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PICAM GmbH/Piccor AG- Es wird wieder einmal auf Vermittlerhaftung hinauslaufen

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Natürlich werden sich dann möglicherweise geschädigte Anleger auch die Frage stellen: „Wer haftet nun für den mir entstandenen Schaden?“ Befragte Rechtsanwälte werden dann natürlich sagen: „Der Berater/ Vermittler“.

Ob dem so ist, werden sicherlich erst Prozesse zeigen müssen, die von Anlegern gegenüber Vermittlern angestrengt werden werden. Dass diese Prozesse kommen, da ist sich auch Vermittleranwalt Daniel Blazek von der Rechtsanwaltskanzlei BEMK aus Bielefeld sicher. Das ist wie eine „Reflexbewegung“, so Daniel Blazek in einem kurzen Gespräch vor Neujahr mit unserer Redaktion. Für Anlegerschutzanwälte, die auf diesen Zug aufspringen werden, ist natürlich immer der Vermittler der Schuldige. „Ich, so Rechtsanwalt Daniel Blazek, kann jedem Vermittler, der Produkte vermittelt hat, den Rat geben: Setzen sie sich frühzeitig mit einem Rechtsanwalt zusammen, um mögliche Forderungen der Anleger abzuwehren“.

Für die Anlegerschutzanwälte, so Daniel Blazek, ist der Vermittler auch die einzige Lösung, die man einem Anleger verkaufen kann, um an ein lukratives Mandat zu kommen. Der Anwalt, so Daniel Blazek, wird auch in diesen Fällen immer sein Geld verdienen, egal ob er einen Prozess gewinnt oder verliert. Das Prozesskostenrisiko trägt der Mandant, nicht der Rechtsanwalt.

Solche Dinge sind immer dann unschön, wenn zugesagte Renditen bzw. Zahlungen auf einmal ausbleiben. Natürlich ist sich auch der Anleger, der hier investiert hat, darüber bewusst, dass hohe Rendite gleich hohes Anlagerisiko bedeutet. Geht da etwas schief, dann haben Anleger dann oft „partielle Alzheimer“, was das Risiko anbetrifft, können sich aber immer genauestens an den Beratungsprozess erinnern. Daniel Blazek hat in den letzten Jahren tausende von Finanzvermittlern beraten und auch vor Gericht vertreten. Daniel Blazek vertritt grundsätzlich keine Emittenten.

Hinzukommt, so Daniel Blazek, dass in diesem Vorgang deutsche Finanzmakler die Adressen interessierter Anleger an eine schweizerische PICCOR AG in Baar weitergeben. Diese Firma, so Daniel Blazek, kann man als eine Art „Administrator“ ansehen, die mit dem Kunden letztlich den Investmentvertrag schließt. Die eigentliche Vermögensverwaltung übernimmt dann wiederum eine gewisse Varian AG in Liechtenstein, die nach meiner Kenntnis „Broker“ beschäftigen soll, um die Anlageziele zu erreichen. Für einen möglicherweise geschädigten Anleger würde dies aber dann auch bedeuten, dass er in Liechtenstein und/ oder der Schweiz klagen müsste. Aufwändig und teuer, so Daniel Blazek. Da erklärt sich dann auch der „Reflex: Beraterhaftung-Berater verklagen“, selbst wenn der alles richtig gemacht hat.

Neugründung VARIAN AG vom 1. April 2015

Kundmachung FL-0002.496.190-4

Firma VARIAN AG
Adresse Altenbach 21
9490 Vaduz
Rechtsform Aktiengesellschaft
Zweck 1. Die Gesellschaft betreibt die gewerbsmäßige Vermögensverwaltung im Sinne des liechtensteinischen Vermögensverwaltungsgesetzes für professionelle Kunden (nach Anhang II der EU-Richtlinie 2004/39/EG). Die Geschäftstätigkeit, die nur für professionelle Kunden (nach Anhang II der EU-Richtlinie 2004/39/EG) erbracht wird, umfasst insbesondere:, a) Portfolioverwaltung;, b) Anlageberatung;, c) Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben;, d) Wertpapier- und Finanzanalyse oder sonstige Formen allgemeiner Empfehlungen, die Geschäfte mit Finanzinstrumenten betreffen, die direkt der Kundenbetreuung dienen., 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmungen aller Art zu beteiligen., 3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschließen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.
Zeichnungsberechtigte Entzeroth, Thomas, Deutschland
Mitglied Verwaltungsrat, mit Einzelunterschrift
Mardini, Wszerad Bogan Wian, Deutschland
Mitglied Verwaltungsrat, mit Einzelunterschrift
Grundkapital CHF 200’000.-
Revisionsstelle BDO (Liechtenstein) AG

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