Das Amtsgericht München hat heute das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix Solar AG eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter zum Insolvenzverwalter bestellt. In seinem der Eröffnung zugrundeliegenden Gutachten kommt Dr. Jaffé zu dem Ergebnis, dass bei der Phoenix Solar AG, die als Finanzholding für ihre weltweit tätigen Projekt- und Tochtergesellschaften fungierte, sowohl Zahlungsunfähigkeit als auch Überschuldung als Insolvenzgründe vorliegen. Derzeit laufen Verhandlungen mit potenziellen Investoren für die einzelnen operativen Beteiligungen.
„Das Vermögen der Phoenix Solar AG besteht im Wesentlichen noch aus den Beteiligungen an den nicht insolventen Tochtergesellschaften im asiatisch-pazifischen Raum, in Italien, in Griechenland sowie im Nahen und Mittleren Osten. Hierfür laufen die Verhandlungen mit potentiellen Investoren. Der Ausgang ist allerdings noch ungewiss. Aller Voraussicht nach werden die Verwertungserlöse jedoch nicht ansatzweise ausreichen, um die fälligen Verbindlichkeiten der Phoenix Solar AG zu decken“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé in seinem Gutachten zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Tochtergesellschaften für strategische Investoren interessant
Der Wert der Beteiligungen besteht im Wesentlichen darin, dass funktionierende organisatorische Einheiten für die Durchführung von Projekten bestehen und zumindest ein Portfolio an angebahnten Projekten existiert, die mit Unterstützung eines Investors gegebenenfalls noch aufgegriffen werden können. „Die Tochtergesellschaften sind damit für strategische Investoren interessant, die in Verbindung mit eigenen Projekten nach einer solchen etablierten Einheit suchen und hier entsprechende Synergien heben können“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.
Vor diesem Hintergrund wurden bereits im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung intensiv Verwertungsmöglichkeiten für einzelne Beteiligungen geprüft und forciert. In der Folge wurden innerhalb kürzester Zeit Interessenten in aller Welt kontaktiert und Gespräche über die Investitionsobjekte und den weiteren Verfahrensgang geführt.
Am aussichtsreichsten ist dabei der Verkauf der italienischen Beteiligungen, die einen Solarpark auf Sizilien im Eigentum halten. Hierzu wurden bereits zahlreiche Gespräche mit mehreren potenziellen Käufern geführt, erste indikative Kaufangebote liegen vor. Dies gilt auch für Anteile an einer Photovoltaik-Anlage in Waltenhofen, Deutschland.
Umfangreiche Markenrechte
Für die Tochtergesellschaften der Phoenix Solar AG im asiatisch-pazifischen Raum wird ebenfalls angestrebt, mit einem der interessierten potentiellen Investoren schnellstmöglich zu einem Vertragsabschluss zu kommen. „Ob dies gelingt, kann noch nicht prognostiziert werden“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé in seinem Gutachten. Auch für die Tochtergesellschaften in der Türkei und in Oman wird noch mit potentiellen Interessenten verhandelt, wobei hier erheblich schwierigere Rahmenbedingungen gegeben sind. Daneben wird nach einer Fortführungsmöglichkeit für die Tochtergesellschaft in Griechenland (Phoenix Solar M.E.P.E., Athen) gesucht.
Für die mit einem Anteil von zuletzt 78 Prozent am Konzernumsatz größte Tochtergesellschaft der Phoenix Solar AG, die US-Tochtergesellschaft Phoenix Solar Inc., gibt es keine Fortführungslösung. Die Auftraggeber der Phoenix Solar Inc. hatten bereits vorinsolvenzlich wichtige Aufträge gekündigt, sodass die US-Gesellschaft selbst am 29. Dezember 2017 einen Insolvenzantrag nach Chapter 7 des US Bankruptcy Code stellte.
Die Phoenix Solar AG hatte am 13. Dezember 2017 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, nachdem ein großer Kunde der Phoenix Solar Inc. projektbezogene Akkreditive im Umfang von rund 8 Mio. USD gezogen hatte. Dadurch war die Muttergesellschaft Phoenix Solar AG mit Erstattungsansprüchen der ausstellenden Banken in gleicher Höhe konfrontiert. Dies überstieg ihre finanziellen Möglichkeiten. Versuche der Unternehmensführung, mit dem US-Kunden und dem Bankenkonsortium in Deutschland zu einer Lösung zu kommen, blieben erfolglos.
Interesse haben potenzielle Investoren an den umfangreichen Markenrechten der Phoenix Solar AG angemeldet. Auch hierzu laufen Verwertungsverhandlungen, für deren Abschluss der Weg mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens frei ist.
Weitere Informationen
Die Phoenix Solar AG mit Sitz in Sulzemoos bei München war seit ihrer Gründung 1999 einer der Pioniere auf dem Gebiet der Planung, des Baus und der Betriebsführung von Photovoltaik-Großkraftwerken. Zuletzt erzielte der Konzern mit eigenen Tochtergesellschaften in 10 Ländern auf drei Kontinenten und insgesamt rund 120 festangestellten Mitarbeitern ein Umsatzvolumen von 139,3 Mio. Euro (Geschäftsjahr 2016). In Spitzenzeiten (2010) erreichte Phoenix Solar einen Jahresumsatz von 635,7 Mio. Euro, wobei zu diesem Zeitpunkt noch der wesentliche Anteil aus dem deutschen Handelsgeschäft erwirtschaftet wurde, das 2012 aufgrund der europäischen Solarkrise komplett eingestellt wurde. Seitdem befand sich der Konzern in der Restrukturierung.
Zu den national und international bekanntesten Insolvenzverfahren von
Dr. Michael Jaffé zählen der Medienkonzern KirchMedia, der Speicherchip-Hersteller Qimonda sowie die deutschen Tochtergesellschaften der Petroplus-Gruppe, des ehedem größten unabhängigen Raffineriebetreibers in Europa. Darüber hinaus gelang es ihm unter anderen die Sanierung des Wohnwagen-Produzenten Knaus Tabbert, der Grob Aerospace sowie der Cinterion Wireless Modules Holding GmbH erfolgreich abzuschließen. Als Insolvenzverwalter der Stadtwerke Gera Aktiengesellschaft, einer Holdinggesellschaft für Beteiligungen der Stadt Gera, die mit der Daseinsvorsorge für rund 200.000 Menschen befasst waren, konnte er die Betriebe nach dem Insolvenzantrag schnell stabilisieren und in der Folge ohne Einschränkungen fortführen. Zwischenzeitlich wurde für alle Beteiligungen eine dauerhafte Fortführungslösung realisiert. Als Insolvenzverwalter der insolventen Fondsgesellschaft NARAT GmbH & Co. KG veräußerte Dr. jur. Michael Jaffé im Sommer 2016 zudem eines der größten Gewerbeimmobilien-Portfolios in Nordrhein-Westfalen. Vor kurzem bestellte ihn das Amtsgericht München auch als Insolvenzverwalter für das Rinecker Proton Therapy Center (RPTC), das erste vollklinische Protonen-Bestrahlungscenter in Europa zur Behandlung von Krebspatienten.
Die Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter zählt seit mehr als zwei Jahrzehnten zu den führenden Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht, insbesondere in komplexen und grenzüberschreitenden Verfahren. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird, Arbeitsplätze erhalten und zugleich die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden, und zwar sowohl innerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens als auch im Rahmen von Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren. Dr. Jaffé und die Anwälte der Kanzlei werden regelmäßig als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt; ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.
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