Biofrontera AG
Leverkusen
Pflichtwandlungsmitteilung
gem. § 8 Abs. 2 der Anleihebedingungen
der
1,00 % qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2021
(„Anleihebedingungen“)
(ISIN DE000A3E454 8 / WKN A3E454)
Die Biofrontera AG („Emittentin“) hat die 1,00 % qualifiziert nachrangige Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2021 begeben. Diese ist eingeteilt in Stück 2.638.150 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 3,00 („Teilschuldverschreibungen“). Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen begann am 20. August 2020 und endet am 20. Dezember 2021. Gem. § 8 Abs. 2 der Anleihebedingungen ist die Emittentin aber zeitlich unbefristet jederzeit zur Pflichtwandlung berechtigt, nachdem der Kurs der Aktie der Emittentin EUR 4,50 überschritten hat („Pflichtwandlungsauslösungspreis“). Der Pflichtwandlungsauslösungspreis wurde nach Beginn der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen überschritten.
Dies vorausgeschickt macht die Emittentin hiermit gem. § 8 Abs. 2 der Anleihebedingungen von ihrem Recht auf Pflichtwandlung Gebrauch und fordert hiermit sämtliche Anleihegläubiger der Teilschuldverschreibungen zur Wandlung sämtlicher von ihnen gehaltenen Teilschuldverschreibungen gem. § 8 Abs. 2 der Anleihebedingungen auf (Pflichtwandlungsmitteilung im Sinne von § 8 Abs. 2 der Anleihebedingungen).
Zur Durchführung der Pflichtwandlung müssen die Teilschuldverschreibungen binnen 15 Geschäftstagen nach dem Tag, an dem diese Pflichtwandlungsmitteilung im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, der Wandlungsstelle durch die Anleihegläubiger übergeben werden. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen der Anleihebedingungen zur Pflichtwandlung Bezug genommen. Die Anleihegläubiger selbst müssen nichts veranlassen. Die Depotbanken werden in Verbindung mit der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, die Pflichtwandlung automatisch in den Depots verbuchen. Die Pflichtwandlung wird voraussichtlich per Valuta 20.11.2020 umgesetzt. Der Börsenhandel der Teilschuldverschreibung wird dementsprechend am 18.11.2020 beendet.
Die Anleihebedingungen sind bei der Biofrontera AG, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen, erhältlich und können im Internet unter www.biofrontera.com eingesehen und heruntergeladen werden.
Leverkusen, im November 2020
Biofrontera AG
Der Vorstand
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