Natürlich haben wir der Rechtsanwaltskanzlei PIA von Nieding, Barth und Tilp um eine Stellungnahme zur abgegebenen Unterlassungserklärung gegenüber Fairvesta gebeten. Eine Antwort dazu haben wir bis zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht bekommen. Vielleicht liegt es ja daran, das der „Katzenjammer“ in der Rechtsanwaltskanzlei PIA von Nieding, Barth und Tilp noch zu groß ist, denn für deren Image ist diese Abgabe der Unterlassungserklärung sicherlich nicht förderlich. Nun warten wir nochmals einen Tag und fragen dann nochmals nach, irgendwann muss die Schockstarre ja mal enden.
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