In einem kürzlichen Gespräch mit diebewertung.de.de warnte der Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen die Kunden der Postbank vor Betrügern, die derzeit besonders aktiv sind. Laut Reime sind aktuell diverse Phishing-Mails im Umlauf, die von Kriminellen genutzt werden, um Zugang zu sensiblen Online-Banking-Daten zu erhalten und Konten zu plündern.
Rechtsanwalt Reime erklärte, dass Personen, die solche E-Mails erhalten, auf keinen Fall auf darin enthaltene Links klicken oder darauf antworten sollten, da es sich um Fälschungen handelt, die nicht von der Postbank versendet wurden.
Die Betrüger setzen vielfältige Methoden ein, um Postbank-Kunden zu täuschen. Einige der Phishing-Mails geben vor, Informationen über neue Sicherheitseinstellungen zu enthalten, andere suggerieren die Notwendigkeit, ein neues Sicherheitssystem namens „BestSign“ zu installieren oder Kontodaten zu aktualisieren. In einigen Fällen warnen die E-Mails sogar davor, dass Konten nur noch eingeschränkt nutzbar oder sogar gesperrt werden könnten, wenn die vorgeschlagenen Aktualisierungen nicht durchgeführt werden.
Reime betonte, dass Kunden sich durch solche Nachrichten nicht beunruhigen lassen sollten. „Die Betrüger versuchen lediglich, Kunden über den Link auf eine Webseite zu locken, auf der sie dann ihre sensiblen Bankdaten preisgeben sollen“, so Reime. Er betonte, dass weder die Postbank noch andere Banken oder Sparkassen auf diese Weise um die Angabe sensibler Bankdaten bitten würden.
Die betrügerischen E-Mails variieren in ihrer Qualität. Manchmal lautet die Betreffzeile schlicht „Wichtig“, in anderen Fällen wird behauptet, es stünde eine wichtige Kontoaktualisierung oder ein wichtiges Update an. Auch die Anreden können variieren, von neutralen Formulierungen wie „Lieber Kunde“ bis hin zu persönlichen Anreden, die den Empfänger mit Namen ansprechen. Reime riet, sich nicht von dem Postbank-Logo täuschen zu lassen, das in der Regel auf den E-Mails prangt.
Wenn es jedoch bereits zu spät ist und Betrüger bereits Zugriff auf wichtige Online-Banking-Daten erlangt haben, rät Reime den Betroffenen, sofort ihre Bank zu informieren, das Konto zu sperren und Passwörter zu ändern. Zwar ist es für die Betroffenen ein großer Schock, wenn sie feststellen, dass ihr Konto geplündert wurde, allerdings weist Reime darauf hin, dass sie in der Regel einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Bank haben. „Die Bank haftet für vom Kunden nicht autorisierte Zahlungen. Der Kunde haftet nur, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Das ist aber nur selten der Fall. Zudem muss die Bank die grobe Fahrlässigkeit beweisen“, so Rechtsanwalt Reime.
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