Es ist ein Skandal ohne Gleichen in der Finanzbranche, den unsere Redaktion als erste in Deutschland in den Medien publik gemacht hatte. Es ist ein Skandal, in dem es um über 300 Millionen Euro an Anlegergeldern geht, die nach dem aktuellen Wissensstand größtenteils als verloren gelten müssen.
Natürlich interessieren sich Rechtsanwälte und geschädigte Anleger auch dafür, ob es möglicherweise noch Vermögenswerte gibt, auf die man zurückgreifen könnte, um den eigenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Nun haben wir Kenntnis von einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Berlin Tiergarten, in welchem „arrestierte Vermögenswerte“ aufgeführt werden, unter anderem bei der V-Bank in München.
Natürlich haben wir der V-Bank dann eine Presseanfrage übermittelt zu diesem Themenkomplex.
Sehr geehrter Herr Kiefer,
mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Meinen aktuellen Presseausweis entnehmen Sie bitte dem Impressum meiner Webseite www.diebewertung.de . Im Rahmen meiner Berichterstattung zum Vermögenstag der V-Bank habe ich von einem User unserer Internetplattform neue Informationen zur Verfügung gestellt bekommen. Informationen in denen es auch um die V-Bank geht. Ich bitte Sie höflichst mir nachfolgende Fragen bis zum 10. Mai 2019 zu beantworten. Für Ihre Bemühungen recht herzlichen Dank.
Übermittelt wurde mir ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Tiergarten zum genannten Vorgang. Der Beschluss des Amtsgerichtes Berlin Tiergarten trägt das nachfolgende Aktenzeichen: 349 Gs -241 JS 1940/17 (305/18). Der Beschluss ist datiert vom 1 Februar 2018.
Im Tex dieses Beschlusses heißt es dann unter Anderem: siehe Screenshot anbei. Leider kann ich Ihnen nicht den gesamten Beschluss zur Verfügung stellen, da ich nicht weiß an wen die V-Bank meine Mails alles weiterleitet. Dafür haben Sie bitte Verständnis.
Nun meine Fragen dazu:
- Ist der V-Bank der Vorgang bekannt?
- Wurde im Rahmen der Durchsuchung auch die V-Bank um Auskunft gebeten?
- …
6. Ist der Vorgang für die V-Bank mittlerweile abgeschlossen?
Herzlichen Dank für Ihre kompetenten Bemühungen in diesem Vorgang.
…
Ihrer geschätzten Antwort sehe ich mit großer Freude bis zum 10.Mai 13 Uhr entgegen.
Natürlich hat uns Markus Kiefer, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit der V-Bank, eine Antwort zukommen lassen. Dafür recht herzlichen Dank an Herrn Kiefer.
Die V-Bank aus München lässt uns antwortend mitteilen, dass
- die V-Bank aufgrund des lediglich übersandten Auszuges, dem Nichtvorhandens einer einer Beteiligtenstellung sowie des Datenschutzes bzw. des Bankgeheimnisses keine Auskünfte geben kann sowie
- zumindest keine Durchsuchung bei der V-Bank stattgefunden hat.
Dies haben wir selbstverständlich zu beachten. Angesichts der uns vorliegenden Fragen hätten wir gleichwohl erwartet, dass die V-Bank in der Lage ist, uns weitere Auskünfte zu geben. Gern hätten wir jener auch unsere kompletten Unterlagen zur Verfügung gestellt; dies war aber aufgrund aktueller Vorkommnisse (Weitergabe von Anfragen bzw. Inhalten unsererseits) nicht ohne weiteres möglich.
Solltene Betroffene bzw. ggf. Geschädigte des Piccor/ Picam Skandals rechtliche Ansprüche gegenüber den Verantwortlichen zustehen bzw. geltend machen, verbleibt es unbenommen im Rahmen gerichtlicher Maßnahmen auf ggf. vorhandenes Vermögen in Sicherungsverfahren zuzugreifen. Inwieweit tatsächlich relevantes Vermögen bei der V-Bank vorhanden ist, sollte jeder im Einzelfall prüfen.
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