Auch Sie zahlen seit Jahren in die Pflegeversicherung ein? Sie haben einen Angehörigen der von Ihnen gepflegt wird? Für diese Arbeitsleistung haben Sie ein recht auf Entlohnung Über die erwähnte Pflegeversicherung. Diese erbringt eine Leistung nur dann, wenn ein Pflegegutachten vorliegt.
Hier setzt mein Leistungsangebot für Sie ein. Ich erstelle das erforderliche Pflegegutachten für Sie.Vorraussetzung für die Eingruppierung in eine Pflegestufe besteht dann, wenn wegen wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit bzw. Behinderung ein Hilfebedarf für alltägliche Verrichtungen auf Dauer, das heißt für mindestens sechs Monate, besteht.
Ist dies gegeben, dann können Sie eine Pflegestufe und damit die dazugehörigen Leistungen beantragen. Diese alltäglichen Verrichtungen beziehen sich auf die Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität und die hauswirtschaftliche Versorgung.
Um die Pflegestufe beurteilen zu können besuche ich Sie, schaue mir die Situation und den damit bestehenden Aufwand für sie an.Achten Sie in ihrem eigenen Interesse darauf, den Antrag auf Eingruppierung in eine Pflegestufe möglichst frühzeitig zu stellen, da die Leistungen ab dem Datum des Antrags gewährt werden.
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