Diese Frage stellt uns ein Anleger des Fonds, natürlich völlig berechtigt. Ziel der Fondsgesellschaft sollte es doch sein, den bestmöglichen Preis zu bekommen“ weil das Geld letztlich den Fondszeichnern gehört. Auch ist unser Anleger darüber „erschüttert“ das man zwar einen Preis festlegt, aber wer sagt eigentlich das der „Marktgerecht ist? und was völlig fehlt ist natürlich die Kosten für die Vermarktung. recht hat er. Die Fragen sollte man aber an das Fondsmanagement stellen. Die Antworten dürften sicherlich viele interessieren. Zitat aus dem Schreiben an die Anleger „Original liegt der Redaktion im Wortlaut vor“ „Im Rahmen der vorgestellten Verkaufskriterien ermächtige ich die PI 1 Immobilien Krasemann 2. GmbH & Co. KG zum Verkauf des Objektes Berlin, Föhrerstr. 10 zu einem Mindestverkaufserlös in Höhe von EUR 4.175.000,–. Im Zuge des Verkaufes erfolgt nach Liquiditätseingang eine Sonderauszahlung von 5 % der ursprünglichen Kapitaleinlage an alle Anleger. Die Sonderauszahlung wird als zurückbezahltes Kommanditkapital im Sinne des § 16 Abs. 4c, 4d und § 17 Abs. 4a des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft gewertet. Damit verringert sich nach Durchführung der Sonderauszahlung die Bemessungsgrundlage für die Kapitalkontoverzinsung und die laufenden Auszahlungen gem. Gesellschaftsvertrag auf 95 % der ursprünglichen Kommanditeinlage.“ Zitat Ende.
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