Nun, das wird sich nun in den nächsten Wochen dann herausstellen, dann wenn die BaFin und Steffen Scherer sich darüber ausgetauscht haben, wie man die von ihm angebotene „Photovoltaikanlage“, dann nun rechtlich zu bewerten hat. Da dürften die Meinungen im Moment noch stark auseinandergehen.
Möglicherweise hat aber Steffen Scherer auch erst am heutigen Tage erfahren, dass die BaFin da ein Problem mit ihm hat. Verwundern würde uns das nicht. Trotzdem, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, rät allen Anlegern das gesamte Thema nun aufmerksam zu verfolgen, denn auch auf ihr Investment könnte das dann Einfluss haben.
Nämlich dann, wenn die BaFin zu dem Prüfungsergebnis gelangt, dass es für das Investment eines BaFin-gestatteten Prospekts bedurft hätte. Das könnte dann zur Folge haben, dass die BaFin Steffen Scherer aufsichtsrechtlich anweist, die Kapitalanlage gegenüber den Anlegern rückabzuwickeln.
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