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Physikalisch-Technische Bundesanstalt

geralt (CC0), Pixabay
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Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Bekanntmachung
gemäß § 26 der Strahlenschutzverordnung
Bauartzulassung mit dem Bauartzeichen PTB 6/​24 T StrlSchG

Vom 10. April 2024

Gemäß den §§ 45 bis 47 des Strahlenschutzgesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch die Bekanntmachung vom 3. Januar 2022 (BGBl. I S. 15) geändert worden ist, und den §§ 24 bis 26 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036; 2021 I S. 5261), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 8) geändert worden ist, wird die Bauart der folgenden Vorrichtung verlängert:

Bezeichnung der Vorrichtung: Röntgenstrahler (gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 2 StrlSchV)
Typ/​Firmenbezeichnung: FOSS_​Source_​XRB-160P&N480X4593
Inhaber der Zulassung: FOSS GmbH
Haferweg 26
22769 Hamburg
Hersteller der Vorrichtung: Spellmann High Voltage Electronics Corporation
475 Wireless Blvd. Hauppauge
New York 11788
USA
modifiziert mit Teilen von
FOSS Analytical A/​S
Nils Foss Allé 1
3400 Hillerød
Dänemark
Zugelassene Verwendung: als Röntgenstrahler für Röntgengrobstrukturuntersuchungen, der weder zur Anwendung am Menschen noch zur Anwendung am Tier bestimmt ist
Befristung der Zulassung: 10. April 2034

Verlängerung der Bauartzulassung:

Hiermit wird die Bauartzulassung BfS 05/​14 R RöV, erteilt vom Bundesamt für Strahlenschutz am 7. Mai 2014, verlängert und ist mit Wirkung vom 10. April 2024 unter dem Bauartzeichen PTB 6/​24 T StrlSchG gültig.
Die getroffenen Aussagen aus dem Zulassungsschein BfS 05/​14 R RöV sowie des PTB-Prüfscheins Nr. 6.32-T287 behalten ihre Gültigkeit.
Technische Änderungen wurden an dem Röntgenstrahler nicht vorgenommen und die Bedienungsanleitung wurde an das neue Strahlenschutzrecht angepasst.
Vor der Verlängerung wurde eine Änderung der Firmenadresse durchgeführt. Die Firmenadresse des Zulassungsinhabers war bisher:
FOSS GmbH
Halstenbeker Weg 98 c
25462 Rellingen
Braunschweig, den 10. April 2024

GZ 32/​23 T StrlSchG_​2023_​12

Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Im Auftrag
B. Pullner

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