In der vergangenen Woche hat die Kanzlei BEMK Rechtsanwälte PartGmbB in drei Prozessen ehemalige Picam- bzw. Varian- Finanzdienstleister gegen Anlegerklagen vertreten (Landgerichte Kleve, Wuppertal und Mönchengladbach).
Im letzten Prozess wurde dem dortigen Berater im Wesentlichen vorgeworfen, dass er bei dem PICCOX-Switch über die nicht vorhandene (angebliche) Negativpresse nicht aufgeklärt habe, im vorletzten ging es hauptsächlich um die Fragen, für wen der Finanzdienstleister handelte und dabei die Risikoaufklärung unterlassen haben soll.
Beiden Prozessen war zudem gemein, dass nicht nur auf den sog. Zeichnungsschaden abgestellt wurde (der bei der PICCOR-Anlage relevant war), sondern zusätzlich auf das zum PICCOX-Switch bzw. vertraglich versprochene und zwischenzeitlich auf Kontoauszügen ausgewiesene Guthaben (Erfüllungsschaden).
In einem dieser Zivilverfahren wurde die Anlegerklage nach Erörterung der Sach- und Rechtslage zurück genommen. Im anderen Verfahren machte das Gericht deutlich, dass die Klage zum derzeitigen Stand wenig Aussicht auf Erfolg haben dürfte und bestimmte den Verkündungstermin aus den 11. April 2019 ohne Schriftsatznachlass.
Im ersten Verfahren hingegen steht das Gericht auf dem vorläufigen Standpunkt, dass die PICCOR-Produkunterlagen, die der Beklagte verwendete, fehlerhaft bzw. irreführend waren, was zu einer Haftung des Finanzdienstleisters führen könnte.
Hierzu wird noch schriftlich vorgetragen. Eine Entscheidung des Gerichts soll Ende April 2019 erfolgen. Da es in diesem Verfahren jedoch über rund 250.000 Euro ging und bereits vorher angezeigt wurde, dass der Beklagte diesen Betrag nicht würde leisten können, dürfte der Klage auch dann, wenn das Gericht bei seiner Haltung bleibt, jedenfalls die wirtschaftliche Aussicht auf Erfolg fehlen.
BEMK Rechtsanwälte PartGmbB, 25. März 2019.
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