KielZugänglichmachung eines Gegenantrags zu TOP 6.1. Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen der ordentlichen Hauptversammlung: Zu TOP 6.1. Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen der ordentlichen Hauptversammlung ist aus dem Aktionärskreis ein Gegenantrag zum Vorschlag der Verwaltung mit nachstehender Begründung eingegangen: Gegenantrag:
Begründung des Gegenantrags durch die Aktionärin: Stellungnahme des Vorstands/Aufsichtsrates: Der Kapitalbedarf für den Ausbau der zweiten Produktionsinsel in Flintbek und der weiteren Professionalisierung und Organisationsausbau der Phi-Stone wird mit ca. 5 Mio. € beziffert. Die Aktien, die für den Ausbau der zweiten Insel benötigt werden, hängen von der abschließenden Kombination aus Eigen- und Fremdkapital ab. Banken haben grundsätzlich Finanzierungsbereitschaft signalisiert. Der minimale Eigenkapitalzufluss beträgt 3 Mio. € (bei 2 Mio. € FK-Finanzierung), der maximale 5 Mio. € (bei keiner FK-Finanzierung). Mit dem Gegenantrag der Kabon Holding GmbH wird Altaktionären eine verbesserte Möglichkeit eingeräumt, mehr Aktien zum geringeren Ausgabepreis von 70,– € / SA zu erwerben. Gleichzeitig wird der minimale Kapitalbedarf allein mit dem höheren Barkapital bereits zu 2/3 gedeckt. Zusätzlich würde langfristig das neue Genehmigte Kapital I/2024 für weiteren Eigenkapitalzufluss sorgen. Bei Fragen stehen Ihnen mein Kollege Andreas Roth und ich unter vorstand@phi-stone.de gerne zur Verfügung.
Kiel, Juli 2024 Phi-Stone AG Der Vorstand |
||
Kommentar hinterlassen