung ist laut Koalitionsvertrag mit dem Versprechen angetreten, die pflegerische Versorgung weiter zu verbessern. Sie wollte für eine nachhaltige Finanzierung sorgen. Das, was die Bundesregierung nach vier Jahren Arbeit kurz vor Schluss vorlegt, ist eine Ohrfeige für Betroffene. Die nächste Bundesregierung muss hier sofort nachbessern, damit Pflegebedürftige nicht länger im Regen stehen.
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