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Phi-Stone AG-Zugänglichmachung eines Gegenantrags zu TOP 6.1. der ordentlichen Hauptversammlung

IO-Images (CC0), Pixabay
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Kiel

Zugänglichmachung eines Gegenantrags zu TOP 6.1. Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen der ordentlichen Hauptversammlung:

Zu TOP 6.1. Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen der ordentlichen Hauptversammlung ist aus dem Aktionärskreis ein Gegenantrag zum Vorschlag der Verwaltung mit nachstehender Begründung eingegangen:

Gegenantrag:

Wir, als Aktionär Kabon Holding GmbH, beantragen die Barkapitalerhöhung auf 30.000 Aktien zu je 70,00 € statt der seitens des Vorstands angedachten Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen von 15.000 Aktien zu je 70,00 € [Ergänzung im Rahmen der Zugänglichmachung: „zu erhöhen“].

Begründung des Gegenantrags durch die Aktionärin:
Aus meiner Sicht ist mit Fertigstellung und Inbetriebnahme der Produktionslinie eine deutliche Wertsteigerung des Unternehmens und damit der Aktienpreise zu erwarten. Die Wertsteigerung ist bereits im beantragten genehmigten Kapital in Form des Ausgabepreises von mindestens 100,– € je Stückaktie berücksichtigt. Um investitionswilligen Bestandsaktionären hingegen eine bestmögliche Kaufmöglichkeit zum niedrigeren Aktienpreis von 70,– € je Stückaktie gewähren zu können, bedarf es, um eine Überzeichnung und eine Benachteiligung von Bestandsaktionären zu vermeiden, ein größeres Kontingent an Aktien aus der Barkapitalerhöhung. Daher beantragt die Kabon Holding GmbH eine Barkapitalerhöhung um bis zu 30.000 Aktien.

Stellungnahme des Vorstands/​Aufsichtsrates:
Vorstand und Aufsichtsrat können die Argumentation der Kabon Holding GmbH nachvollziehen und befürworten den Gegenantrag.

Der Kapitalbedarf für den Ausbau der zweiten Produktionsinsel in Flintbek und der weiteren Professionalisierung und Organisationsausbau der Phi-Stone wird mit ca. 5 Mio. € beziffert. Die Aktien, die für den Ausbau der zweiten Insel benötigt werden, hängen von der abschließenden Kombination aus Eigen- und Fremdkapital ab. Banken haben grundsätzlich Finanzierungsbereitschaft signalisiert. Der minimale Eigenkapitalzufluss beträgt 3 Mio. € (bei 2 Mio. € FK-Finanzierung), der maximale 5 Mio. € (bei keiner FK-Finanzierung).

Mit dem Gegenantrag der Kabon Holding GmbH wird Altaktionären eine verbesserte Möglichkeit eingeräumt, mehr Aktien zum geringeren Ausgabepreis von 70,– € /​ SA zu erwerben. Gleichzeitig wird der minimale Kapitalbedarf allein mit dem höheren Barkapital bereits zu 2/​3 gedeckt. Zusätzlich würde langfristig das neue Genehmigte Kapital I/​2024 für weiteren Eigenkapitalzufluss sorgen.

Bei Fragen stehen Ihnen mein Kollege Andreas Roth und ich unter vorstand@phi-stone.de gerne zur Verfügung.

 

Kiel, Juli 2024

Phi-Stone AG

Der Vorstand

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