Startseite Allgemeines Picam/Piccor die Forderungen eines Inkassodienstleisters aus Berlin – Seriös ist anders!
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Picam/Piccor die Forderungen eines Inkassodienstleisters aus Berlin – Seriös ist anders!

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
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Zunächst einmal finden wir den im Brief genannten Geschäftsführer nicht als Geschäftsführer im Unternehmensregister, „vielleicht kommt ja daher der Spruch mein Name ist Hase“, hier finden wir nur einen Frank Schelleter.

Jener Frank Schelleter, unseren Recherchen nach Rechtsanwalt aus Berlin, ist dann wohl auch Inhaber der Rechtsdienstleistungserlaubnis für Inkassodienstleistungen. Ob er sich mit dem Vorgang nun im Internet einen guten Namen machen wird, ich weiss nicht, ich weiss nicht!

Nun gibt es ein interessantes, wir würden schon sagen dreistes Schreiben, einer Inkassogesellschaft, die in Deutschland Forderungen für ein Schweizer Insolvenzverfahren eintreiben will. Nun halten wir das zwar für eine „clevere ich mach mir vielleicht mal die Taschen voll Idee“, aber so einfach dürfte das nicht sein, wie sich das Unternehmen dann hier vorstellt. Sich dann in einem Schreiben aber nicht entscheiden zu können, nach welchem Insolvenzrecht (Deutsches oder Schweizer), man aber hier nun die Forderung begründet, lässt dann auch ganz tief blicken.

Dann aber noch mit Schufa und Creditreform zu drohen, mit Verlaub Herr Haase, das ist dann schon unterste Schublade vom Niveau her. Niveau muss man haben, kann man nicht Essen. Nun gut, wir sind der Meinung, das hat wenig Aussicht auf Erfolg.

Das sieht auch Rechtsanwalt Jens Reime so, der in dem Vorgang bereits Anleger als Mandanten hat. Da will man nur „bange machen“, aber „bange machen gilt nicht“ so Rechtsanwalt Reime aus Bautzen.

Mir ist auch ein Schreiben der Schweizer Konkurs-Rechtsanwälte bekannt, die diese Forderung selber als „sehr kritisch“ ansehen so Rechtsanwalt Reime aus Bautzen. Wir wollen nur hoffen, dass die Gegner auf der Gegnerseite dann auch über genügend Kapital verfügen, um verlorene Klagen dann von den Kosten her bezahlen zu können.

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Konkursverfahren Piccor AG, Schweiz

Sehr geehrter Herr,

Sie hatten Geld über das Schneeballsystem der Piccor AG, Schweiz, angelegt. Dabei wurden Ihnen Gewinne von…………………. gutgeschrieben, die nicht entstanden sind. Diese Scheingewinne wurden Ihnen aber gleichwohl ausgezahlt, sodass eine ungerechtfertigte Überzahlung von ………………. € an Sie ausgezahlt wurde.

Gewinne aus Schneeballsystemen sind Scheingewinne und daher aufgrund insolvenz und konkursrechtlicher Bestimmungen unstreitig an die Insolvenzmasse zurückzuzahlen; vgl. Art 286 SchKG und § 134 InsO. Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung, in der Schweiz wie in der Bundesrepublik Deutschland und bedeutet, dass Sie die aus der Anlage ersichtlichen Beträge zurückzahlen müssen. Details zur Höhe der Forderung gegen Sie und zur Rechtslage entnehmen Sie beigefügten Anlagen.

Die Piccor AG ist insolvent, das Konkurse fahren wird beim Konkursamt Zug/Schweiz geführt. Die Rechtsanwälte Baur – Hürlimann, Zürich, sind zu Konkursverwaltern bestellt. Einzelheiten finden Sie unter www.piccorwkonkurs.ch.

Die Rechtsanwälte Baur Hürlimann als Vertreter des Konkursamtes Zug/Schweiz haben uns die gegen Sie gerichtete Forderung der Konkursmasse auf Rückzahlung der Scheingewinne abgetreten, damit wir diese Beträge zugunsten der Konkursmasse einziehen. Wir fordern Sie daher auf, die in der Anlage benannten Beträge von 6.013,04 € bis zum 10. Dezember 2021 auf benannte Bankverbindung zu überweisen:

Für den Fall, dass Sie nicht in der Lage sein sollten, den geforderten Betrag in einer Einmalzahlung zu leisten, sind wir bereit, mit Ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung zu schließen, Allerdings sollte, so die Vorgaben der Schweizer  Konkursverwalter, die Rückzahlung „in einem überschaubaren Zeitraum“ erfolgen.

In einem solchen Fall müssen Sie die Forderung zunächst uns gegenüber anerkennen, nur dann können wir mir Ihnen eine Zahlungsvereinbarung treffen,

Sollten Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, werden wir ohne weitere Ankündigung gegen Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten resp. Klage erheben.

Mit freundlichen Grüßen

FireShot Capture 319 – Unternehmensregister – www.unternehmensregister.de

FireShot Capture 318 – Unternehmensregister – www.unternehmensregister.de

FireShot Capture 317 – Unternehmensregister – www.unternehmensregister.de

FireShot Capture 316 – Unternehmensregister – www.unternehmensregister.de

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 172859 B Bekannt gemacht am: 21.12.2015 12:17 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:
Neueintragungen
17.12.2015
HRB 172859 B: KMFQ Consulting UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Spandauer Straße 29, 10178 Berlin. Firma: KMFQ Consulting UG (haftungsbeschränkt); Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Spandauer Straße 29, 10178 Berlin; Gegenstand: Die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen für in- und ausländische Auftraggeber in den Bereichen Akquise, Finanzen und Vertragsmanangement, ausgenommen alle Beratungstätigkeiten für die eine besondere Erlaubnispflicht besteht. Stamm- bzw. Grundkapital: 500,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: 1. Schelletter, Frank, *09.07.1959, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.07.2015

 

 

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