Natürlich werden sich dann möglicherweise geschädigte Anleger auch die Frage stellen: „Wer haftet nun für den mir entstandenen Schaden?“ Befragte Rechtsanwälte werden dann natürlich sagen: „Der Berater/ Vermittler“.
Ob dem so ist, werden sicherlich erst Prozesse zeigen müssen, die von Anlegern gegenüber Vermittlern angestrengt werden werden. Dass diese Prozesse kommen, da ist sich auch Vermittleranwalt Daniel Blazek von der Rechtsanwaltskanzlei BEMK aus Bielefeld sicher. Das ist wie eine „Reflexbewegung“, so Daniel Blazek in einem kurzen Gespräch vor Neujahr mit unserer Redaktion. Für Anlegerschutzanwälte, die auf diesen Zug aufspringen werden, ist natürlich immer der Vermittler der Schuldige. „Ich, so Rechtsanwalt Daniel Blazek, kann jedem Vermittler, der Produkte vermittelt hat, den Rat geben: Setzen sie sich frühzeitig mit einem Rechtsanwalt zusammen, um mögliche Forderungen der Anleger abzuwehren“.
Für die Anlegerschutzanwälte, so Daniel Blazek, ist der Vermittler auch die einzige Lösung, die man einem Anleger verkaufen kann, um an ein lukratives Mandat zu kommen. Der Anwalt, so Daniel Blazek, wird auch in diesen Fällen immer sein Geld verdienen, egal ob er einen Prozess gewinnt oder verliert. Das Prozesskostenrisiko trägt der Mandant, nicht der Rechtsanwalt.
Solche Dinge sind immer dann unschön, wenn zugesagte Renditen bzw. Zahlungen auf einmal ausbleiben. Natürlich ist sich auch der Anleger, der hier investiert hat, darüber bewusst, dass hohe Rendite gleich hohes Anlagerisiko bedeutet. Geht da etwas schief, dann haben Anleger dann oft „partielle Alzheimer“, was das Risiko anbetrifft, können sich aber immer genauestens an den Beratungsprozess erinnern. Daniel Blazek hat in den letzten Jahren tausende von Finanzvermittlern beraten und auch vor Gericht vertreten. Daniel Blazek vertritt grundsätzlich keine Emittenten.
Hinzukommt, so Daniel Blazek, dass in diesem Vorgang deutsche Finanzmakler die Adressen interessierter Anleger an eine schweizerische PICCOR AG in Baar weitergeben. Diese Firma, so Daniel Blazek, kann man als eine Art „Administrator“ ansehen, die mit dem Kunden letztlich den Investmentvertrag schließt. Die eigentliche Vermögensverwaltung übernimmt dann wiederum eine gewisse Varian AG in Liechtenstein, die nach meiner Kenntnis „Broker“ beschäftigen soll, um die Anlageziele zu erreichen. Für einen möglicherweise geschädigten Anleger würde dies aber dann auch bedeuten, dass er in Liechtenstein und/ oder der Schweiz klagen müsste. Aufwändig und teuer, so Daniel Blazek. Da erklärt sich dann auch der „Reflex: Beraterhaftung-Berater verklagen“, selbst wenn der alles richtig gemacht hat.
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