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Pflichtverteidiger nur ein Feigenblatt für ein nicht funktionierendes Justizsystem bei der Verteidigung eines Beschuldigten

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Wird man von der Polizei auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhaftet, dann hat man natürlich ein Anrecht auf rechtliches Gehör und eine gute Verteidigung. Dazu gehört auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts. Für Beschuldigte, die sich dann keinen Rechtsanwalt leisten können, weil sie nicht über die entsprechenden erforderlichen Mittel verfügen, bekommt man vom Gericht einen Pflichtverteidiger bestellt. Was sich zunächst einmal gut anhört, ist in der Realität oft dann für den Beschuldigten ein Desaster, denn die Bezahlung eines Pflichtverteidigers ist gering.

Er wird sich kein Bein für einen Mandanten ausreißen für die paar Euro, die man da bekommt. Bezahlt wird man in der Regel nur pro Prozesstag. Hat man komplizierte Fälle, dann muss man sich oft über Tage in die Unterlagen einarbeiten. Wie wir von einem erfahrenen Strafverteidiger erfahren haben, kann man zwar in Rechnung stellen, aber in allen Fällen, die er aus den letzten Jahren kennt, wird die Bezahlung abgelehnt.

Die Folge ist dann ein schlecht vorbereiteter Verteidiger in einem Prozess, wo Staatsanwaltschaft und Richter dann oft leichtes Spiel haben, ein Urteil hinzubekommen. An diesem System muss sich aus Sicht unseres Strafrechtsexperten unbedingt etwas verändern, denn nur weil der Verteidiger keine Lust hat, eine längere Strafe zu kassieren, das kann es nicht sein.

Ein Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der vom Gericht bestellt wird, um einen Beschuldigten zu verteidigen, wenn dieser nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um sich einen eigenen Anwalt zu leisten. Die Bestellung eines Pflichtverteidigers erfolgt in der Regel dann, wenn die Voraussetzungen für die Beiordnung vorliegen, wie beispielsweise bei schweren Straftaten, bei denen eine Freiheitsstrafe zu erwarten ist oder bei besonderen persönlichen Umständen des Beschuldigten.

Die Aufgabe eines Pflichtverteidigers besteht darin, die Interessen seines Mandanten vor Gericht zu vertreten und eine effektive Verteidigung sicherzustellen. Dabei ist der Pflichtverteidiger verpflichtet, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Rechte des Beschuldigten zu wahren, eine faire Verhandlung zu gewährleisten und gegebenenfalls eine angemessene Strafe zu erreichen. Der Pflichtverteidiger hat die gleichen Pflichten wie ein Wahlverteidiger und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Ob ein Pflichtverteidiger die Gewähr für eine gute Verteidigung bietet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst einmal sind die Fähigkeiten, Erfahrungen und das Engagement des jeweiligen Anwalts entscheidend. Es gibt Pflichtverteidiger, die über eine hohe Expertise im Strafrecht verfügen und sich engagiert für ihre Mandanten einsetzen. Allerdings kann es auch vorkommen, dass ein Pflichtverteidiger aufgrund einer hohen Arbeitsbelastung oder begrenzter Ressourcen nicht immer die gleiche Zeit und Aufmerksamkeit wie ein Wahlverteidiger aufbringen kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflichtverteidigung ein wesentlicher Bestandteil eines fairen Justizsystems ist. Dennoch kann es vorkommen, dass aufgrund der Umstände oder Ressourcenbeschränkungen die Qualität der Verteidigung eingeschränkt ist. In solchen Fällen haben Beschuldigte oft die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Wechsel des Pflichtverteidigers zu stellen, wenn sie Zweifel an der Qualität oder Effektivität der Verteidigung haben.

Letztendlich kann die Gewährleistung einer guten Verteidigung nicht allein auf den Status als Pflichtverteidiger zurückgeführt werden. Es ist die Kombination aus den Fähigkeiten des Anwalts, den Umständen des Falls und den Ressourcen, die dem Verteidiger zur Verfügung stehen, die eine ausschlaggebende Rolle für eine erfolgreiche Verteidigung spielen.

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