Das war die Gesellschaft, an die die Vertriebspartner angebunden waren, die vor allem mit Anlegern Geschäfte gemacht haben. Gerade der Vertrieb steht derzeit natürlich wieder im Fokus der Kritik.
Wir wollen hier aber auch einmal eine Lanze für den Vertrieb brechen, denn wer den Geschäftsbetrieb des Unternehmens PIM Gold GmbH und der PGD GmbH gesehen hat, der ist von einem geregelten, seriösen und ordentlichen Geschäftsbetrieb und -modell ausgegangen.
Kein Vertriebler wird sicherlich in die internsten Dinge des Unternehmens Einblick gehabt haben. Er wird, wenn überhaupt, aus unserer Sicht, unwissentlich an einem möglichen Betrug an Kunden Teilhabe gehabt haben; aber wie heißt es so schön in Deutschland: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.
Diese Strafe dürfte wohl eher „privatrechtlicher Natur“ sein, denn, ähnlich wie in anderen Fällen, dürften nahezu alle Mitarbeiter im Vertrieb juristisch nichts zu befürchten haben.
Privatrechtlich werden aber natürlich viele Rechtsanwälte versuchen, die Vermittler in die Haftung zu bekommen. Das dürfte auch bei vielen Klagen gelingen, wenn man sich den Ausgang vieler Verfahren in der Vergangenheit anschaut.
Auch der Geschäftsführer der PGD GmbH gehört derzeit zu den Beschuldigten, ist aber nicht in Haft. Er bemüht sich derzeit wohl, die „verschwundene Goldmenge“ kleiner werden zu lassen, ähnlich wie auch die leitenden Mitarbeiter des Vertriebs.
Ob das gelingt, ist eine eigentlich untergeordnete Frage, so lange tatsächlich überhaupt Gold von Anlegern fehlt.
Natürlich, auch das wollen wir trotz aller Berichte in den Medien hier einmal anmerken, gilt jeder Beschuldigte so lange als unschuldig, bis ein endgültiges Urteil in der Sache gesprochen wurde. Das ist auch ein wichtiges Prinzip des Rechtsstaates. Das sollte man hier nicht vergessen.
Dass das Unternehmen PIM Gold nochmals als Marktteilnehmer erscheinen wird, glauben wir allerdings auch nicht. Im Gegenteil, es dürfte zu befürchten sein, dass bald ein Insolvenzverwalter das Ruder bei dem Unternehmen übernimmt.
Auch durch ihn wird man dann möglicherweise erfahren, was wirklich noch an Vermögenswerten vorhanden ist und welche Forderungen die Anleger haben.
Möglich ist auch, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt in den nächsten Wochen eine Liste der Vermögenswerte veröffentlicht, die sie im Rahmen ihrer Durchsuchungen im Unternehmen PIM Gold sichergestellt hat.
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