Geprellte Investoren der insolventen Investmentgesellschaft Phoenix Kapitaldienst können aufmaten: Der Bundesgerichtshof gab drei Anlegern recht, die gegen die Entschädigungseinrichtung geklagt hatten. Das Urteil hat Signalwirkung.
Jahrelang warteten sie vergeblich auf eine Entschädigung, jetzt können sie aufatmen: Geprellte Anleger der insolventen Investmentgesellschaft Phoenix Kapitaldienst. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte am Dienstag in seinem Urteil fest, dass die Geduld der ehemaligen Anleger nicht länger auf die Probe gestellt werden darf. Die zuständige Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) müsse geltend gemachte Ansprüche unverzüglich prüfen und spätestens drei Monate nach Feststellung der Berechtigung auch auszahlen. Die Richter des Elften Zivilsenats gaben damit drei Anlegern recht, die gegen die Edw geklagt hatten. Das Urteil hatte sich bereits in der mündlichen Verhandlung des Gerichts am Vormittag angedeutet.
Quelle:FTD
http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/:anlegerbetrug-bgh-setzt-entschaedigung-fuer-phoenix-anleger-durch/60106680.html
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