Am 24. Juli 2018 wurden die Insolvenzverfahren der P&R-Gesellschaften eröffnet- fast pünktlich zu Ferienbeginn in Bayern (30.07.2018). Dies dachte sich vielleicht auch das Amtsgericht München, und bestimmte kurzer Hand die Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen auf den 14.09.2018 (Ferienende in Bayern 10.09.2018).
Soweit kein Problem – wenn die Insolvenzverwalter, welche die Anleger zur Anmeldung der Forderungen auffordern, diese Aufforderung auch zeitnah aussprechen würden. Tun sie aber nicht!?! Bereits vor Verfahrenseröffnung wurde durch diese angekündigt, man versende „vorausgefüllte Anmeldeformulare“, welche die Anleger nur unterschreiben bräuchten.
Mit dem Tag der Eröffnung wurde diese Ankündigung dahingehend erweitert, dass die Anmeldeformulare Anfang August versendet werden. Zwischenzeitlich wurde diese Passage in den FAQs der Verwalter in „Mitte“ August abgeändert. Bis Ende August soll nun jeder angeschrieben werden.
Auch werden die Anleger freundlich gebeten, möglichst diese Formulare zu nutzen, um das Verfahren – für die Insolvenzverwalter – zu vereinfachen. Am einfachsten wäre es wohl gewesen, den Anlegern auch die angedachte Anmeldezeit zu ermöglichen.
Tatsächlich sind von den knapp bemessenen 7, 5 Wochen Anmeldefrist bereits 2,5 Wochen verstrichen, ohne dass etwas passiert ist. Die Gründe hierfür lassen sich nur erahnen, verstehen kann man diese nicht. Hatte man doch seit Mitte März Zeit, die Anlegerdaten zusammenzutragen. Es bleibt nur zu hoffen, dass den Anlegern, die bis Ende August 2018 die Anschreiben erhalten, genug Zeit verbleibt, diese nicht gerade im Urlaub sind und die Forderungen anmelden zu können.
Wir haben in der Vergangenheit viele Insolvenzverfahren erlebt, müssen dazu einfach mal Anmerken, das Sie einen der besseren Presseartikelschreiber haben, aber alles Andere bei Ihnen in der Kanzlei dann doch ein wenig zu wünschen übrig lässt bzw. sehr stark verbesserungswürdig ist. Wir werden uns dazu auch an das zuständige Insolvenzgericht beim AG München wenden. Für uns ist das möglicherweise dann ein Skandal im Skandal Herr Jaffe! Mit den dummen Anlegern kann man das ja machen! Falsch gedacht, wir werden da dran bleiben. Versprochen Herr Jaffe. Versprochen! Der zeitliche Rahmen in solch einem Verfahren ist eine Frechheit unter Bezug auf die Ferienzeit und auf das was eben bei ihnen nicht passiert.
Alle Anleger, die eine bessere Quote wollen, müssen aktiv werden. Herr Jaffe wählte für die Abwicklung die Nichterfüllung der Kaufverträge. Die Gläubigerversammlung und die Gläubigerausschüsse müssen diesem Vorschlag jedoch keineswegs zustimmen. Dieser Vorschlag wird bei der Gläubigerversammlung und schon jetzt als alternativlos präsentiert. Eine Diskussion soll erst gar nicht aufkommen, schon gar nicht vor der Bayern-Wahl. Nach der Gläubigerversammlung kommt dann die ganze Wahrheit ans Licht. Schadenersatz kann im Prinzip nur für die vertraglich vereinbarten Mieterträge nach Abzug der geleisteten Mieterträge verlangt werden. Schadenersatzleistungen kommen aus der Insolvenzmasse nach Abzug aller Kosten für Rechtsstreitigkeiten, Fortführung der insolventen P&R-Firmen etc. Rückkaufspreise wurden bei Direktinvestments gar nicht vertraglich vereinbart, 1€ pro Container würde genügen.
Warum wird das Portfolio der 618000 real existierenden Container nicht in eine Zweckgesellschaft unter einem Schutzschirm überführt, die dann Zug um Zug die vereinbarten Restmieten auszahlt und die Container an den Meistbietenden zu gegebener Zeit veräußert? Herr Jaffe beschwichtigt die Kleinanleger damit, er habe ein Pfandrecht bei der Schweizer Firma erwirkt, welcher Art, wofür und in welcher Höhe? Kann er die Herausgabe der mit den Anleger-Geldern angeschafften Container auf diese Weise betreiben und die Geschäfte eine Zeitlang weiterführen? Wie hoch sind die laufenden Kosten der Insolvenzverwaltung? Wer mit den richtigen Fragen zu spät kommt, den bestraft das Leben.